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Ist esmöglich,den Rechnungsbetrag für eine gelieferte Leistung, auf das Konto der Lebenspartnerin zu überweis?

Ich bin Kleinunternehmer und bekomme noch eine Rechnung bezahlt. Ich wollte das Geld auf das Konto meiner Lebenspartnerin überweisen lassen, weil sie ohnehin noch Geld von mir bekommt. Der Zahlungspflichtige weigert sich aber, das Geld auf das Konto zu überweisen, angeblich aus steuerlichen Gründen. Ist das rechtens. Wenn es möglich ist, bitte unter Angabe eines Paragraphen den man ihm unter die Nase reiben kann. Danke für die Hilfe

7 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Dein Kunde weigert sich völlig zu Recht.

    Du kannst dir selber unter die Nase reiben, denn lt. Kaufrecht muss er nur an dich und an niemanden sonst eine Zahlung leisten.

  • vor 8 Jahren

    Was ist daran schlimm, wenn du diese Geld selbst weiter auf das Konto deiner Lebenspartnerin überweist ?

    So wirkt es etwas verdächtig, als ob du es als Schwarzgeld verstecken willst.

    Ich würde das Geld auch nur auf das Konto überweisen, das auf der Rechnung angegeben ist.

  • vor 8 Jahren

    Nein, dies ist nicht möglich. Denn der Zahlungspflichtige hat keine Geschäftsbeziehung zu der Lebenspartnerin.

    Rechtlich hätte er die Rechnung nicht bezahlt, wenn der Rechnungsbetrag nicht auf dem Geschäftskonto des Lieferanten eingeht.

    Ich denke, dass dein Konto gepfändet ist oder du kurz vor einer Insolvenz stehst!

  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Versuch mal, einem Steuerprüfer zu erklären, warum das Geld auf ein fremdes Konto überwiesen wurde. Das riecht doch 3 Meilen gegen den Wind nach Steuerbetrug. Es ist ja wohl kein Problem, dass du das Geld an deine Freundin von deinem Konto überweist. Deine Idee ist schon mehr als nur äusserst unprofessionell.

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  • AnPa
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    du bekommst Ärger mit der Steuer. Geh doch den normalen Weg - lass dir die Rechnung legal auf das Geschäftskonto zahlen. Und dann kannste deiner Lebensgefährtin ihre Schulden überweisen. Auf einen Tag mehr oder weniger, da wird sie doch auch noch abwarten können.

  • vor 8 Jahren

    Du kannst die Forderung an Deine Partnerin abtreten, und dann zieht sie die Forderung ein.

  • vor 8 Jahren

    Wenn er das tut hat er keinen Nachweis, Dir das Geld überwiesen zu haben. Das fremde Konto zählt nicht.

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