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Mein Auto ist durch einen unverschuldeten Unfall nicht mehr Fahrebereit, was steht mir jetzt zu?

Die Versicherung vom Unfallverursacher sagte mir heute am Telefon, mir wuerde gar nichts zu stehen, auch kein Mietwagen, denn ich muesste erst mal beweisen, dass ich auf das Auto angewiesen bin und mich um ein gleichwertiges Auto bemuehe? Wie geht das? Ausserdem habe ich ein kaputtes Knie, das sehr schmerzt und ich nicht mehr richtig laufen kann. Sachverstaendiger war da und hat das Auto als nicht mehr Fahrtauglich erklaert, weil die Lenkung kaputt ist .. usw. Jetzt sitze ich ohne Auto da und bin sehr VERAERGERT. Hatte heute 2 Termine absagen mussen und morgen muss ich den naechsten absagen, habe keine Lust mit Bus und Bahn stundenlang rum zu kutschieren..

Update:

Der Mann meinte, er kenne eine Werkstatt, die wuerde den Schaden heute reparieren. Aber am Samstag war der Sachverstaendiger da und meinte, ich duerfte nicht mehr fahren mit dem Auto, vorallem nachdem er jetzt fest gestellt hat, das die Sicherheit nicht mehr gegeben ist. Nun heute war ich bei dem Mann und sagte dem alles.. dann meinte er es sollte dann doch lieber die Versicherung klaeren. Rief sie an und dann kam das erwaehnte und es sei ja gar nicht klar ob ich doch auch schuld haette am Unfall, das muessten sie mit dem Mann noch klaeren. Ich rief ihn an und fragte was er denn meint, wer am Unfall schuld ist.. er sagte ja.. das wuesste er (aufeinmal) nicht mehr so richtig, ich sei halt etwas schneller als er gewesen. Polizei war nicht da.. und Zeugen gab es viele, aber keine notierte, da alle dachten wir klaeren das schon und gingen dann weiter. Er hatte sich sowieso von der Unfallstelle entfernt und woanders hin gestellt, dachte der wollte abhauen.. Der Mann ist 92 Jahre alt, hat mi

Update 2:

mich nicht gesehen und gehoert.. habe gehupt und alles gemacht was ich konnte.. er fuhr ungebremst direkt in das Rad auf der Fahrerseite und mein anderes rad donnerte gegen den Bordstein. er rueckwaertz und fuhr erst vor, dann hielt er doch 20 meter weiter vorne an..hatte dann natuerlich dauerhupe drin und mir sein kennzeichen schon gemerkt...

Update 3:

Aber, warum muss ich beweisen, dass ich auf das Auto angewisen bin und wie sollte ich mich nach einem vergleichbaren Auto umschauen.. ohne das Geld von meinem nun kaputten Auto zu haben? Das Auto habe ich erst kuerzlich gekauft, vor 6 Wochen und wenn ich es nicht gebraucht haette, dann haette ich es doch nicht gekauft.. wo bleibt da die Logig, das ist ja duemmer als die Polizei erlaubt..

10 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Du brauchst dringend einen eigenen Sachverständigen und ein Anwalt.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Wuschel, ich habe Deine andere Frage gelesen, und mir schwillt der Kamm !!!

    GEH ZUM ANWALT !!!!

    Mein Mann kennt da ne Werkstatt, die....FINGER WEG !!!

    Ohne Regulierungszusage machst Du bitte GAR NICHTS !!!

    Die gegnerische Versicherung, die schon jetzt anfängt, zu mauern, lässt Dich am ausgestreckten Arm verhungern.

    Ich hab einen ähnlichen Fall hinter mir, der allerdings zu meiner vollsten Zufriedenheit mit Hilfe meines Anwalts gelöst wurde.

    Der Anwalt hat mich KEINEN CENT gekostet. Die gegnerische Versicherung musste dafür aufkommen, und hat dies auch anstandslos getan.

    All das ganze Drumherum, ob Du ein Ersatzfahrzeug bekommst, Leihwagen, Knieverletzung, Verdienstausfall, andere Nachteile, die Dir entstehen, DAFÜR sind ANWÄLTE da !!!

    Die gegnerische Versicherung hat bereits ihre Rechtsabteilung, ihre Anwälte auf den Plan gerufen, das glaub mal nur !!!

    Also, nochmal, geh zum Anwalt, er kostet Dich definitiv nichts,

  • vor 8 Jahren

    Wenn DU nicht Schuld warst, gehe sofort zum Anwalt.

    Erstens sollte man dies immer tun, wenn man verletzt ist,

    zweitens versucht die Versicherung sich um Zahlungen zu drücken,

    was häufig gemacht wird, wenn kein Anwalt eingeschaltet ist.

    Keine Polizei, und keine Zeugen notiert? Sehr naiv und leichtsinnig.

  • vor 8 Jahren

    Ich würde dir jetzt auch raten, dass du schnell einen Anwalt aufsuchst. Im Falle eines Fremdverschuldens hast du nämlich wohl Anrecht auf eine Kompensation in irgendeiner Form, teilweise auch auf einen Leihwagen. Der kostet die Versicherer nur mehr, was ihnen selten schmeckt. Man kann dafür auch Tagessätze in Rechnung stellen, wenn ich mich nicht irre. Die Kohle bekommst du dann ausgezahlt, kannst sie vielleicht anderweitig nutzen - vielleicht ins neue Auto stecken und dir in der Familie ein Auto leihen, aber du bekommst schon etwas.

    Wer hat überhaupt den Sachverständigen bestellt? Das ist nämlich auch manchmal so eine Sache.

    Du brauchst einen Anwalt, und der kostet auch nicht die Welt.

    Die Polizei spricht am Bordstein auch kein Recht. Die nehmen den Sachverhalt auf, dann wird jeder angehört, anschließend entscheidet entweder die Staatsanwaltschaft, oder es geht bei unklarer Sachlage vor das Gericht. Ist immer das gleiche Prozedere, bedeutet aber auch, dass die Nummer noch nicht für dich durch ist, wenn sich der Unfallgegner noch nicht eindeutig seine Schuld eingestanden haben sollte.

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  • vor 8 Jahren

    Wuschel, wenn der Sachverständige da war. Weshalb hast du den nicht gefragt, was zu tun ist? Das war der richtige Ansprechpartner.

    Mit deinem Knie geh zum Arzt. Attest und Schmerzensgeld vom Gegner, der Versicherung.

    Die Versicherung kann nicht verlangen, dass du in kürzester Zeit einen Ersatzwagen findest. Dir steht ein

    Fahrzeug zu, so lange, bis deine Karre aus der Werkstatt, repariert, kommt.

    War die polizei bei dem Unfall? Hast du gesagt, dass du am Knie Schmerzen hast?

    Hast du einen Bericht von der Polizei?

    Bist du unschuldig?

    Hat dein Gegner die Schuld eingestanden?

    Zeugen?

    Geh zum Anwalt.

    Ich halte zwar nichts von denen, aber du scheinst nicht allein zurecht zu kommen.

  • vor 8 Jahren

    Auf jeden Fall zu einem Anwalt.

    Hast Du keine Rechtsschutzversicherung? Dann wäre alles noch viel einfacher.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Natürlich steht dir ein Ersatzfahrzeug zu. Solltest du nicht auf das Fahrzeug angewiesen sein, hättest du dennoch Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung.

    Für's nächste Mal: Wenn schon nicht die Polizei gerufen wird, dann unbedingt gemeinsam mit dem Unfallgegner einen Unfallbericht ausfüllen. Darin wird der Unfallhergang geschildert (das können auch unterschiedliche Darstellungen der Beteiligten sein, man muss sich nicht auf einen gemeinsamen Text einigen). Dabei muss und sollte niemand etwas zu seinem Verschulden sagen, sondern nur die Fakten darlegen. Das Formular dafür gibt's bei jeder Versicherung und überall im Netz zum Download, und es sollte stets im Handschuhfach bereit liegen. Damit erleichtert man sich die Abwicklung erheblich.

    Bei Personenschaden immer die Polizei rufen.

  • Sepp
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    Wenn du nicht schuld warts sowieso anwalt und bei schmerzen krankenhaus desweiteren kannst du dir einen Mietwagen nehmen natürlich keine luxusklasse.immer eine fahrzeugklasse niedriger als dein auto war.wurde bei mir alles bezahlt.

  • Berni
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Du hast null Ahnung davon, wie man einen Unfall abwickelt !

    Man läßt den Wagen in eine Fachwerkstatt abschleppen. Das besorgt häufig die Werkstatt selbst. Diese setzen sich, je nach Schadenshöhe mit einem Gutachter in Verbindung, der ein schriftliches Gutachten erstellt. Darin steht, was alles repariert werden muß und was es kostet. Ferner steht dort, mit wieviel Tagen Werkstattaufenthalt zu rechnen ist.

    Dann informiert die Werkstatt die Versicherung ob sie mit der Reparatur des Fahrzeugs beginnen dürfen.

    Du kannst dir für jeden Tag Nutzungsausfall des Fahrzeugs einen Leihwagen nehmen (muß eine Nummer kleiner sein als dein Fahrzeug. Das erzählt dir die Werkstatt oder der Autoverleiher).

    Du hast mit dem bezahlen der Rechnungen überhaupt nichts zu tun.

    Ich wüde auch an deiner Stelle überhaupt nicht mit der Versicherung sprechen.

    Merke: Voraussetzung für einen Leihwagen ist, dass genug Kilometer anfallen (keine Kurzstrecke) und eine Taxifahrt nicht billiger wäre. Dann müßte die Versicherung nämlich das Taxi bezahlen.

  • vor 8 Jahren

    Ich würde sagen, du wendest dich erst mal an deine Versicherung. Die Polizei müsste normalerweise nachprüfen können. Tu mir einen Gefallen. Der Mann, will seine Schuld auf dich schieben. Nimm dir auf dem schnellsten Weg einen Anwalt. Du brauchst, in der Situation, in der der du dich momentan befindest, kein Geld dafür bezahlen. Geh zu Gericht, und klag auf Armrecht.

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