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Schülerbaföganspruch?
Hallo
Ich hoffe, hier kann mir jemand helfen.
Also, ich habe dieses Jahr eine schulische Ausbildung angefangen.
Ich habe eigentlich 100%ig Anspruch auf Schülerbafög.
Das einzigste und große Problem ist, dass ich auf meinem Konto das Geld von meinem Partner zwischengelagert habe und die erlaubte Vermögensgrenze wurde dabei überschritten. Die ganze Situation zu erklären würde zu lange dauern. Jedenfalls habe ich das Geld sowieso noch bevor ich eine Zusage für den Ausbildungsplatz bekommen habe, auf das Konto(das extra dafür eröffnet wurde) meines Partners zurück überwiesen. Leider lag es immer noch innerhalb der angefordeten 6 Monate, die man nachweisen muss.
Ich habe alles vorgezeigt, woraus logisch zu entnehmen ist, dass mir das Geld wirklich nicht gehört.
Nun kam der Brief, dass mir der Anspruch auf die vorgeschriebene Summe (435EUR) verwährt wird. Da aber meine Schule 665 Euro kostet, wollen sie mir trotzdem helfen und 270 Euro beisteuern, wenn ich nachweisen kann, dass ich unter 400 Euro verdiene und niemand außer mir die Schulkosten tragen wird.
Ich bin auf die Hilfe angewiesen, weil ich keinen Verdienst habe und außer Kindergeld mir auch nichts weiter zur Verfügung steht.
Meine Frage: Wie kann ich gegen diese Entscheidung vorgehen? An welche Instanz kann ich mich wenden? Und was könnte ich sonst noch möglicherweise beantragen?
Ich würde mich sehr über eure Hilfe freuen.
Danke
1 Antwort
- vor 8 JahrenBeste Antwort
Hallo! also ich bin auch keine Expertin, Aber das Wichtigste is schonmal, dass du beantragt hast und dass dir zumindest ein Teil gewährt wird. Änderungen kannst du normal jederzeit einreichen. zum Beispiel, wenn du keinen Verdienst mehr hast. Der Nachweis, dass du weniger als 400 € verdienst is ja auf nem Kontoauszug, genau wie der, dass da kein Geld drauf ist.
Wenn es keinen gibt, der dich unterstützt, wirst du allerdings auch mit Bafög nicht um einen Wochenendjob drum rum kommen.
Ich wünsche dir viel Glück!