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Wer zahlt die Gebäudeversicherung?
Wissenswert für uns als Mieter ist:
Wer ist zuständig für die Gebäudeversicherung?
Der Hauseigentümer oder die Mieter?
Darf die Gebäudeversicherung auf die Mieter (Abrechnung) umgelegt werden?
7 Antworten
- Anonymvor 8 JahrenBeste Antwort
Darf umgelegt werden!
- BerniLv 7vor 8 Jahren
Der Hauseigentümer zahlt die Gebäudeversicherung und darf sie auf die Mieter umlegen.
- SprendlingerLv 7vor 8 Jahren
Der Vermieter schlieÃt die Gebäudeversicherung ab und berechnet sie dem Mieter in den Nebenkosten. Diese Abrechnung ist zulässig, wenn es im Vertrag so vereinbart wurde
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- ichbinichLv 5vor 8 Jahren
Fällt unter die Betriebskosten und kann über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden.
Zuständig ist der Hauseigentümer, dieser muss die Gebäudeversicherung abschlieÃen.
- hilfsbereitLv 7vor 8 Jahren
Das zahlen die Mieter anteilig.
Der Vermieter hat sein Vermietobjekt damit er ein gesichertes Einkommen hat,
nicht damit die Mieter billig wohnen.