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Wie findet Ihr diesen Spruch?

"Auge um Auge, Zahn um Zahn"

Ich finde ihm super und passt auch zu mir (aber nur hier bei Clever)

* Wer Schreibfehler findet, bitte an die Garderobe abgeben....hole ich mir später wieder ab

7 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Auge um Auge, Zahn um Zahn - bedeutet Rache! Aber in unserer Gesellschaft wird das nicht akzeptiert. Die Gerichte sind dafür zuständig, die bösen Menschen zu bestrafen. Und auch wenn die Strafen oft lächerlich sind, heißt das ja nicht, dass man einfach zu Selbstjustiz greifen darf.

    Obwohl - manchmal könnte man schwach werden.

  • El Zod
    Lv 6
    vor 8 Jahren

    Am Ende bleibt einer mit einem Auge übrig, denn der Vorletzte kann ja dieses nicht mehr treffen, da er keine Augen mehr hat. Der Einäugige wird somit Herrscher über eine Welt der Blinden. Und alle essen Brei.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Ich mag diesen Spruch nicht.

    Der ist aber typisch für die heutige Ellenbogengesellschaft.

  • vor 8 Jahren

    "Eine Politik, die auf dem Prinzip Auge um Auge, Zahn um Zahn basiert, führt letztlich nur zu einer Gesellschaft ohne Augen und ohne Zähne."[New York Times]

    geklaut bei ... http://www.programmwechsel.de/sprueche-zitate/lust...

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  • vor 8 Jahren

    leider ist das kein spruch

    sondern eine reale beschreibung vom ehestreit

  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Das ist ein sehr alter Spruch .

    Den gibt es sicher in mehreren Ländern .

    Es besagt , dass jemand einen Schaden durch jemanden erlitten hat .

    Dann ist es sein Ziel Grechtigkeit herzustellen .

    Mord gegen Mord , Diebstahl gegen Diebstahl usw .

    Oft führt Hass und Hast zu unüberlegtem Handeln .

    Dann hat der Geschädigte den größeren Schaden .

    " Was du morgen kannst besorgen - verschiebe nicht auf HEUTE !!! "

    - - - - - - - - - - - - - - - Der Spruch ist von mir .

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Das war schon um 100 n.Chr. immer eine Auslegungssache orthodox<>gemäßigt

    ______________________________________

    „… so sollst du geben Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme.“

    Übersetzt als Auge um Auge, und oft zitiert als „Auge um Auge, Zahn um Zahn,“ wird das Teilzitat meist als Anweisung an das Opfer oder seine Vertreter aufgefasst, dem Täter Gleiches mit Gleichem „heimzuzahlen“ bzw. sein Vergehen zu sühnen („wie du mir, so ich dir“). Jedoch widerspricht der biblische Kontext dieser Auslegung.

    Nach überwiegender rabbinischer und historisch-kritischer Auffassung verlangte die sogenannte Talionsformel (von lateinisch talio, "Vergeltung") einen angemessenen Schadensersatz in allen Fällen von Körperverletzung vom Täter, um die im Alten Orient verbreitete Blutrache einzudämmen und durch eine Verhältnismäßigkeit von Vergehen und Strafe abzulösen.

    Beide Auslegungen haben die Rechtsgeschichte beeinflusst.

    Die Talionsformel wurde im Judentum schon vor der Zeitenwende intensiv diskutiert. Bei den Pharisäern wurde im 1. Jahrhundert eine Rechtspraxis üblich, die für alle Fälle der Körperverletzung, auch jene mit Todesfolge – außer Mord –, genau abgestufte Geldbußen (hebr. taschlumim: „dem Frieden dienend“) vorsah. Leitidee war die Wiederherstellung des Rechtsfriedens zwischen Schädiger und Geschädigtem, die Konfliktbewältigung und Verhütung weiterer Gewaltfolgen.

    Den Antiquitates Judaicae des Flavius Josephus zufolge wurde körperliche Vergeltung im Judentum nur vollzogen, wenn der Geschädigte sich mit einer Geldbuße des Täters nicht zufriedengab.[6] Dies entsprach römischer Rechtstradition. Dann wären finanzielle Entschädigungen damals bereits die Regel, Körperstrafen die Ausnahme gewesen. Daher nahm der britische Judaist Bernhard S. Jackson an, dass der Schadensersatz Körperstrafen schon vor Abschluss des Tanach (um 100) abgelöst hatte.[7]

    Nach der Chronik Megillat Ta’anit fassten die Sadduzäer und Rabbi Elieser (um 90) die Talionsformel zumindest theoretisch teilweise wörtlich auf. Rabbi Hillel lehrte dagegen, die Wiedergutmachung müsse den Ausgangszustand wiederherstellen (Restitution); seine Haltung setzte sich im 1. Jahrhundert gegen die strengere Schule Schammais durch. Die Mischna (um 200) behandelt daher im Traktat Bawa Qama (BQ 8,1) keine Körperstrafen, sondern nennt fünf Gebiete, auf denen Ersatz zu leisten ist: Schadenersatz (neseq), Schmerzensgeld (zaar), Heilungskosten (rifui), Arbeitsausfallersatz (schewet) und Beschämungsgeld (boschet).

    In den Kommentaren verschiedener Rabbiner dazu (BQ 83b–84a) wird die wörtliche Anwendung des Talionsgebots erörtert, aber ausdrücklich zurückgewiesen. Im Ergebnis folgt der Traktat der Meinung von Rabbi Hyya:[8]

    „‚Hand für Hand‘, das bedeutet etwas, das aus einer Hand in die andere gegeben wird, nämlich eine Geldzahlung.“

    Gleichwohl blieb umstritten, ob „Leben für Leben“ in Ex 21,23 ebenso wie in Lev 24,17 die Todesstrafe fordere, weil menschliches Leben unersetzbar sei. Der Traktat Ketubboth (35a) im babylonischen Talmud erörtert den grundsätzlichen Unterschied zwischen den Straffolgen für die Tötung eines Tieres oder eines Menschen. Während Erstere in jedem Fall zur Geldbuße verpflichte, setze Letztere diese Pflicht immer außer Kraft.

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