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Baustellenlärm treibt mich seit Monaten in den Wahn - Recht auf Mietminderung?

Ich habe eine Wohnung in der Innenstadt und mir war klar, dass es da nicht absolut ruhig ist. Aber nun sins seit Monaten hier verschiedene Bauarbeiten direkt vor meiner Haustür. Das ist jetzt schon die dritte Baustelle. Bohrarbeiten in der früh, stundenlanges pressluftgehämmer - ich werde früh geweckt, kann nicht mehr schlafen, kann nicht Fernsehen weil das so laut ist, dass ich den Fernseher kaum verstehe. Den ganzen Tag ist das so seit Monaten. Da ich psychisch krank bin und Ruhe brauche treibt mich dieser Lärm in den Wahnsinn langsam. Kann man da irgendwie eine Mietminderung beantragen? Das ist kein Leben hier mehr.

12 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Baulärm ist ein Mangel. Mängel hat der Mieter sofort an seinen Vertragspartner schrfitlich (damit nachweislich) zu melden.

    Der Mieter darf nach § 536 die Miete bei Mängeln mindern. Die Höhe der Minderung richtet sich nach der Beeinträchtigung.

    Baulärm ist ein Mangel,selbst wenn der Lärm vom Vertragspartner/Vermieter nicht zu vertreten ist, etwa wenn die Stadt neue Straßen baut, oder ein Nachbar sein Haus renoviert.

    Die Höhe liegt bei 10 bis ca. 60% der Bruttowarmmiete. Es gibt nur Richt- keine Festwerte.

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
  • Sandra
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Lärm mindert den Wohnwert einer Wohnung. Gerade Baulärm ist ein typischer Minderungsgrund. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Lärmquelle in der Wohnung des Nachbarn liegt, der Vermieter saniert oder gegenüber eine Großbaustelle eingerichtet wird, für die der Vermieter selbst nichts kann (BayObLG WuM 1987, 112). Allein maßgeblicher Gesichtspunkt ist, dass der vertragsgemäße Gebrauch der gemieteten Wohnung nicht möglich ist und der Mieter für die Miete keinen entsprechenden Gegenwert erhält.

    Baulärm ist Gegenstand einer Unzahl von Gerichtsentscheidungen. Alle sind einzelfallbedingt, so dass es maßgeblich auf die Umstände und die zeitlichen und örtlichen Gegebenheiten ankommt. Pauschale Wertungen sind nicht möglich. In den Gerichtsentscheidungen geht es meist nicht nur Baulärm, sondern auch um die mit der Bautätigkeit verbundene Staub- und Schmutzbelastung und sonstige Umstände.

    Gelegentliche Beeinträchtigungen sind regelmäßig ortsüblich oder gehören zum allgemeinen Lebensrisiko. Sie sind immer hinzunehmen. Die Höhe der Minderung richtet sich danach, inwieweit die Wohnung noch gebrauchstauglich ist. Zumutbarkeit, Ruhezeiten und Ausmaß sind ebenso entscheidungserheblich.

    Du solltest daher ein Lärmprotokoll führen. Wenn so eine Baustelle über mehrere Monate geht bspw von früh bis spät, die ganze Woche- wirst du gute Chancen auf eine Minderung haben.

    Du solltest mit dem Lärmprotokoll auf jeden Fall zum Mieterbund gehen, die können dir genau sagen, wieviel und ob die Miete mindern kannst. Wenn du das auf eigene Faust machst, wird der Vermieter dagegen halten. Eine Mitgliedschaft im Mieterverein ist nicht teuer und kann man immer gebrauchen, um zb die jährliche Nebenkostenabrechnung prüfen zu lassen (die immer wieder gerne falsch berechnet werden).

    Eine Mietminderung wird dir zwar nicht den Lärm ersparen- aber selbstverständlich möchtest du auch nicht für eine Leistung bezahlen, die nicht erbracht wird, nämlich der vertragsgemäße Gebrauch deiner Wohnung. Daher kann ich einige Kommentare hier auch absolut nicht verstehen. Die User hier würden ja auch keine defekten Waren zum vollen Preis kaufen wenn die Sachen nicht voll nutzbar sind oder bspw ein Hotelzimmer bezahlen, dass nicht nutzbar ist.

    Unabhängig davon, es gibt soviele Wohnungen, meinst du nicht, es lohnt sich für dich langfristig, eine vernünftige Wohnung zu suchen, wo du deine Ruhe hast? In deiner Wohngegend wirst du wahrscheinlich langfristig andauernd eine Baustelle vor der Nase haben.

  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Es geht doch Zungeköterr. Hier hat Zungenköter natürlich recht. Es spielt überhaupt keine Rolle wer für den Mangel verantwortlich ist. Schließlich kann der Vermieter ja auch für eine gute Wohnlage mehr verlangen obwohl er nichts dafür kann. Wenn das allerdings wirklich so eine Beeinträchtigung ist nützt die Minderung tatsächlich nichts. Ist das tatsächlich medizinisch nachgewiesen kommt auch eine außerordentliche Kündigung in frage. Das würde dir sicher mehr bringen.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Gegenfrage: Würde es dir mit einer Mietminderung gesundheitlich besser gehen? Oder nur finanziell?

    Wenn es nur um die Gesundheit geht, hilft nur Lärm aushalten oder umziehen

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  • vor 8 Jahren

    NUr wenn die Baustelle in Zusammenhang mit dem Mietshaus steht, sonst nicht.

    Als psychisch Kranker sollte man nicht in der Innenstadt wohnen.

  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Wenn Du unter eine psychische Krankheit leidest. Dann hättest Du erst gar nicht in eine Stadt ziehen dürfen, sondern aufs Land oder Dorf. Dann gibt es nur eine Möglichkeit, die heißt umziehen.

  • Mike M
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Was hat denn eine (öffentliche) Baustelle mit deinen Mietzahlungen zu tun ? Grad mal garnichts.

    Mietminderung geht nur bei länger andauernden Baumaßnahmen im Haus/in der Wohnung) und das ist nicht der Fall.

  • vor 8 Jahren

    Es gibt ein Urteil (BayObLG WuM 1987, 112), dass eine Mietminderung zulässt, selbst wenn der Baulärm von Straßenbauarbeiten herrührt, wofür der Vermieter rein gar nichts kann. Nur dieses Urteil ist von 1987 und zwischen gab es andere Urteile, die mal den Mieter, aber auch den Vermieter Recht gaben. Mietminderung kann also ein heikles Thema werden und kann für dich schnell nach hinten losgehen.

    Wenn die Bauarbeiten frühmorgens anfangen, so ist die Frage wie früh ist es. Unter Umständen muss die Stadt eingreifen und Bauarbeiten erst ab einer bestimmten Uhrzeit erlauben. Außerdem kann ich den Satz von @Martha Pfahl nur wiederholen: Durch Mietminderung wird der Lärm nicht gemindert noch geht es dir gesundheitlich besser.

  • vor 8 Jahren

    Hast Du mal von Ohrenstöpsel gehört?

    Die können in einer Apotheke gekauft werden.

  • vor 8 Jahren

    Der Sinn einer Mietminderung wäre doch, den Vermieter durch Reduzierung der Miete dazu zu bewegen, Schäden, Störungen oder eine Nutzungswertminderung in den eigenen vier Wänden zu beheben. Doch in diesem Fall ist der Vermieter daran absolut unbeteiligt und hat auch keinerlei Einfluss. Störungen und Behinderungen durch Baulärm und Baustellen im öffentlichen Bereich müssen in so weit hingenommen werden, wie die gesetzlich zulässigen Störungen durch Lärm und Verschmutzung nicht überschritten werden.

    Folglich hast du hier keine Chance.

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