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frage zu wohnung und der kündigungsfrist?

Ich habe eine wohnung. Ich werde diese aber nächsten monat kündigen.

Muss ich jetzt 3 monate in der wohnung bleiben, oder darf ich schon vorher ausziehen??Ohne einen Nachmieter gefunden zu haben???

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8 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Die ordentliche Kündigungsfrist ist in § 573c BGB, seltener auch § 573a BGB geregelt und entspricht für den Mieter immer 3 Monate.

    Der Vermieter kann einen Nachmieter annehmen, muss es aber i.d.R. nicht. Eine echte Nachmieterklausel ist selten.

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
  • vor 8 Jahren

    Selbstverständlich darfst du auch sofort ausziehen. Du musst aber die Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist zahlen, ebenso die Betriebskosten.

    Nachmieter geht nur, wenn der Vermieter damit einverstanden ist. Einen rechtlichen Anspruch auf die Stellung eines Nachmieters, um früher aus dem Mietverhältnis raus zukommen, gibt es nicht!

  • Du darfst ausziehen, aber du musst die Miete noch bezahlen.

  • vor 8 Jahren

    schreibe die Kündigung noch im September dann kannst du zum 31.12.2013 kündigen, Wenn du erst nächsten Monat kündigst dann verlängert es sich bis zum 31.01.2014. Ausziehen kannst du schon früher aber du mußt die Miete bis zum 31.12.2013 bzw. 31.01.2014 bezahlen.

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  • savage
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    naja, wenn du ausziehst und die 3-monatige kündigungsfrist einhältst, ist doch alles in ordnung. wenn du eher rauswillst, dann musst du das mit dem vermieter besprechen, denn wenn die wohnung unbewohnt ist und er jetzt sofort keinen nachmieter findet, bekommt er ja keine miete.. ausziehen kannst du, aber die miete musst du weiter zahlen (eben für diese drei monate)...

  • vor 8 Jahren

    Wenn du nicht zu einer Haftstrafe verurteilt würdest, kannst du wohnen wo du willst. DieMiere zählst du aber bis der Vertrag endet.

  • vor 8 Jahren

    Du kannst jederzeit Kündigen. In der Regel muss man keinen Nachmieter suchen, das ist Aufgabe des Vermieters. Du bist solange zur Zahlung der Miete verpflichtet, bis ein neuer Mieter vorhanden ist. Deshalb ist es wichtig das mit dem Vermieter zu besprechen. Ist er einverstanden, kannst Du auch Interessenten suchen. Wenn der Vermieter informiert ist, kann er auch die Wohnung schon zu einem früheren Zeitpunkt vermieten.

  • Geli
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    Die Kündigungsfrsten stehen im Mietvertrag.

    Alles andere solltest du mit deinem Vermieter absprechen...

    Hier wirst du darauf keine befriedigende Antwort bekommen. ^^

    Nachtrag....

    woher kommen wohl die Daumen runter??

    Was möchte sie denn für Antworten??

    Ich hätte schreiben können...."ja, du darfst ausziehen ohne einen Nachmieter gefunden zu haben"

    und dann??? oder...."ja du musst in der Wohnung bleiben"

    wenn sie alt genug ist eine Wohnung zu mieten ist wohl auch alt genug zu wissen was die da unterschrieben hat...also..das Beste was sie machen kann mit dem Vermieter reden....

    :-)

    und noch ein Nachtrag.....

    Das Pinzig ist das Gleiche wie die Frage "Bin ich schwanger?"

    was man da wohl für eine Antwort erwartet???

    Das Beste ist doch hier wohl auch....seinen Doc zu fragen.....oder??????

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