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Sozialamt bezahlt Wohnung,?

nun ist ein Wasserschaden in der Wohnung entstanden. Kommt auch das Sozialamt dafür auf?

Update:

ich frage ganz normal. Warum gibt so auf eine normale Frage solche Antworten?tztzt

Es handelt sich nicht um mich, sondern um ein Mietshaus eines Freundes. Der Schaden ist von einem Mieter verursacht worden, dem das Sozialamt de Wohnung bezahlt .

Für die "normalen" Antworten möchte ich mich recht herzlich bedanken...

9 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Wer hat den Wasserschaden verursacht?

    Weshalb sollte das Sozialamt für Schäden aufkommen die ein Dritter verursacht hat?

    Der Verursacher muss den Schaden beheben. Ist er nicht versichert, muss er es privat bezahlen.

  • vor 8 Jahren

    Eigenverschulden?

    Wenn nicht, dann ist es Vermietersache.

    Wenn wohl, Sache Deiner Hausratversicherung, wenn Du hoffentlich eine hast.

    Wenn Du die auch nicht hast, bekommst Du wenn überhaupt ein Darlehen vom Sozialamt, dass Du in Raten zurückzahlen musst.

  • vor 8 Jahren

    auch wenn das Sozialamt die Miete bezahlt, sollte der Mieter eine Haftpflichtversicherung haben, die übernimmt dann so was

    das Sozailamt bezahlt keine Schäden

  • AnPa
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    das ist Versicherungssache. Dein Freund sollte sich an seine Versicherung wenden. Das Sozialamt hat damit rein garnix zutun.

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  • vor 8 Jahren

    Du bekommst noch ein Jahres - Abo wo Du zu allen Konzerten kostenlos eingelassen wirst.

    Was hat Eigenverantwortung für eine Bedeutung für Dich?

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Nein, das muss der bezahlen bei dem er entstanden ist,.. in dem Fall der Vermieter,..

  • vor 8 Jahren

    Nein.

    Ist der Schaden durch den Mieter verursacht, muss dein Freund den Mieter dafür belangen.

    Der kann den Schaden seiner Hausratversicherung melden.

    Für Wasserbetten, Aquarien etc braucht er da eine Zusatzversicherung.

    Hat er keinen Versicherungsschutz, muss der Mieter selber dafür aufkommen.

    Auf jeden Fall einen Titel dafür holen, dann kann er noch die nächsten 30 Jahre vollstrecken (lassen).

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Wenn es ein Nebelschaden ist, dann musst du dich ans Wetteramt wenden.

  • Kishi
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    Wenn es ein Nebelschaden ist, musst du dich ans Wetteramt wenden.

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