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Riss im Bezug beim Möbelkauf - Minderung möglich?

Hallo,

anfang des Monats hatte ich mir in einem Möbelhaus ein Boxspringbett gekauft, da dieses nicht mehr vorrätig war, wurde es bestellt und am Freitag (20.09.2013) zwei Wochen vor dem eigentlichen Termin geliefert *freu*.

Heute ist mir beim Aufbau jedoch aufgefallen, dass an der Rückseite des Kopfteils ein Riss im Bezug ist (knapp 15 cm) hier war eine kleine Plastiktüte festgetackert (darin eine Klammer um die beiden Boxspring-Teile zusammen zuhalten).

Ich finde es nicht schön, einen nicht gerade kleinen Riss im Sichtbaren Bereich zu haben, nur um dort das Montage Zubehör unterbringen zu können.

Kann man deswegen eine Minderung verlangen (wenn auch nur eine geringe ... zumal auch an der obersten Matratze ein großer Ziehfaden ist). Ich meine das Bett war für ein Boxspringbett sehr, sehr günstig aber es sollte doch trotzdem einwandfrei sein ... oder?

Schon mal vielen Dank im voraus.

MfG Nina

Update:

Wow erst einmal vielen Dank für die vielen Antworten.

Bei dem Riss scheint es aber wirklich gewollt gewesen sein ... denn dort war ja ein Plastiktütchen verstaut (was ich aber ziemlich dreist finde).

Versuchen werde ich es natürlich trotzdem^^ nochmals Danke!

Update 2:

@Rincewind: Das Bett war weder Reduziert, noch habe ich den Riss selbst verursacht ... der kleiner Beutel war in diesem Riss rein gesteckt ... hab da auch Fotos von gemacht.

5 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Völliger Blödsinn Raven. Die Rechtslage ist hier vollkommen unzweideutig. Da muss nichts ausgehandelt werden.

    Schau bitte in die AGBs des Möbelhauses. Wenn dort steht das man sich bei Mängeln eine Nachbesserung vorbehält, dann UND NUR DANN musst du dem Möbelhaus die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Steht dort nichts oder ist das Möbelhaus nach einer angemessenen Anzahl an Versuchen nicht fähig nach zu bessern, dann greift das BGB und ganz alleine DU bestimmst ob es eine Wandlung, eine Minderung oder einen Vertragsrücktritt gibt. Bei Gattungskauf (es ist noch ein Bett auf Lager) kannst DU auch auf Austausch bestehen.

    @Rincewind ein gewerblicher Verkäufer ist immer an das BGB gebunden. Ein genereller Haftungsausschluss wäre daher IMMER nichtig. Er. schliesst lediglich die Mängel aus, die vor Vertragsabschluss explizit benannt wurden. Ein genereller Haftungsausschluss ist nur nach BGB bei Privatleuten möglich, nicht jedoch bei gewerblichen. Das wurde früher im AGBG geregelt und wurde mit der großen BGB Reform in das BGB 305-310 aufgenommen.

    @Takamine BGB § 439 (3) lesen und verstehen. Es gibt kein Recht auf einer Reparatur zu bestehen. Nachbesserung ist ALLEINE Sache des Händlers.

    Quelle(n): BGB 433ff, BGB 305-310
  • is so
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Erst mal solltest Du reklamieren. Dann hat der Verkäufer ein Nachbesserungsrecht. Wenn das nicht möglich ist, kannst Du auf Preisminderung bestehen. In welcher Höhe liegt an Deinem Verhandlungsgeschick.

  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Ich würde auf Reparatur bestehen und

    mich nicht auf eine Preisminderung einlassen.

    So ein Riss wird nicht besser,

    da hast Du auf lange Sicht nichts von

    einem Preisnachlass.

  • ?
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    Ja, aber ob es einen Preisnachlass, eine Reparatur, oder einen Austausch gibt - dass musst Du mit dem Möbelhaus aushandeln.

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  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Ich glaube nicht, dass du irgendeine Chance hast. Wenn ich das richtig verstehe, hast du den Riss beim Entfernen der Tüte selber verursacht. Zumindest der Verkäufer wird das so sehen. Und wenn es reduzierte Ware ist, hast du schon 3x keine Chance.

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