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Blumenfan fragte in SportRadfahren · vor 8 Jahren

Fahrrad Rahmen gebrochen, Hersteller gibt keine Gewährleistung mehr? Kann das sein?

Hallo,

ich habe vor knapp 3 Jahren ein Westland Citybike mit Alu Rahmen gekauft. Vor ein paar Tagen stellte ich fest, daß auf Höhe des Ständer eine ,,Strebe" zum Hinterrad Z - förmig durchgebrochen ist. Heute morgen war ich damit im Rad Geschäft wo ich es kaufte um zu fragen wie es mit der Gewährleistung ist. Das Rad wird nur ca. 4 Stunden in der Wochen normal gebraucht, hat ca. 270 Euro gekostet u. es kann ja eigentlich nicht sein, daß es so ein stabiles Rad, jetzt schon kaputt geht. (Mein vorheriges einfacheres Rad, wurde mehr beansprucht als das jetzige und war erst nach ca. 20 Jahren nicht mehr zu reparieren.)

Die Mitarbeiterin in der Werkstatt rief gegen 17 Uhr an und sagte der Hersteller gebe keine Gewährleistung mehr auf den Rahmen. Sie könnte mir zwar einen Sonderpreis auf den Rahmen geben - welchen sagte sie aber nicht (sie wollte deswegen noch mal anrufen) und die Montage soll schon mal 80 Euro kosten.

Da ich aus gesundheitlichen Gründen nur eine geringfügige Beschäftigung habe, kann ich mir nicht schon wieder ein neues bzw teures, stabiles Rad über 100 Euro leisten.

Eigentlich kann es doch nicht sein, daß ein Hersteller nur 2 Jahre Gewährleistung auf einen Alu Rahmen gibt? Leider konnte ich die Adresse des Hersteller Westland noch nicht heraus finden? (Z.B. Tel. Nr.) Kann mir jemand damit weiterhelfen?

Bitte nur ernst gemeinte Antworten/Tips.

Danke.

Gruß

Blumenfan

6 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Die Gewährleistung, Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat.

    In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.

    Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die Garantie zu unterscheiden; diese ist insofern freiwillig, als es keine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe eines Garantieversprechens gibt.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

    http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie

  • vor 8 Jahren

    Drei Jahre sind eine lange Zeit ...

    Und Alu ist nun mal "weich" ...

    Rost schadet jedenfalls deftigst.

    Bei Scott beispielsweise gibt es eine fünfjährige FREIWILLILGE Herstellergarantie auf bestimmte Bauteile, aber auch nur, wenn jährliche Wartungen mit Stempel usw. durchgeführt wurden:

    http://www.scott-sports.com/de/de/support/warranty...

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Doch, das kann sein. Für 270 Euro kannst du heute kein Qualitätsfahrrad mehr erwarten, das 20 Jahre hält.

  • vor 8 Jahren

    Sorry,aber du wendest dich an den Falschen.

    Gewährleistung definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.Reklamiert der Kunde später als sechs Monate nach dem Kauf muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.

    1. Gewährleistungsansprüche bestehen grundsätzlich gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.

    2. Nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Gewährleistung seit 1. Januar 2002 im Regelfall zwei Jahre, beginnend mit Übergabe der Kaufsache.

    Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht kann ein Händler oder Hersteller gegenüber dem Kunden eine freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung (Garantie) übernehmen.Wird eine solche Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben, so ist § 443 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) anwendbar

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  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Doch, das kann sein. Speziell dann, wenn es ein Alu-Rahmen ist und Du auch im Winter fährst, d.h. der Rahmen in Kontakt mit Salzmatsch kommt. Hersteller, die 20 Jahre Garantie auf den Rahmen geben, verkaufen ihre Räder nicht für 270.- Euro.

  • vor 8 Jahren

    Ja, das kann sein.

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