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Anwaltskosten wegen Nebenkosten zahlen.?

Heute habe ich ein schreiben bekommen was sich auf den Juni 2012 bezieht. Darin steht, dass ich die Anwaltskosten meines Mieters zahlen soll. In den NK wurden von mir 2 Personen berechnet, da er mir

(1.) er mir gesagt hat, ich soll 2. Personen abrechen,

(2.) das Klingel Schild ausgetauscht wurde und

(3.) Ich gesehen habe als sie eingezogen ist. (Natürlich habe ich auch Zeugen dafür, die nicht mit mir verwandt sind.

Er hat die Abrechnung einer 2. Person abgestritten. Als sein Anwalt nach dem hin und her das Foto mit dem Klingelschild gesehen hat war ruhe.

Nun, muss ich mir gefallen lassen die Kosten dafür zahlen zu müssen. Ich sollte erwähnen, dass der mir auch noch Geld schuldet und dass er ausgezogen ist seit 2 Jahren.

Update:

Es gab kein Vergleich. Der Anwalt von dem hat sich einfach bis Heute nicht mehr gemeldet.

Update 2:

Es gab auch nichts vor Gericht.

5 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Darin steht, dass ich die Anwaltskosten meines Mieters zahlen soll.

    - Stehen kann da viel. Ist aber ohne jede Grundlage. Nur ein Urteil (Gericht) kann dich dazu verpflichten, diese und jene Zahlung zu tätigen/ übernehmen.

    Geh mal davon aus, dass dein Ex-Mieter seinen Anwalt nicht bezahlen kann und das der nun versucht, es sich von dir zu holen.

    Widerspreche dem Schreiben mit dem Hinweis, dass kein Urteil gefällt wurde und du somit nicht verpflichtet bist.

    Fertig.

  • vor 8 Jahren

    1. Muss nach Verbrauch und/oder nach Vertrag und wenn dort nichts vereinbart wurde nach Gesetz § 556 BGB abgerechnet werden.

    2. Unerheblicher Mangel.

    3. Ein Zeuge darf mit einem verwandt sein.

    Wenn der Anwalt sich bis heute nicht gemeldet hat, verstehe ich die Frage nicht.

    Sollte der Mieter Schulden haben, verstehe ich nicht, weshalb diese nicht per Rechtsweg eingefordert werden.

    Quelle(n): Sachverständiger für Betriebskosten
  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Wenn ihr nicht vor Gericht wart und du Recht bekommen hast in eurer Einigung, sollte der Mieter seine Anwaltskosten selbst bezahlen. Schreib zurück , was du noch an Geldern bekommst, setze eine Frist dazu und drohe danach mit rechtlichen Schritten(Gang vor Gericht). Deine Verjährung läuft.

  • vor 8 Jahren

    Entscheidend ist, von wem das Schreiben kommt und ob es sich auf ein Urteil in einem Gerichtsverfahren bezieht.

    Wenn du einen Prozess verloren hast, hast du ein schriftliches Urteil bekommen. Darin steht auch, wer welche Kosten zu tragen hat.

    NACHTRAG

    Auf welcher Rechtsgrundlage sollst du denn zur Zahlung verpflichtet sein? Ich kann keine erkennen, wenn du diesen Anwalt nicht selbst beauftragt hast. Es zahlt immer der Auftraggeber, wenn es kein Gerichtsverfahren mit Urteil oder Vergleich gibt.

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  • vor 8 Jahren

    Entscheiden ist dabei wie das Gerichtsurteil bzw. der anwaltschaftliche Vergleich ausgegangen ist.

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