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Zahlung für Schönheitsreperaturen an Nachmieter?

Mal angenommen ein Mieter unterschreibt ein Abnahmeprotokoll in dem festgehalten wird, dass er seinen Nachmietern einen hohen Betrag für nicht ausreichend ausgeführte Schönheitsreperaturen in Bar auszahlt. Darf so etwas in einem Abnahmeprotokoll festgemacht werden? Wenn der Mieter dafür unterschrieben hat den Nachmietern das Geld in Bar auszuzahlen, darf der Vermieter das Geld eintreiben und den Betrag zu Lasten des Mieters den Nachmietern überweisen?

7 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Wie kann man denn so etwas unterschreiben.

    Frag einen Anwalt, alles andere ist Mumpitz.

    Oder geh zur Mieterberatung, oder wie das bei Euch heißt.

    Bei einer Wohnungsübergabe unterschreibt MIR der Vermieter,

    daß alles okay ist, ich unterschreibe nichts.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Grundsätzlich ist gegen eine solche Vereinbarung nichts einzuwenden, ob da nun "Abnahmeprotokoll" drüber steht oder "Zahlungsvereinbarung". Und da die Vereinbarung ja offenbar zwischen Mieter und Vermieter geschlossen wird, sehe ich auch kein Problem damit, dass der Vermieter die Zahlung eintreibt.

    Disclaimer: Ich bin kein Anwalt.

  • vor 8 Jahren

    Sobald es im Übergabeprotokoll festgehalten wird ist es verbindlich. Da das Protokoll nur zwischen Mieter und Vermieter gilt, ist nur der Vermieter berechtigt das Geld einzufordern, wenn es nicht auf direkten Weg übergeben wurde

  • vor 8 Jahren

    Wer unterschreibt denn sowas??

    Guck mal hier:

    http://www.mieterbund.de/schoenheitsreparaturen.ht...

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  • horsch
    Lv 6
    vor 8 Jahren

    Hier handelt es sich um eine Individualvereinbarung in der sich Mieter gegenüber Vermieter verpflichtet.

    Dies ist nicht angreifbar und nur der Vermieter kann klagen weil die Verpflichtung diesem gegenüber erklärt wurde. Es sei denn, der hätte die Forderung abgetreten.

  • vor 8 Jahren

    Pacta sunt servenda - Verträge müssen zwar eingehalten werden, jedoch müssen sie wirksam sein.

    Die hier aufgeführte Vereinbarung halte ich für angreifbar.

    Ist dort der Nachmieter als Begünstigter eingetragen, kann kein Vermieter die Forderung eintreiben - er hat mit der Angelegenheit gar nichts zu tun.

    Wie könnte der Vermieter zu Lasten des Mieters etwas überweisen?

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
  • Kater
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    In Verträgen kann man alles und jedes regeln.

    Wenn sich jemand über den Tisch gezogen fühlt, hilft ein Gespräch mit einem Anwalt.

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