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. fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 8 Jahren

Zeichnungen von Prominenten ausstellen erlaubt?

Jährlich findet in einer kleinen Stadt wenige Kilometer von meinem Heimatort eine Kunstausstellung statt. Von Skulpturen bis hin zu Bildern wird alles ausgestellt. Einige sind auch in größeren Galarien gelandet oder verkauft worden.

Ich selbst möchte nächstes Jahr daran teilnehmen. Allerdings zeichne ich überwiegend Portraits und fast nur Prominente. Mache ich mich damit strafbar, wenn ich sie ausstelle? Oder ist das erlaubt?

Update:

Also ich zeichne oftmals Personen aus Hollywood-Filmen... Aber ich sehe da keine Chance für mich und möchte in keinen Ärger reingeraten :/

4 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Deine eigenen Werke darfst du jederzeit ausstellen. Du dürftest auch Fotos ausstellen, da es sich bei Prominenten um Personen des öffentlichen Rechts handelt. Anders sähe es aus, wenn es Fotos von deinen Nachbarn oder wahllos Menschen auf der Straße sind. Aber auch hier gilt, wenn du sie z. B. bei öffentlichen Veranstaltungen fotografiert hättest, düftest du diese Bilder ohne die Genehmigung der Abgelichteten ausstellen oder verbreiten.

    Bei deinen eigenen Zeichnungen bestehen überhaupt keine Beschränkungen. Künstlerische Freiheit.

  • vor 8 Jahren

    Doch, darfst du, wenn es Persönlichkeiten des Zeitgeschehens sind

    http://foto.wikia.com/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

  • ?
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    Hier habe ich einen Link für Dich:

    http://www.comicforum.de/showthread.php?102530-Dar...

  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Nicht einmal die Herstellung ist erlaubt, geschweige denn das Ausstellen, wenn die Betroffenen nicht vorher zugestimmt haben..

    Stichwort : Recht am eigenen Bild bzw Büste ....

    ..und das gilt auch bei den sog. Personen des Zeitgeschehens : Bei diesen ist es zwar erlaubt, zBsp im Rahmen einer Reportage Bilder zu machen und zu verbreiten..( zBsp : Schauspieler besucht ein Filmfestival..) ; aber das geht nicht so weit, dass man dessen Bild verwerten darf, um daraus ein Kunstwerk herzustellen ....

    In diesem Bereich ist die Rechtslage etwas difficil..und man muss differenzieren...

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