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Kann ein ALG II Berechtigter 17 Jähriger eine Mutter im Bafög-Bezug haben?

Ich weiß, dass es geht. Meine Frage ist eigentlich nur, ob der Gesetzgeber diese ungewöhnliche Möglichkeit irgendwo berücksichtigt hat, als er Bafög-Bezieher, die nicht im Haushalt der Eltern leben, vom Zuschuss für ungedeckte Unterkunftskosten nach § 27 Abs. 3 SGB II ausgeschlossen hat.

Update:

Also ich bin fast 35 und ich erhalte Bafög und mein Sohn wird in paar Tagen 18 und geht in die 10. Klasse. Mein Sohn bezieht ALG II - und ich habe ungedeckte Unterkunftskosten, aber keinen Anspruch auf den Zuschuss zur Miete vom JobCenter, weil der Gesetzgeber die Möglichkeit, dass es der Elternteil in der BG ist, der Bafög erhält und nicht dessen Kind - Niemals vorgesehen hat. Anspruch auf Wohngeld habe ich auch nicht, weil ich Mitglied einer BG bin bei gleichzeitigem Leistungsausschluss von ALG II wegen Bafög. Ja, es ist paradox und ungewöhnlich aber nicht unmöglich, dass die Mutter eines fast 18 Jährigen ALG II Empfängers der Auszubildende Bafög Empfänger in einer Bedarfsgemeinschaft ist.

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