Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Liebe Mamis, frage zum Beschäftigungsverbot.?

Bin bis 31.8 in einer Ausbildung gewesen und wurde jetzt in einem anderen Betrieb als Fachkraft eingestellt. Nun bin ich schwanger und habe derzeit ein Hämatom in der Gebärmutter. :( da ich Altenpflegerin bin werde ich vermutlich ein BV bekommen. Welche Lohn bekomme ich nun bei einem Bv ausgezahlt den alten oder den neuen der Fachkraft.

4 Antworten

Bewertung
  • Komet
    Lv 7
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Pflegedienste setzen sich inzwischen recht flächendeckend für ein Beschäftigungsverbot ein, weil die Fachkraft nur noch sehr eingeschränkt einsetzbar ist.

    Du bist ein Sonderfall. Normalerweise bekommst du im BV ja das Durchschnitssgehalt der letzten 13 Wochen. Da du aber keine Nachteile haben darfst, wird in deinem Fall das Grundgehalt des Arbeitsvertrages als Berechnungsgrundlage genommen.

  • vor 8 Jahren

    Den, der im Arbeitsvertrag steht, egal wie alt der ist.

  • vor 8 Jahren

    Nee du bekommst kein Berufsverbot aber du wirst vermutlich krank geschrieben falls du nicht ohnehin ins Krankenhaus musst, denn falls das Hämatom nicht resorbiert wird und es sich öffnet wird es bluten und dann solltest du vorsichtshalber unter Beobachtung sein! Wenn das Hämatom weg ist kannst du wieder arbeiten gehen!

    Ich hatte in der Schwangerschaft (14 Woche) das selbe, das Hämatom blutete und ich lag 10 Tage im Krankenhaus. Anschließend war ich noch 4 Wochen krank geschrieben und danach musste ich wieder arbeiten, auch im Pflegedienst!

  • vor 8 Jahren

    Na den, der laut Arbeitsvertrag gilt.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.