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Auszahlung der Untermieterin?

Hallo :)

Meine Untermieterin, ehemalige gute Freundin ist am 31.8. ausgezogen.

Jetzt geht es darum, dass ich sie auszahlen muss. Sie hat sich bei mir gemeldet und mir einen Betrag von ca. 860€ vor die Nase gesetzt, weil sie den Anteil der Kaution, des Baugenossenschaftsbeitrags, der Ablöse der Küche, der Möbel und -ich nenn es Kleingrusch (Pfannenwender, Kochlöffel, etc.) haben will. Außerdem hat sie mir eine Wertminderung von 24% im 1. Jahr und 4% im Folgejahr vorgesetzt (hört sich ja nicht schlecht an, immerhin findet man zu Möbelwertminderung nichts konkretes).

Die Kaution und den Bgb bekommt sie natürlich, aber bei der Küche zog sie nur 4% ab, weil wir diese von den Vormietern abgelöst haben und bei den Möbeln und dem Rest zog sie auch nur 12% ab, weil wir nur ein halbes Jahr zusammengewohnt haben. Meine Frage hier gelten doch trotzdem die 24% oder? Immerhin dachte ich mir, dass es ab dem 1. angefangenen Jahr zählt und man dann nicht wieder auf Monate, Tage, etc. umrechnet? Desweiteren hab ich bei der Küche auch mit 24% gerechnet, weil wir 1. nicht genau wissen wie alt sie ist und wie viel sie am Anfang kostete und 2. wir 600€ eigenes Startkapital in sie gesteckt haben und ich somit davon abrechne. Ist das korrekt?

Den Kleingrusch hab ich gar nicht berechnet, es handelt sich um etwa 30 € und, wenn sie damit nicht einverstanden ist, soll sie sich die Sachen abholen. Ich hab ihr dann meine Preisvorstellung mitgeteilt -> 735€

Aber: Jetzt ist sie total sauer, sagt, dass ich dreist sei und, wenn ich nicht auf ihr Angebot zurückkomm bzw. von meinem Angebot abweich, wird sie mit anderen Mitteln vorgehen (also wsl Anzeige?) Frage: geht sowas durch? ich hab doch auch ein Recht nicht mit dem Betrag einverstanden zu sein?

Was ich noch beifügen möchte: Sie hat von Anfang an die Miete nicht pünktlich überwiesen, bzw. andere Beträge und ich durft dem Geld wieder nachrennen. Sie hat sich an meinen Sachen bedient, sogar heimlich bei mir TV gesehen, um nicht am Kabel mitzuzahlen. Ich "durfte" ihr die letzten 2 Monate verfaulte Lebensmittel und Geschirr, das lange dreckig in ihrem Zimmer war, hinterherräumen. Ich hab bereits das meiste in die Wohnung mitgebracht : Waschmaschine, fast den ganzen Küchenstand (Töpfe, Pfannen, hochwertiges Besteck, etc.etc.). Und zu guter Letzt hat sie nicht mal ihr Zimmer komplett ausgeweißt, Waschbecken und Badewanne hat sie mit ihrer weißen Farbe "beschmutzt" und nicht saubergemacht und die Löcher von den Dübeln in ihrem Zimmer sind auch nicht sauber verputzt, sodass ich das alles nochmal selbst machen kann -> soviel zu ich bin dreist.

Was sagt ihr dazu? Ist mein Betrag gerechtfertigt oder lieg ich total falsch? Hat jemand vllt ähnliche Erfahrung gemacht? Und v.a. hab ich vor ner Anzeige Angst, aber ich hab keine Lust mich ihrem Willen zu beugen, nur damit sie durchbekommt, was sie will.

Lg und danke schonmal für die Antworten :)

Update:

@shinita57: Also ich bleibe in der Wohnung, von daher bekommen wir auch nicht die Kaution ausbezahlt. Ich strecke quasi ihren Anteil von mir privat vor und, wenn ich irgendwann aus der Wohnung ausziehe, bekomm ich die ganze Kaution ausgezahlt.

Und nein, wir hatten keinen Mietvertrag zwischen uns laufen.

3 Antworten

Bewertung
  • TWally
    Lv 6
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Mach eine Gegenrechnung auf, mit all den Argumenten, die bisher gefallen sind. Geh noch ein bisschen niedriger wg. Verhandlungsmasse.

    Anzeige geht nicht, du hast kein Verbrechen begangen.

    Sie kann ihre Forderung einklagen, aber ob sie das will wg. Kosten und Zeit und Aufwand?

    Wenn ein Mahnbescheid kommt, sofort Widerspruch einlegen!

  • vor 8 Jahren

    Bei Küchenmöbel gilt der Zeitwert. Da kann man nicht mit Prozenten abrechnen Es stimmt, dass der Wertverlust im ersten Jahr am höchsten ist, aber die Küche war ja gebraucht. Der Betrag an die Baugenossenschaft (Kaution) wird von denen sehr verspätet zurück gezahlt. Wenn Du Dich nicht mit Ihr einigen kannst, gehe zu einem Mediator. Der ist günstiger als ein Gericht

  • vor 8 Jahren

    Zunächst gilt doch was im Vertrag steht, gehe mal davon aus, das ihr diesen abgeschlossen habt.

    Prozentale Abrechnung geht gar nicht, Zeitwert, dies hängt von der Mietdauer ab, wo normal Abnutzungen aufkommen.

    Baugenossenschaft zahlen Kautionen verspätet zurück, so muss sie sich noch gedulden.

    Gehe zum Mietervein, hole dir einen Termin, bist du kein Mitglied, fällt ein geringer Beratungsbetrag an.

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