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Außerordentliche Vertragskündigung wegen Umzug nicht möglich?
Hallo, es geht darum, dass ich meinen Vertrag im Life Fitness & Wellnes Studio in Lübeck außerordentlich Kündigen wollte. Ich habe eine schriftliche Kündigung per einschreiben eingeschickt, wo drinne ich geschildert habe, dass ich am 01.10.2013 wegen beruflicher Gründe nach Rendsburg ziehe, welches etwa 110 km von Lübeck entfert ist und mir es deshalb unmöglich ist, das Fitnessstudio weiter zu besuchen und deshalb die Kurse und Geräte nicht mehr nutzen kann. Es ist unzumutbar, deshalb 110 km zu fahren. Ich habe die Inhaber gebeten, mir die Kündigung zu bestätigen, und dann kam ein Brief, dass die Kündigung nicht möglich wäre, weil ein Umzug, auf gutdeutsch mein persönliches Einzelschicksal wäre. Sie haben noch auf einen BGB § ich glaube, es war § 313( ich hab das Schreiben jetzt nicht zur Hand). Laut dieses § - unter 3. Rechtsfolge b. Vertragsauflösung - steht in etwa, dass sobald ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist, kann der Vertrag aufgelöst werden. Und eine fahrt von 130 km mit den verbundenen Spritkosten finde ich unzumutbar. Mal abgesehen davon, dass ich es zeitlich gar nicht schaffen würde , an den Kursen teil zunehemen die ich gerne machen würde. Wie kann ich darauf jetzt reagieren, dass sie mich doch noch aus dem Vertrag lassen, da ich ja, die Angebote nicht nutzen kann, und dafür monatlich 48 euro zu berappen, finde ich eine frechheit.
Ich danke euch für eure Hilfe
Ich finde solche Antworten ja wieder witzig, in denen es heißt, ich wäre selber schuld, dass ich solch einen Vertrag geschlossen hätte. Nur als kleine Info: als ich den Vertrag geschlossen hatte war ich noch in einem Betrieb beschäftigt, der in der nähe war. Ich würde fast ein Jahr später wegen finanziellen Gründen gekündigt und das kann ich ja nicht vorher wissen
7 Antworten
- SandraLv 7vor 8 Jahren
eigentlich müsste dir doch einleuchten, warum eine fristlose Kündigung hier nicht möglich ist, oder? Du hast einen Vertrag abgeschlossen und persönliche Belange wie einen Umzug ändern doch am Vertrag nichts. Jeden Tag ziehen Menschen um und versuchen ihre Verträge vorzeitig zu lösen. Das ist aber nicht der Sinn eines Vertrages. Veträge müssen nunmal eingehalten werden, zum Schutz beider Seiten. Wenn jeder nach Lust und Laune einfach kündigen könnte, wie es ihm passt, dann wäre das doch zum Nachteil eines der beiden Vertragspartner.
Wenn man das nicht will, muss man sich vorher ganz genau überlegen, wie lange man sich an einen Vertrag binden will! Das ist auch eine Form der Eigenverantwortung und gilt für Versicherungen, Mietvertrag, Arbeitsvertrag und und und
- ?Lv 7vor 8 Jahren
Was Du möchtest, ist eine fristlose Kündigung. Dazu brauchst Du einen wichtigen Grund, auf Grund dessen es Dir unzumutbar ist, an dem Vertrag festgehalten zu werden..
Allerdings : DAS gilt nicht, wenn Du das entsprechende Ereignis selbst herbeigeführt hast ....und das gilt auch für den Umzug ...
Beispiel, für das eine fristlose Kündigung anerkannt wird . Schwangerschaft ...oder dauerhafte Erkrankung ....
Massnahme : Neue Kündigung unter Beachtung der vertraglichen Kündigungsfrist ....
- Anonymvor 8 Jahren
kommt drauf an, wenn du umziehen musstest, wirst du mit einer Klage ggf durchkommen, weil du die Umstände selbst verschuldest hast. Wenn du umziehen wolltest, ist das deine privat Sache und entbindet dich nicht von deinen Verträgen.
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- Anonymvor 8 Jahren
sorry Mädel, aber du BIST selber Schuld. Dann darf man solche langen Verträge nicht abschliessen. Du kannst ja nicht anderen dein Lebensrisiko aufbürden, dein Leben und deine Veränderungen sind DEIN Risiko, nicht das der anderen.
Vorher Verstand einschalten, heisst die Devise. Lange Veträge sind immer ein Risiko, ist beim Hauskauf auch nicht anders, da kannst du auch arbeitslos oder krank werden. Und deine Lebenssituation kann sich täglich ändern.
Darum prüfe, wer sich lange bindet.
Traurig, dass du den Fehler nur bei anderen suchst. Warum sollen andere dafür gerade stehen, wenn sich bei DIR was verändert?
- Anonymvor 8 Jahren
Ab 30 km Umzugsweite ist eine auÃerordentliche Kündigung eines Fitnessvertrages möglich. Nach 314 § BGB, besonders, wenn man wegen einer neuen Arbeitsstelle umgezogen ist und nicht aus Lust oder Laune.
Du solltest dir den Vertrag bezgl. der Kündigungsfristen nochmals durchlesen. Oft steht da wann man kündigen kann. Die Klauseln in den Verträgen sind oft gesetzeswidrig, daher gewinnt man als Kunde mit den gesetzlichen Regelungen vor Gericht, diese sind Verbraucher freundlich.
- Grüner HandkäsLv 7vor 8 Jahren
Infomiere dich am besten beim Verbraucherschutz.
Ich bin der Meinung, daà du Chancen hast, aus dem Vertrag
herauszukommen.
Meiner Meinung nach kann keiner verlangen, daà du 110 km fährst, um zu
trainieren.
Zur Not einen Anwalt einschalten, das ist nicht so teuer, wie an denkt.
Nachtrag :
Hier Voraussetzungen, unter denen eine vorzeitige Kündigung rechtens ist :
Die Frage nach der ausserordentlichen Kündigung ist somit immer an den konkreten Einzelheiten des Falls zu beurteilen. Die Kündigung wegen Umzugs muss daher eine bestimmte Zumutbarkeitsschwelle überschreiten um wirksam zu sein. Erfolgt der Umzug in einen anderen Stadtteil oder eine andere Stadt, ist die Kündigung in der Regel wirksam, sofern das Studio nurnoch mit einem hohen Aufwand erreicht werden kann.
Soviel zum Thema Daumen runter ....... :-)