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Was muss/soll ein Mieterschutzverein leisten ?Nebenkostenabrechnung aus dem Jahre 2008?
Moin Moin,
zu o.a. Frage folgender Sachverhalt: Meine Bekannte ist in einem Mieterschutzverein.Wegen einer Nebenkostenabrechnung aus dem Jahre 2008- Widerspruch erhoben - wollte sie Rechtsbeistand von dem Verein.Es gab aber nur eine Beratung von ca. 15Minuten. Ist das hinnehmbar oder stehen ihr zusätzlich auch andere Hilfen zu.
Auf den Widerspruch der o.a.Nebenkosten Abrechnung wurde erst am 06.09.2013 mit einer Zahlungsaufforderung reagiert.m.E. ist die Zahlungsfrist längst abgelaufen - 3 Jahre - u.sie müsste die Rechnung nicht mehr zahlen. Die Beratung dazu war beim Mieterverein sehr dürftig u.deshalb nochmals meine Frage: müsste der Mieterverein sich nicht mit dem Vermieter in ihrem Namen auseinandersetzen.
Es wäre sehr toll u. nett, wenn Ihr mir dazu wichtige u. brauchbare Infos geben könntet.
Ich bedanke mich im Voraus für eure Bemühungen, wünsche einen schönen Sonntag
u.verbleibe mit freundlichen Grüßen
7 Antworten
- BolleLv 7vor 8 JahrenBeste Antwort
Bin auch im Mieterverein und mitunter sehr enttäuscht,was da so abgeht.Die Nebenkosten aus dem Jahr 2008,muß man nicht mehr zahlen,es ist verjährt.Ein Vermieter darf nur bis zum 31.12. des Jahres Nebenkosten verlangen,danach nicht mehr.Der Mieterverein,hätte dem Vermieter schreiben müssen,daß es so ist.Dafür zahlt man ja einen Beitrag,um sich selber nicht ständig mit dem Vermieter auseinander setzen muß.
- Anonymvor 8 Jahren
Mit so wenigen Fakten kann man nicht fundiert beurteilen, denn hier kommt es sicher auf Fristen und Termine an!
Wann hat sie die Abrechnung für 2008 bekommen?
Wann hat sie Widerspruch eingelegt?
Welche Reaktion erfolgte darauf - und von wem?
Schuldet sie noch Geld - oder will sie eine höhere Rückzahlung?
@Zusatz
Denjenigen, die hier so vollmundig "verjährt" schreiben, ist sicher der Begriff "Unterbrechung der Verjährung" völlig fremd.
Daumen runter nicht von mir!
- Anonymvor 8 Jahren
Der Mieterverein berät Mieter in allen Fragen des Mietverhältnisses. Sie schreiben Briefe im Auftrag des Mieters an den Vermieter. In dem Moment, wenn die Sache vor Gericht geht braucht der Mieter einen richtigen Anwalt.
Deine Bekannte sollte mit der Zahlungsaufforderung wieder zum Mieterverein gehen und wiederum Hilfe suchen. Wie gesagt- der MV berät, wird aber NICHT selbständig tätig. Das heiÃt bei jedem Fortschritt einer Sache muss man dort wieder auflaufen und erneut beraten und erneut ein Schreiben an den Vermieter absprechen.
- Anonymvor 8 Jahren
Auf keinen Fall bezahlen!
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- Anonymvor 8 Jahren
Verjährt.
- Anonymvor 8 Jahren
Einfach nicht mehr bezahlen!
Mieterschutzverein ade, ade!
- Anonymvor 8 Jahren
...brauchste nicht bezahlen...die fristen sind abgelaufen...
Quelle(n): ...eigene erfahrung...