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Frage zu Nebenkostenabrechnung?

Habe gestern unsere Nebenkostenabrechnung bekommen.

Und bevor ich jetzt Groß zu meinen Vermieter renne wollte ich mich hier kurz Informieren.

1.

Es Geht um die Grundsteuer des Hauses:

3 Parteien Haus,EG+OG jeweils 105 qm DG 85qm. Auf Kontoauszug vom Vermieter habe ich gesehen das das Finanzamt ca.335€ abgebucht hat Gesamt.Und unser Vermieter die Grundsteuer eigentlich nur auf die Wohnungsgröße errechnet haben will. (105qm).Jetzt steht auf der Nebenkostenabrechnung Grundsteuer Haus Anteillig 120,84€. das Zahl ich.

Jetzt wäre noch mal die selbe Wohnung im EG mit 105qm und DG 85qm.

Wenn jetzt EG+OG+DG seine Grundsteueranteile bezahlen komm ich etwa auf dem Gesamtbetrag von 335€ So mit komm ich auf den Betrag wo das Finanzamt abgebucht hat.

Allerdings haben wir,2 Garagen,eine Hofeinfahrt,und ca. 100qm Garten.Wobei ich nichts von dem allen Nutze. (Gehört mir nicht,) Ich habe nur 105qm Wohnung,Kl.Keller raum,und mein Auto steht auf der Straße.

Habe heute Früh beim Finanzamt angerufen,die dürfen mir keine Auskunft geben.Zwecks Datenschutz.

Ich soll,oder kann beim Vermieter um einsicht in die Akten bitten.

Das werde ich auch,wollte mich aber vorher nochmal informieren.

2.

Allgemeinstrom:

Wir haben eine Stromrechnung von 550€ Heizung+Allgemeinstrom (geteilt durch 3 Parteien)

Der Verbrauch lag bei ca. 1840Kwh, 0,24cent /Kwh + 90€ Grundgebühr Zähler.

Ich finde es bischen viel Verbrauch,

Wir 2Erw.2Kinder, haben um die 2800Kwh gehabt.Ich weiß ja auch nicht,ob der Vermieter das richtig aufgeschrieben hat.(Also von Jahr zu Jahr) Bis jetzt habe ich keine Abrechnung bekommen Zwecks Allgemeinstrom+Heizung)

Was kann ich machen wenn er sagt,er hat es Verlegt? So wars letztes Jahr!!! Er wusste nicht wo die Stromrechnung war,und wir sagten dann schauen wir aufs nächste Jahr.

Vielleicht zahlen wir ja jetzt für 2 Jahre ab. Wer weiß.

Wie findet ihr den Allgemeinverbrauch? Heizung,Treppenhauslicht,außenbeleuchtung,Licht Waschküche. Was habt ihr im schnitt?? Ebenfalls will er 13 € im Monat für Allgemeinstrom extra haben. Wie läufts bei euch ab?

3.

Müllgebühren

Wir haben eine Restmülltonne von 120L.

Kostet im Jahr 218,40€ (alle Parteien)

In der Abrechnung steht wir sollen 98€ bezahlen,Unsere Nachbarn auch.Wären wir also bei 196€ Und den Rest zahlt dann der Vermieter.22€

Ich muss allerdings dazu sagen das wir und unsere Nachbarn Jeweils 4 Personen sind.

Und der Vermieter Allein.

Trotzdem finde ich es unverschämt,das er auf die Personen zahl rechnet.

Der macht manchmal mehr müll wie wir.

Eure Meinung bitte !!!

Und sorry der Überlange text, wusste nicht anders zu schreiben

Schönen Tag noch

6 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Geh doch einfach zum Mieterbund oder

    zur Mieterberatung oder wie das auch immer bei Dir heißt,

    die wissen es genau.

    Hier bei Clever herrscht im Allgemeinen

    gefährliches Halbwissen.

  • vor 8 Jahren

    Zu 1.

    Was ist die Frage? Scheint alles ok zu sein.

    Zu 2.

    Allgemeinstrom für ein 3 Familienhaus ist viel zu hoch. Oder ist hier der gesamte inkl. der Wohnungen gemeint? Jede Wohnung hat und muss einen eigenen Zähler haben.

    Der Verteiler wird falsch sein. Durch 3 Parteien teilen, mag logisch und gerechter sein, ist aber gegen das Gesetz bzw. Mietvertrag - siehe § 556 BGB. Der Verteilerschlüssel geht immer nach Quadratmeter und nicht nach Personen, oder Wohneinheiten. Dies müsste so im Mietvertrag vorher geregelt worden sein. Ist nichts im Mietvertrag vermerkt, gilt § 556 BGB.

    Zu 3.

    Hier wird der Vermieter die Kosten "gerecht" verteilt haben wissen, da er alleine wohnt und andere mehr Müll produzieren. Mag verständlich sein, ist aber, wie bereits erwähnt gegen das Gesetz. Schau in deinen Mietvertrag!!!

    Du hast einen Anspruch auf eine Betriebskostenabrechnung auch für das letzte Jahr. Verjährung beträgt 3 Jahre. Sollte eine Nachzahlung errechnet werden, hat der Vermieter Pech; denn seine Frist ist i.d.R. am 31.12.2012 für das Abrechnungsjahr 2011 abgelaufen. Das heißt, der Mieter bekommt seine eventuelle Gutschrift ausbezahlt, muss aber keine Nachzahlung leisten.

    Lasse dir erstmal alle Belege zeigen und fotografiere oder kopiere sie. Dies muss er zulassen, er kann für Kopien Geld verlangen. Dann mit dem Mietvertrag zu einem Fachmann und prüfen lassen.

    Für deine Einwände hast 12 Monate nach Zustellung Zeit. Das bedeutet, ab 01.01.2014 wäre die Frist für den Vermieter und seine Korrekturen (die hier wahrscheinlich sind) abgelaufen und er verlöre seinen Anspruch auf eine Nachzahlung.

    Das kommt davon, wenn man solange mit der Abrechnung wartet. Die Abrechnung hätte bereits im Januar fertig sein können. Alle Kosten des Vorjahres waren bekannt...

    Nachtrag: Es geht hier nicht darum, ob man auch nach Personen umlegen darf, sondern darum was mit dem Mieter diesbezüglich vereinbart worden ist. Selbst wenn die Stadt nach Personen abrechnet, muss der Vermieter nach Quadratmetern umlegen. Selbst die Kabelgebühren gehören dazu - mag Blödsinn sein, ist aber Gesetz.

    Quelle(n): Sachverständiger für Betriebskosten
  • vor 8 Jahren

    1.

    Ob du die Garagen und den Garten nutzt oder nicht, spielt keine Rolle.

    Wenn sie zur Mietsache gehören, dann zahlst du auch dafür.

    2.

    Bist du dir sicher, daß ihr, 2 Erwachsene und zwei Kinder nur 2800 kWh verbraucht habt?

    Das ist für 4 Personen recht wenig.

    Hast du dich vielleicht vertan?

    3.

    und ja, den Müllverbrauch auf die Köpfe umzulegen ist gerecht.

    Wenn du aber Zweifel hast, wende dich an den Mieterverein oder die Verbraucherzentrale.

    Die sollen mal über die NK-Abrechnung drübergucken.

    Nochwas:

    Eine NK-Abrechnung MUSS laut Gesetz JÄHRLICH erfolgen!!!

  • vor 8 Jahren

    Um den Mieterverein zu fragen, musst du Mitglied dort werden, sprich auch einen Beitrag zahlen, aber dort bekommst du kompetente Auskunft.

    Hier von weitem ist das schlecht. Grudnsteuer ist auch auf die anderen Areale zu zahlen, denn es besteht die Möglichkeit der Nutzung, nicht das tatsächliche ist maßgebend. Ist wie beim Fahrstuhl...ich wiohne Parterre, den Lift brauch ich nicht, aber ich könnte ja damit fahren, um einen Mieter zu besuchen oder von der Garage/dem Keller hoch, also zahl ich da auch mit.

    Stromverbrauch find ich ok, ich hab etwa 850 kWh als Single...aber seine Ausrede, er hat die Abrechnung verlegt ist absolut unakzeptabel. Er MUSS nachweisen, was er abrechnet!!! NICHT akzeptieren!!!

    Restmüll nach Köpfen ist korrekt, macht die Stadt auch so. Dass ermehr Müll macht ist vielleicht objektiv...kann man nicht wirklich nachweisen, man steht ja nicht ständig dort und beobachtet, was er wegwirft. 24 h lang. Manches kann nur pauschal berechnet werden, oder zählt ihre eure Kaffeefilter und Eierschalen, Schnipsel usw...geht nicht.

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  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Zu Grundsteuer. Wenn er das nach den Wohnungsqm verteilt ist das OK egal ob du Nebenflächen nutzt oder nicht.

    Zu Allgemeinstrom. Lass dir die Originalbelege zeigen. Da hast du ein Recht drauf. Kann er das nicht, kannst du den Posten verweigern bis er die Belege vorlegt.

    Müll darf nach Personenzahl abgerechnet werden. Alternative wären Einzelbehälter für jede Wohneinheit, die das ortsansässige Entsorgungsunternehmen dann auch nach Personenanzahl je Wohneinheit ausgeben würde, was der Vermieter aber nicht machen muss. Das ist meist auch teurer als die Großtonne und er hat das Gebot der Wirtschaftlichkeit.

  • vor 8 Jahren

    Zunächst steht der Abrechnungsmodus im Mietvertrag. Da wird aufgeteilt wie Müll, Strom und Grundsteuer verteilt werden. Für alles muss eine Rechnung vorliegen, die Du Dir ansehen darfst. Der Heizungsstrom kann auch über die Heizung abgerechnet werden, muss aber nicht wenn kein Unterzähler vorhanden ist Der Stromverbrauch kommt mir hoch vor

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