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Konzertkarten gewonnen und jetzt?

Hallo,

Ich habe letzte Woche für Freitag 2 Konzertkarten gewonnen. Allerdings liege ich seit gestern total flach -.- ich wollte mit meiner Schwägerin was nun aber meinerseits ausfällt. Nun würde ich die Karten meiner Schwägerin und ihrer Freundin gerne überlassen, bevor die Karten verfallen. Jedoch sind die Karten an der Abendkasse für mich hinterlegt. Nun meine Frage kann ich meiner Schwägerin eine Vollmacht ausstellen, so das sie die Karten abholen kann? Oder muss ich ganz zur Abendkasse mit hin um die Karten von dort abzuholen?!

7 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Für solche Fälle wurde bei uns vor ca 100 Jahren der sogenannte "Telefonierapparat" erfunden....

  • tina r
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    Auf dem Gewinnschein müßte auch eine Telefonnummer stehen,die würde ich an deiner Stelle anrufen!

    Quelle(n): uf dem
  • vor 8 Jahren

    Schwierig schwierig. Im Grunde sollte eine deutlich und verbindlich formulierte Vollmacht (mit Kopie des Personalausweises zwecks Unterschriftsvergleich) ausreichen. Evtl. rufst du besser bei dem Veranstalter bzw. der Firma an, die das Gewinnspiel organisiert hat und teilst das vorab schon mal mit, dass du selber nicht kommen kannst und nennst schonmal den Namen deiner Schwägerin. Dann hast du alles in deiner Macht stehende getan.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Unbedingt einen Anwalt einschalten, besser noch nen Staatsanwalt. Eine Nachricht an die Polizei ist auch gut. Und natürlich das Aussenministerium, die UNO wohl nicht.

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  • vor 8 Jahren

    ja

    mit einer vollmacht und perso geht das

    sonst einfach vorher dort anrufen

  • vor 8 Jahren

    Gib deiner Schwägerin eine Vollmacht mit

    und noch eine Kopie deines Personalausweises.

    Das müsste funktionieren.

    Ich würde es auf JEDEN Fall drauf ankommen

    lassen, es wäre doch ein Jammer, wenn die Schwägerin

    sonst auch drauf verzichten müsste.

    Ich wette, daß das funktioniert !

    Nachtrag : Huch...Hans Wurst hat ja genau das gleiche

    geschrieben....also dann :-)

  • vor 8 Jahren

    Ich denke eine Vollmacht dürfte reichen, notfalls auf allen "Vieren" dort hin ;-)

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