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Darf ich den Laminat in meiner Mietwohnung gegen Neuen Laminat austauschen?
Hallo,
habe ne Mietwohnung mit Laminat.
Der ist a) schlecht verlegt b) in nem komischen Gelbton und c) hat schon überall Macken schon bevor ich eingezogen bin
Jetzt wollt ich fragen ob ich den gegen einen neuen Laminat austauschen darf?
In ner besseren Quali und nicht Augenkrebserzeugenden Farbe.
9 Antworten
- vor 8 JahrenBeste Antwort
Natürlich darfst du wenn du den Vermieter davon in Kenntnis setzt. Wenn du Glück hast übernimmt er bestimmt einen Teil der Kosten.
War jedenfalls bei mir so. Wir haben uns geeinigt das ich es selbst verlege und er übernimmt den Kaufpreis. Muss natürlich dazu sagen das ich diese Arbeiten unter anderen auch einmal berufsmäßig gemacht habe.
Aber vielleicht funktioniert es ja bei dir andersherum.
BW
- GinettaLv 7vor 8 Jahren
In einer Mietwohnung würde ich nur Veränderungen, auch wenn sie in verbesserter Qualität sind, nur machen, wenn ich mit dem Vermieter darüber gesprochen habe.
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- Anonymvor 8 Jahren
Frag den Vermieter. Wenn du bezahlst, wird er nichts dagegen haben. Du musst aber damit rechnen, dass das Laminat mit dem Einbau in seinen Besitz übergeht oder bei Auszug sein altes Laminat zu dem Zustand bei Einzug wiederverlegen.
- BrataccLv 4vor 8 Jahren
Ist nur eine Frage deines Kontos :)
Der Vermieter wird sicher nichts dagegen haben denke ich mal. Und wenn du das besser machst als "der andere" ganz wird er sich wahrscheinlich sogar doppelt freuen. Darüber unterrichten solltest du ihn allerdings vorher, vielleicht hatte er ja schon so was geplant.
- HausverwalterLv 7vor 8 Jahren
Der Mieter darf Veränderungen während der Mietzeit, auch ohne Rücksprache mit dem Vermieter, vornehmen. Allerdings muss der Mieter damit rechnen, dass er den ursprünglichen Zustand bei Mietende, auf Verlangen des Vermieters, wieder herstellen muss.
Um dies zu vermeiden, sollte der Mieter seinen Vermieter um Erlaubnis fragen und sich dies schriftlich bestätigen lassen. Dann hat der Mieter bei Mietende keine Schwierigkeiten.
Bei guter Kommunikation, könnte sich der Vermieter sogar an der Aufwertung seines Sondereigentums beteiligen.
Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter - GerdLv 5vor 8 Jahren
Ja, das darfst Du, sofern das Laminat tatsächlich in mindestens der selben Qualität ist wie das Alte - was bei Deiner Schilderung kein Problem sein dürfte!