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Spaßvertrag (Gültigkeit, Unterschrift)?

Ich habe so einen Spaßvertrag geschrieben, in dem ausdrücklich steht, dass der Vertrag nur Spaß ist und die unten hinzuschreibende Unterschrift ungültig wird/wäre/werden würde, weil ich so ein Scherz-Label mit Freunden gründen will. Kann ich mir sichergehen, dass ich meine Freunde nicht in irgendwas verwickle?

4 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    §118 BGB mangel der ernsthaftigkeit führt zur nichtigkeit des vertrages

    http://dejure.org/gesetze/BGB/118.html

  • W5_K2
    Lv 4
    vor 8 Jahren

    Ich stimme rdl48 voll zu und würde vorsichtshalber zu der Klausel noch hinzufügen, dass ausdrücklich kein Recht auf Vertragserfüllung besteht.

  • vor 8 Jahren

    lol nein...als Klausel habt ihr ja, das die Unterschrift ungültig ist ^.^

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Du solltest einen Anwalt fragen, sonst kann das schnell mal nach hinten losgehen.

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