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Kann ich gegen sie Strafrechtilich vorgehen?

Hallo,

folgendes,

meine Ex Freundin hat vor über einem Jahr behauptet das ich der Vater Ihres Kindes sei. SIe hatte es da schon überall rumerzählt das NUR ich in frage komme. Obwohl noch gar nichts sicher war. Ich wollte erst einmal einen Vaterschaftstest machen, den wir dann auch gemacht haben. Und was kam dann raus, ich bin nicht der Vater. Aber sie erzählt auch jetzt überall noch rum, das ich keinen Unterhalt zahle, mich nicht um das Kind kümmere und natürlich auch das ich angeblich der Vater bin. Sie stellt mich überall als "Rabenvater" da. Obwohl ich ja gar nicht der Vater bin. Kann ich da irgendwie gegen sie vorgehen?? Rufschschädigung oder ähnliches ??

Danke

Update:

Ich hab das für meinen Mann geschrieben !!!

Update 2:

Ach ja und noch was.

Es gibt vll auch noch eine zeit wo wir nicht zusammen waren !!!!

12 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Du solltest unbedingt einen Anwalt konsultieren.

    Übrigens, seit wann kann ein Mann - Bianca - heißen ?

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Du heißt Bianca uns sollst der Vater sein? Was für eine seltsame Welt...

  • vor 8 Jahren

    Bianca, ist doch klar das du keine Kinder zeugen kannst, du kannst sie nur gebähren !!!

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    "Bianca" ist ein seltsamer Name für einen vermeintlichen Vater.

    Du könntest beispielsweise eine (strafbewehrte) Unterlassungserklärung von ihr einfordern. Eine Strafanzeige ist prinzipiell auch möglich, über deren Erfolgsaussichten wage ich aber nicht zu spekulieren.

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  • ?
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    Also ich glaube auch, dass Du nicht der Vater bist. Mit dem Namen....

  • vor 8 Jahren

    Wenn du es schriftlich hast, zeige das doch einfach überall rum.

    Damit deine Freunde und Bekannte es schwarz auf weiß sehen.

    Das sprichst sich dann auch rum, dass sie lügt.

  • vor 8 Jahren

    Das arme Kind....!

    Du kannst auf Unterlassung klagen.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Ja, dein Mann kann eindeutig dagegen vorgehen. Das ist übele Nachrede und Rufmord. Sucht euch einen Anwalt, der kann die nötigen Schritte einleiten.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Nur der Versuch macht klug.

    Daher Anzeige(n) erstatten wegen, a) Betrug (auch der Versuch ist strafbar) b) üble Nachrede c) Nötigung.

    wirst ja sehen wie eine StA die Sachlage sieht. Wenn die StA kein öffentliches Interesse bekundet, dann bleibt nur der Weg der Zivilklage.

    tm

  • vor 8 Jahren

    klar kannste das

    jeder anwalt der wenig mandanten hat freut sich über zusätzliches honorar

    jeder anwalt der genug verdient

    sagt lassen sie den quatsch unsere gerichte haben mit ernsthaften sachen schon genug zu tun

    benehmen sie sich wie ein erwachsener mensch und stehen drüber

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