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Pfändungs- und Überweisungsbeschluss?

Hallo,

Ich fass mich kurz. Riesenproblem: Ich habe einen Brief an die Adresse meiner Eltern bekommen: Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse gegen mein Name über (...) 656,52 €, zugestellt am 20.08.2013. Pfändungsgläubiger: Hauptzollamt Rosenheim für Barmer Ersatzkasse.

Der Brief kam von meiner Bank. Es wurde ein Sparbuch gesperrt und gepfändet.

Geschichte ist schnell geklärt: Da ich letztes Jahr 6 Monate nicht studiert habe musste ich kurzzeitig Krankenkassenbeiträge zahlen. Das Geld ging damals wie früher auch über das Konto mein Eltern. Ich habe mich damit nie befasst. Irgendwann scheint die Barma das umgestellt zu haben und die Zahlungsaufforderung direkt an mich gerichtet zu haben. Ich war 3 Monate nicht im Land und habe meinen Briefkasten nicht geleert, ich bin auch jetzt nicht in meiner Wohnung um den Briefkasten zu leeren. Ich fahre morgen dorthin um das zu tun.

Alles meine Schuld, wir brauchen das nicht zu diskutieren. Ich habe bei allen anderen wichtigen Institutionen meine Adresse geändert, bei der Krankenkasse nicht. Ich habe einfach nicht daran gedacht dass so etwas kommen könnte, weil das Geld immer schon über das Konto meiner Eltern ging. Es ist zum kotzen weil ich nie Geldprobleme hatte. Ich kann das Geld auch jetzt sofort bezahlen.

Ich hab mit etwas googlen schon festgestellt, dass mich der absolute Worst Case wohl erwischt hat. Welche Konsequenzen kommen auf mich zu? Schufa-Eintrag nehm ich mal an sowieso. Ich muss mir eine Kreditkarte beantragen, weil ich in 1 Monat für 3 Monate in die USA fahre. Kann ich jetzt vergessen nehme ich an, weil ich kein Konto mehr bekomme?

3 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Keine Panik! Lasse Dir den Eingang der Summe von der Krankenkasse bestätigen und bitte diese, die Zahlung umgehend der Schufa zu melden. Gehe dann zur Schufa und prüfe nach, ob die Zahlung dort bestätigt ist, falls nicht, lege die Bescheinigung über die Zahlung an die Krankenkasse dort vor. Der Eintrag bleibt zwar ab Jahresende noch 3 Jahre in der Kartei, gilt dann wiederum aber als positiv, da Du ja gezahlt hast. Nach Ablauf dieser Wartezeit würde ich bei der Schufa überprüfen, ob der Eintrag dann gelöscht ist bzw. die Löschung beantragen.

    Ein Konto bekommst Du auch mit Schufa-Eintrag, zumindest bei den meisten Sparkassen und der Postbank, aber auch bei vielen anderen Banken. Allerdings wird es ein Guthabenkonto sein, was heißt, Du darfst nicht überziehen. Solltest Du keine "normale" Kreditkarte erhalten, so bieten die Sparkassen und die meisten Banken VISA-Karten auf Prepaidbasis an. Du mußt diese Karte dann mit Guthaben auffüllen, dann kannst Du überall damit bezahlen, die Summen werden dann vom Guthaben abgezogen. Das ist dann zwar keine Kreditkarte, aber sie funktioniert wie eine solche, nur dass das Guthaben im voraus darauf eingezahlt werden muss.

    Schönes Wochenende!

  • vor 8 Jahren

    Konto bekommst du ganz sicher Schufa, ist klar ob du eine EC/Kreditkarte bekommst musst du die Bank fragen. Die werden natürlich jetzt vorsichtig sein. Zivilrechtlich ist das ganze ab gefrühstückt. Aber das ganz ist eine wichtige lernerfagrung. Wenn dir die Post unangenehm ist, dann öffne sie, ist sie sehr unangenehm öffne sie umso schneller. War also ein lohnendes Lehrgeld. Und das mein ich ernst.

  • Berni
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Bei Schufa-Eintrag kannst du wohl vergessen, eine Kreditkarte zu bekommen.

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