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Kündigung des Vertrags - schriftlich ?

muss ich mein Handyvertrag immer schriftlich kündigen oder geht es auch wenn ich zum Shop hingehe und dort persönlich den Vertrag kündige ?

8 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Wenn du in einem Telefon-Shop deinen Vertrag kündigen willst, klappt das auch, aber natürlich nur schriftlich.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Laut BGB § 126 Kündigungen.

    Bedarf es immer der Schriftform um einen Vertrag zu kündigen. Diese muss, auch zwingend, die persönliche Unterschrift des Vertragspartners aufweisen.

    Das gilt insbesondere bei Kündigungen von "Dauerschuldverhältnissen" (Handyvertrag usw)

    Also nur schriftlich, alle andere ist ohne rechtliche Wirkung.

    tm

    Quelle(n): § 126 BGB
  • vor 8 Jahren

    Kündigung muß schriftlich erfolgen. Sonst hast du später keinen Beweis für deine Kündigung. Sollte auch per Einschreiben gemacht werden.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Klar, kannst du in den Shop gehen und dein Vertrag kündigen. Jedoch wirst du auch da, eine schriftliche Kündigung unterschreiben müssen.

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  • vor 8 Jahren

    Auch im Handyshop wird das schriftlich sein: Der Bearbeiter druckt dir ein Kündigungsformular aus, und du unterschreibst.

  • Mike M
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    IMMER schriftlich (und da auch immer reinschreiben "Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung"

    Das ist in den AGB so hinterlegt und ausserdem besteht das "Zusatzrisiko" dass die Mitarbeiter im Shop dich "belabern" und dir einen anderen Vertrag, oder eine Verlängerung mit ein paar besseren Optionen aufquatschen

  • Catan
    Lv 6
    vor 8 Jahren

    Grundsätzlich kann ein Handyvertrag, wie jeder andere Vertrag auch, ohne jegliche Form gekündigt werden. Ausnahmen bestehen, wenn dies gesetzlich angeordnet ist bzw. vertraglich anders geregelt wird. Letzteres wird wahrscheinlich in den AGB erfolgt sein. Zumindest ist mir kein Fall bekannt, wo dies nicht so ist bei Teledienstanbietern. Daher liegt wahrscheinlich ein Schriftformerfordernis vor. Zwingend ist das aber natürlich nicht.

    Quelle(n): Studium
  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Ohne ihn zu kennen :

    In den AGB zu deinem Vertrag steht garantiert drin,

    dass eine Kündigung des Vertrages nur schriftlich erfolgen kann....

    Ausserdem empfiehlt es sich grundsätzlich,

    eine Kündigung schriftlich zu machen,

    damit man sie im Streitfall beweisen kann .

    Nachtrag @ aequilib..., :

    § 126. 2Schriftform. 3(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muß die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittelst notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.

    (2) [1] Bei einem Vertrage muß die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. [2] Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet.

    4(3) Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.

    5(4) Die schriftliche Form wird durch die notarielle Beurkundung ersetzt.

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    Witzbold . WO steht denn da was von Schriftformerfordernis für eine Kündigung ?

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