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Gibt es besondere Umstände, unter denen man die Würde eines Menschen vllt. doch antasten darf?
Ich vergebe hier keinen einzigen DR!
9 Antworten
- PetraLv 7vor 8 JahrenBeste Antwort
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Jeder besitzt sie von Geburt an – und doch wird sie viel zu oft mit Füßen getreten.
Nun heißt es in Deiner Frage: ...antasten darf...
Daher ein eindeutiges NEIN.
Aber leider wird es eben oft versucht.
Der Begriff der Menschenwürde ist schwer zu fassen und wird in ganz unterschiedlichen Zusammenhängen gebraucht.
Bei der Debatte um Sterbehilfe ist von menschenwürdigem Sterben die Rede.
Die Forschung an embryonalen Stammzellen ist je nach Sichtweise ein Verstoß oder Gebot der Menschenwürde.
Ein Gericht hat entschieden, daß ein Berliner Gefängnis gegen die Menschenwürde verstößt, weil mehrere Gefangene in einer Zelle ohne räumlich abgetrennte Sanitäranlagen untergebracht sind.
Und dann kennt wohl jeder den Spruch „Das ist unter meiner Würde“.
FAZIT:
Es bleibt beim NEIN, aber
es gibt zu viele Baustellen beim Versuch, sie anzutasten.
Diskriminierungsverbot
Freiheitsrechte für Meinungsfreiheit
Schutzrechte/Folterverbot
soziale Menschenrechte...Minderlohn für schwere Arbeit...
Terror gefährdet die Einhaltung von Menschenwürde.
Quelle(n): IN zitiert aus: http://www.menschenrechte.jugendnetz.de/index.php?... - ?Lv 7vor 8 Jahren
Nein, in dem Gesetz steht nix von wenn und aber. Und moralisch ist es eh keine Frage.
- Anonymvor 8 Jahren
Bei Notwehr vielleicht, wenn man keine anderen Mittel hat, um einen Angriff zu überleben.
- neroneLv 7vor 8 Jahren
Ganz klar: Nein - und trotzdem wird gefoltert, trotzdem werden Menschen versklavt und trotzdem wird mit Menschen gehandelt.
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- AlexLv 6vor 8 Jahren
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Ist doch relativ klar. Es gibt auch einen guten Grund, warum es gleich in §1 steht.
Was für einen Grund sollte man haben, einem Menschen die Würde zu nehmen? Wer die Entwürdigung eines Menschen als probates Mittel in Kauf nimmt, der verlässt den Rahmen eines Rechtsstaates.
Ein Mensch sollte immer wie ein Mensch behandelt werden, egal was er getan hat. Ich will in Deutschland keine Foltergefängnisse, oder das irgendwem das Menschsein aberkannt wird, weil er irgendetwas getan hat. Für Notwehr muss ich auch niemandem die Würde nehmen. Also: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Eine Rechtfertigung für die Änderung dieses Grundsatzes gibt es nicht.
- RofLoLimaoLv 7vor 8 Jahren
Nein....
sicher wird die Würde des Menschen ständig angetastet usw....aber das ist halt unterirdisch....
- coolcat2307Lv 7vor 8 Jahren
Evtl. bei bestimmten Straftaten...Allerdings müßte erst einmal explizit geklärt sein, wo die Wüde anfängt und wo diese endet.
- Anonymvor 8 Jahren
Nur dann, wenn das Gemeinwohl anderenfalls beeinträchtigt wäre.