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Wahlen 2013-Briefwahl oder Wahlurne im Wahllokal?

11 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Eindeutig Wahlurne im Wahllokal. Briefwahl ist zwar bequem, sie ist aber weniger sicher. Zudem kostet sie dem Steuerzahler mehr Geld. Denn dein Antrag muss behandelt werden, dann fällt Porto an, um die Unterlagen zuzuschicken und schließlich um den ausgefüllten Stimmzettel wieder abzuschicken. Wenn das alle machen ein erheblicher Betrag. Zudem dauert die Auszählung der Stimmen länger.

  • vor 8 Jahren

    Wie du willst!

    @Kelvin und Jan; ja, das war mal so! Heutzutage muss man aber nicht mehr begründen warum man Briefwahl machen möchte - somit kann man auch Briefwahl machen wenn man an dem Tag eigentlich auch ins Wahllokal gehen könnte!

    @Kelvin....; ja - beim letzten mal war das auch noch so (aber auch dann konnte man Briefwahl machen auch wenn man an dem Tag ins Wahllokal hätte gehen können - dann gab man halt einfach irgend einen Grund an und gut wars) - ist dieses mal zum ersten mal so dass die Briefwahl nicht mehr begründet werden muss - hab ich im Radio gehört!

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    @Kevin.....; hab gerade mal auf der Wahlbenachrichtigung nachgeschaut, musst nur ankreuzen ob der Wahlschein an deine Adresse geschickt werden soll oder ob du sie abholst oder ob sie von einer bevollmächtigten Person abgeholt wird ---> ist wirklich keine Begründung nötig!

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    beides geht

    Nachtrag - kommt die Frage noch?

    - Paul - du gehst mir auf die Eierstöcke, suche dir ein anderes Hobby

    - Paul - du bist ja ein ganz lieber, danke für die nette Mail

    Von: Paul

    Thema: Du Dummtusse

    Nachricht: Dann blockiere mich eben, du Dummtusse.

  • vor 8 Jahren

    Da du dich sicherlich aus dringenden Gründen nicht an deinem Wohnort aufhältst, beantragst du die Briefwahl und schickst diese dann an das zuständige Wahlamt. ;-)

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  • vor 8 Jahren

    Wahlurne

  • Jan
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    War das nicht so, dass man die Brief-Wahl nur machen darf wenn man an dem Tag verhindert ist?

    @Der Elch: Das wusste ich allerdings noch nicht. Danke für die Info obwohl das doch vor 4 Jahren noch so war oder täusche ich mich auch hier? :)

  • vor 8 Jahren

    beides ist moeglich

  • Fred
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Das kannst du machen, wie du willst. Wenn du so wie so zu Hause bist, kannst du doch zum Wahllokal gehen. Falls du eine Urlaubsreise zu diesem Zeitpunkt hast, musst du deshalb deine Reise nicht unterbrechen und kannst vorher die Briefwahl machen.

  • Mike M
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Ja geht beides. Oder was war die Frage ?

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    5. Am 25. Juli 2012 hat das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ (Bundesgrundgesetzgericht) alle bisherigen Bundestagswahlen für nichtig und ungültig erklärt. Erkannt und festgestellt wurde auch, daß es eine „Bundesrepublik Deutschland“ in der gegründeten Form schon seit 1956 nicht mehr gibt.

    Da mit hat sich das „Bundesverfassungsgericht“ auch am selben Tage aufgelöst. Würde ich also wählen gehen wollen, dann müßte ich „heiße Luft“ wählen, weil es gar nichts zu wählen gibt. Respektive machte ich mich strafbar wegen Hochverrat.

    Ihre Aufforderung erfüllt den Straftatbestand eines Betruges und Hochverrat dem ich NICHT nachkommen werde. Warum?

    Diese „Bundesrepublik-Deutschland“, besser vielleicht „Deutschland“ oder noch besser Firma „Deutschland“, ist als NGO (Nicht Regierungs Organisation) unter „Germany“ bei der UNO ohne Hoheitsrechte eingetragen. Es existiert keine Gründungsurkunde für einen Staat, keine Verfassung und kein bilateraler Friedensvertrag, weil die Umsetzung des Artikel 146 GG a.F. völlig unmöglich ist. Also können in diesem Sinne schon mal keine repräsentative, parlamentarische Wahlen und übertragene „Demokratie“ stattfinden, da das Ergebnis immer manipuliert sein muß und es keinerlei Veränderungen zu der Vergangenheit geben kann ohne die fremdverwalteten Ostgebiete.

    Dieses „Deutschland“ ist bei Dun & Bradstreet (Firma Bisnode =www.upik.de/) als Firma und Gewerbebetrieb nach internationalem Handelsrecht (UCC) eingetragen. Und zwar unter Registrierung D-U-N-S ® Nr.: 341611478 und unter „Regierung der Bundesrepublik-Deutschland“ unter D-U-N-S ® Nr.: 498997931. Das widerspricht allerdings dem Eintrag bei der UNO als „Germany“. Um einen Staat nach demokratischer Ordnung kann es sich hier also ganz bestimmt nicht handeln, wenn sich die Bezeichnung dazu noch nicht einmal einig ist und das gesamte Gebiet nur auf 55 % von Gesamtdeutschland besteht.

    Sämtliche sich zur Wahl stellende Parteien sind Handels- und Gewerbebetriebe, als Subunternehmer in der Firma „Deutschland“ in der oben genannten UPIK Datenbank gelistet und haben nicht das geringste mit staatlichen Aufgaben zu tun, unter:

    Alternative für Deutschland mit D-U-N-S ® Nr.: 312830678

    CDU – Christliche Demokratische Union mit D-U-N-S ® Nr.: 340740229

    CSU – Christliche Soziale Union in Bayern mit D-U-N-S ® Nr.: 329230593

    Die Grünen mit D-U-N-S ® Nr.: 333201473

    FDP – Freie Demokratische Partei mit D-U-N-S ® Nr.: 312754395

    NPD – Fraktion mit D-U-N-S ® Nr.: 340311887

    Republikaner mit D-U-N-S ® Nr.: 340109010

    SPD – Sozial Demokratische Partei mit . D-U-N-S ® Nr.: 342632127

    Die hier lebenden Menschen brauchen keine neuen / alten Geschäftsführer einer konkursen Firma „Deutschland“, die sich in Insolvenzabwicklung befindet (UCC hat vollstreckt). Nur PERSONEN gehen wählen, weil diese unmündig gehalten werden und sich daher nicht selbst verantworten können.

    Ergo weder noch Urne oder Briefwahl ist sinnvoll, weil da nichts ist, dass man Wählen könnte.

    tm

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