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Versicherung: Was muss die Versicherung zahlen: Reparatur/Totalschaden?

Hallo,

ich hab eine Gothaer Vollkaskoversicherung für ein Motorrad.

Jetzt hatte ich einen Schaden, dessen Höhe noch nicht genau feststeht (KVA vom Händler noch nicht bekommen).

Der Schaden für die Reparatur übersteigt nun wahrscheinlich knapp den Wiederbeschaffungswert bzw. liegt knapp darunter.

Jetzt ist die Frage, was die Versicherung jeweils zahlen muss, v.a. was sie im Falle eines Totalschaden zahlen müsste.

Kann mir da jemand unverbindlich helfen?

Update:

Schaden ohne Fremdbeteiligung übrigens ;)

Update 2:

Es geht um einen Kaskoschaden ohne Fremdbeteiligung!

Was ich gerne wissen würde, ist nur, wieviel ich bei einem Totalschaden denn von der Versicherung zu erwarten habe (natürlich wird mir die Selbstbeteiligung abgezogen).

Den Listenpreis, den Kaufspreis, den Marktwert? Wie ist es mit dem Resterlöswert?

Update 3:

Im Vertrag steht aber folgendes, wie muss ich das interpretieren:

Die Neupreisentschädigung nach A.2.5 Absatz 2 erbringen wir auch, wenn bei Beschädi-

gung des Fahrzeugs die erforderlichen Kosten derwiederherstellung 70 % des Wiederbeschaffungs-

wertes erreichen oder übersteigen und das versicherte Fahrzeug nicht repariert wird. Den Restwert des beschädigten bzw. zerstörten Fahrzeugs rechnen wir gemäß A.2.5 Absatz 4 auf die Entschädigungsleistung an.

A.2.5 Absatz 2 sagt folgendes:

Für einen Pkw (jedoch nichtverwendet als Mietwagen, Taxe oder Selbstfahrervermiet-Fahrzeug) erhöht

sich bei einem Schaden nach A.2.6 Absatz 1 Satz 1 und 2, der in den ersten 12 Monaten nach der Erst-

zulassung des Fahrzeugs eintritt, die Leistungsgrenze auf den Neupreis des Fahrzeugs, wenn sich das

Fahrzeug zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles im Eigentum desjenigen befindet, der es als Neufahr-

zeug unmittelbar vom Kraftfahrzeughändlerf-hersteller erworben hat. Bei überwiegend privat genutzten

PKW gilt di

Update 4:

Erstzulassung ist noch keine 12 Monate her!

5 Antworten

Bewertung
  • AnPa
    Lv 5
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    wenn du ne SB (Selbstbeteiligung) hast , wirste die auf jeden Fall selbst abdrücken. Bist du der Unfallverursacher, bekommste den Zeitwert. Ist der Gegner Schuld, bekommste von der gegnerischen Versicherung den Zeitwert.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Zeitwert (Wiederbeschaffungswert) abzüglich dem Restwert.

    (Und abzüglich der Selbstbeteiligung).

  • .**.
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Wenn du A.2.5 Abs. 2 richtig und vollständig abgeschrieben hast, bezieht er sich ausschließlich auf Pkw.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Jetzt müsste man noch wissen, wie alt das Mopped war, denn nur bei einem maximal 12 Monate alten Fahrzeug kommt 2.5.2 überhaupt in Betracht. Nehmen wir an, das sei der Fall, und die Reparaturkosten liegen tatsächlich im Bereich des Wiederbeschaffungswerts: Dann bekommst du den Neupreis erstattet, abzüglich des Restwerts, abzüglich deiner SB.

    Ist das Mopped älter, lautet die Rechnung Zeitwert (also Wiederbeschaffungspreis) minus Restwert minus SB. Ich meine mich aber zu erinnern, dass Reparaturkosten auch dann erstattet werden können, wenn sie den Schaden geringfügig übersteigen - dazu solltest du aber deine Versicherung befragen.

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  • leo154
    Lv 6
    vor 8 Jahren

    die versicherung hat das interesse, möglichst wenig zu zahlen.

    ich denke, daß sie lieber den wiederbeschaffungswert laut schwacke-liste (abzüglich des restwertes) zahlt, statt teurer - den zeitwert überschreitende reparaturkosten. andererseits kann ich mir vorstellen, daß du 1. einen preisgünstigen reparierer findest und 2. kein vergleichbares motorrad zum erstattungspreis auf dem markt findest (das angebot ist bestimmt erheblich knapper als etwa für einen vw golf) und die suche danach durchaus erheblichen zeit- und kostenaufwand mit sich bringt.

    forsche mal nach einem motorradclub in deiner gegend oder nach einem fanclub deiner motorradmarke. dort müßtest du kompetente ratschläge bekommen.

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