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Ich habe eine Frage zur Dichtung in meinem Bad?

die Dichtung in meinem Bad ist ein bisschen zerissen.(ungefähr 4 cm).

Es ist aber nicht undicht. Muss ich das meinem Vermieter melden??

Oder muss ich das bezahlen??

Lg

7 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Mängel sind vom Mieter immer an den Vertragspartner sofort zu melden, sonst droht eine Mithaftung bei Folgeschäden.

    Die Dichtungserneuerung ist Sachen des Vertragspartners/Vermieters und nicht mit der Kleinreparaturklausel abzugelten.

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Bin es nur ich, der bei "Dichtung in meinem Bad" an Lyrik in der Nasszelle denkt?

    Es kommt drauf an, was das für eine Dichtung ist.

  • ?
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    Es gibt da tatsächlich unterschiedliche Möglichkeiten.

    Aber ich würde einfach meinen Vermieter anrufen, damit es keine Probleme gibt

    und auch so eine Kleinreparatur fachgerecht behoben wird.

    Meistens haben die Vermieter ja auch ihre Handwerker an der Hand, die sie

    für sich bestellen.

    Und wenn es nur so eine Kleinigkeit handelt dann wird es ja auch nicht so teuer!

    LG,

    Silvia

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Meinst du die Silikonfuge ?

    Die sollte schnell repariert werden, sonst dringt Feuchtigkeit in das Mauerwerk.

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  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Das kannst du auch selbst machen. Silikon kostet echt nicht die Welt. Ein Briefwechsel ist fast teurer.

  • vor 8 Jahren

    Wäre Ratsam

  • vor 8 Jahren

    "ein bisschen zerrissen" ist natürlich eine sehr konkrete Angabe. Meinem Vermieter würde ich das schon zeigen. Aber zu zahlen hast du da wahrscheinlich nichts.

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