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Janine
Lv 4
Janine fragte in Schule & BildungFinanzielle Hilfen · vor 8 Jahren

Kündigen als Zusteller bei TIP?

Hey,

blöderweise haben meine Eltern darauf gepocht, dass ich als Zustellerin für Werbeprospekte arbeite. Heißt also, dass ich ab nun 350 Prospekte austeilen darf für nicht mal 50€ im Monat. Ab morgen soll es los gehen. Nun habe ich aber einen besseren kleinen Nebenjob gefunden mit mehr Verdienst. Kann man bei TIP jetzt einfach so kündigen. Ich meine zur Not würde ich für diesen Monat die Zeitungen auch noch austragen. Kommt man da so einfach aus dem Vertrag?

Danke schonmal für (ernstgemeinte) Antworten.

Update:

P.S.: Bin 18 und habe ihn selbst unterschrieben. Im Vertrag steht nur etwas von gesetzlichen Bestimmungen ..

Update 2:

Es sind 350 Prospekte in der Woche, also pro Samstag. Dafür ist die Bezahlung in meinen Augen verdammt Mies, zu mal ich etwas besseres gefunden habe.

Update 3:

Ich wohne in einem Dorf. Hier gibt es keine Hochhäuser. War gestern Abend für die ersten 120 Prospekte schon 2 Stunden unterwegs..

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Dazu sollte man Deinen Vertrag kennen.

    Außerdem: Wie alt bist Du und wer hat den Vertrag unterschrieben?

    @Zusatz

    Dann:

    § 622

    Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

    (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

    Also kannst Du möglichst bald kündigen. Letzter Arbeitstag wäre dann der 15. SEPTEMBER!

    Bitte lass Dir Deine Kopie der Kündigung bestätigen, bzw. versende die Kündigung als Einschreiben / Rückschein.

  • vor 8 Jahren

    Also die Bezahlung ist nicht so schlecht. Alleine in meinem Haus gibt es 66 Briefkästen, da benötigen die Jungs meist um die 5 Minuten. Aber darauf kommt es jetzt nicht an. Kuck einmal nach, ob es eine Probezeit gibt, denn innerhalb dieser können Arbeitnehmer und Arbeitgeber relativ kurzfristig den Vertrag kündigen. Wenn das nicht der Fall ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Schreibe auf jeden Fall sofort eine Kündigung und schicke sie per Einschreiben/Rückschein ab. Letzte Notbremse ist eine Krankschreibung, allerdins ist das nicht die feine Art und dann müßtest Du in Deinem neuen Job auch aufpassen, denn wenn Du bei einer anderen Arbeit gesehen wirst, kann es richtig Ärger geben.

  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Dann lese die gesetzlichen Bestimmungen durch auf die dein Vertrag verweist.

    Du wirst aber sehr gut bezahlt. 100 Prospekte kann man wohl in einer Stunde verteilen. Wie viel willst du denn für nur 350 Prospekte denn noch bekommen? Falls du nicht 350 Prospekte im Monat, sondern in einem anderen Zeitraum meinst, musst du es auch so schreiben.

  • ?
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    Ja die gesetzlichen Bestimmungen sind in diesem Fall die gesetzliche Kündigungsfrist. Das sind bei unter 2 Jahren Anstellung 4 Wochen entweder zum 15.ten oder zum letzten eines Monats. Das wäre in deinem Fall dann der 15. September.

    Rede mit den Leuten, erkläre ihnen warum du deinen Job aufgeben willst und vielleicht zeigen sie sich ja entgegenkommend, so das du sofort aufhören kannst.

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