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Darf ein Arzt einen Patienten zur Rechenschaft ziehen...?
.....wenn:
- ein Patient zum wiederholten Mal nicht zu einem Termin erscheint, (Krebsvorsorge)??
- ein Patient nicht auf einen Kostenvoranschlag (Zahnersatz) reagiert ??
11 Antworten
- MerlinLv 4vor 8 JahrenBeste Antwort
Der Arzt kann einem Patienten einen unentschuldigt nicht wahrgenommenen Termin in Rechnung stellen (sozusagen als entgangener Gewinn).
Auf einen Kostenvoranschlag muss ein Patient nicht reagieren, der ist unverbindlich.
- Anonymvor 8 Jahren
Kann er und seine Kosten in Rechnung stellen!
- vor 8 Jahren
Ja, das kann der Arzt, muss er aber nicht.
Meine Tochter arbeitet bei einem Arzt, wenn du die Geschichten hörst, wie die Patienten mir ihren Terminen umgehen, dann sträuben sich dir die Nackenhaare, die kommen viel zu spät, viel zu früh, oder gar nicht und sagen nicht mal ab. Da kann ich es dann schon verstehen, wenn einem Arzt die Hutschnur platzt und er andere Seiten aufzieht und Verdienstausfall geltend macht.
- RLLv 7vor 8 Jahren
Ja
- der Termin wurde ja für ihn freigehalten (also Verdienstausfall)
- Kostenvoranschläge sind meist kostenpflichtig - es wurde ja auch eine Leistung erbracht
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- Anonymvor 8 Jahren
Natürlich.
Wie das bei der Krebsvorsorge abläuft, kenn ich mich nicht aus, welcher Aufwand da benötigt wird.
Aber wenn es um Zahnersatz geht, werden mehr oder weniger sogar Zahntechniker "bestellt" in die Praxis. Und wenn die da sind und der Patient nicht erscheint, waren sie zwar nicht umsonst da, aber kosten halt auch Geld.
Wenn die Krankenkasse die Dritten schon bezahlt, dann soll man die Termine auch einhalten, denn sonst verfällt der Kostenplan nach einer Zeit und dann kann das wieder ewig dauern, bis der Patient seine Dritten kriegt, da wieder alles von vorn getan werden muss. Also Untersuchung, Abdrücke, Antrag auf Zuschuss bzw. Kostenübernahme usw. usw.
Und wenn man schon in so einem "System" wie hierzulande lebt, soll man schon die Termine wahrnehmen, denn es geht ja schliesslich um die Gesundheit eines Menschen.
Ninka
- Anonymvor 8 Jahren
Ja, auf alle Fälle!
- BerniLv 7vor 8 Jahren
Auf einen Kostenvoranschlag braucht niemand reagieren und der vom Zahnarzt ist immer kostenlos.
Erscheint ein Patient nicht zu einem abgesprochenen Termin und sagt nicht rechtzeitig ab, kann der Arzt die vergeudete Zeit in Rechnung stellen.
- coolcat2307Lv 7vor 8 Jahren
Ja, darf er.
Wenn Dir der Kostenvoranschlag zu teuer ist, solltest Du mit dem Arzt darüber reden, das gebietet die Höflichkeit.
- PetraLv 7vor 8 Jahren
Bei Zahnersatz denke ich, er darf.
Krebsvorsorge würde für mich eher ein psychisches Problem darstellen, könnte sein, dass der Patient hierbei eher nicht zu belangen ist. Das ist eher ein sensibles Thema.