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Hitzefrei oder ähnliche Regelung in Hamburg?

Hallo,

Ich wollte mal fragen, ob es eine regelung für Hitzefrei in Hamburg gibt, da ja auch einige andere Bundesländer noch solch eine Regelung haben.

Danke schonmal.

7 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Im allgemeinen ist das von Ort zu Ort bzw. von Stadt zu Stadt unterschiedlich geregelt. Hier in Baden-Württemberg (Schwarzwald) gibt es kein Hitzefrei mehr. Es sei denn um zehn Uhr sind es dreißig Grad, ansonsten heißt es ausharren bis zur letzten Stunden. Die Berufschulen bekommen generell kein Hitzefrei. Nur im Winter wenn gar nichts mehr geht, dann gibt es Schneefrei und das kommt dann schon öfters vor. Hier in Baden-Württemberg haben gerade die Sommerferien angefangen.

    Also wird das wohl von Schule zu Schule in Hamburg auch geregelt sein und das entscheidet dann der Rektor.

  • Debian
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Ab 45° C könnt ihr nach Hause gehen.

    @skave: Und das du humorlos bist, das wissen wir alle.

  • vor 8 Jahren

    Bei uns entscheidet allein der Schuldirektor ob Unterricht zumutbar ist oder nicht!

    Und an der Schule meines Kindes gab es selbst bei 29°C im Schatten um 10.00 Uhr kein Hitzefrei weil der Direktor entschied dass in den Klassen die Temperatur zumutbar ist!

  • Kapaun
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Hitzefrei wird im wesentlichen immer folgendermaßen geregelt: Wenn die Temperatur um xx Uhr XX Grad überschreitet, KANN der Schulleiter hitzefrei geben. Es ist also unabhängig von der konkreten Ausformung stets eine Kann-Bestimmung.

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  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Wieso hat n Emil Daumen runter?

    "Asche auf sein Haupt" - schon okay, ich finde deine Quellenangabe klasse :-).

  • vor 8 Jahren

    immer dieses unsachliche antworte zb. ab 45° könnt ihr nach hause gehen....naja soll wohl lustig sein.

    emil bekommt ein DH von mir

    lach, die DR kommen alle von Debian und die andere accounts die er noch so hat :-)

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Für Schulen gibt es in manchen Ländern Erlasse.

    In Niedersachsen enthält der Erlass "Unterrichtsorganisation" unter Punkt 4.2 die Regelung "Hohe Temperaturen (Hitzefrei)":

    „Für einzelne oder alle Klassen von Schulen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I kann Hitzefrei gegeben werden, wenn der Unterricht durch hohe Temperaturen in den Schulräumen erheblich beeinträchtigt wird und andere Formen der Unterrichtsgestaltung nicht sinnvoll erscheinen. Hierüber entscheidet die Schulleitung nach Anhörung des Schulpersonalrats und der Schülervertretung. Wird kein Hitzefrei gegeben, so ist ggf. auf die verminderte Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler Rücksicht zu nehmen. Schülerinnen und Schüler des Primarbereichs dürfen nur dann vorzeitig, d.h. abweichend von ihrem Stundenplan, nach Hause entlassen werden, wenn ein solches Verfahren mit den Erziehungsberechtigten abgesprochen ist. ... Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich II erhalten kein Hitzefrei. Wenn im Einzelfall einer Schülerin oder einem Schüler die Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung droht, so ist sie oder er vom Unterricht zu befreien.“

    Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler in geeigneter Weise über die Vorgehensweise zu unterrichten sind.

    In Hessen lautet die derzeitige Regelung:

    „An Tagen, an denen durch ungewöhnlich hohe Temperaturen im Schulgebäude der Unterricht beeinträchtigt ist, kann der Schulleiter in Absprache mit benachbarten Schulen, den Unterricht nach der fünften Schulstunde beenden.“

    In Schleswig-Holstein gab es bis 1998 eine Richtlinie, die besagte, dass hitzefrei gegeben werden kann, wenn bis 11 Uhr 25 Grad im Schatten erreicht werden. Seitdem gilt:

    „Bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen im Sommer entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter im Rahmen der Fürsorgepflicht ob und in welchem Umfang Unterricht erteilt werden kann.“

    In Rheinland-Pfalz war bis 31. Dezember 1990 eine konkrete Hitzfrei-Regelung gegeben. Seitdem gilt:

    „Die Schulleiterinnen und Schulleiter entscheiden im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit für die Durchführung der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule (§21 Schulgesetz) in eigener Zuständigkeit, ob die klimatische Situation in der Schule, in einzelnen Klassen- und Fachräumen die Erteilung von Unterricht gestattet.“

    In Nordrhein-Westfalen gibt es aktuell die Regelung:

    „bei großer Wärme in den Schulräumen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, ob Hitzefrei gegeben wird. Anhaltspunkt ist eine Raumtemperatur von mehr als 27° C. Bei weniger als 25° C ist Hitzefrei nicht zulässig. In der Sekundarstufe II gibt es kein Hitzefrei.“

    In Baden-Württemberg entscheiden derzeit die Schulleiter frei für ihre Schule. Vor dem Jahr 1975 galt folgende Regel:

    „Wenn um 10 Uhr das Thermometer über 25 Grad im Schatten kletterte, dann durfte der Schulleiter entscheiden, ob es hitzefrei gibt.“

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    Quelle(n): http://de.wikipedia.org/wiki/Hitzefrei (Ja, ich weiß - Wikipedia ist eigentlich Geheimwissen, das nicht weitergegeben werden darf. Schande über mich!)
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