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Flugpauschalreise -Rücktritt oder Kann ein anderer einspringen und wie lange vorher?
Nur aus Interesse gefragt: Könnte bei einer Pauschalreise (2Reisende im Vertrag) einer alleine fliegen, wenn der Kumpel kurzfristig krank wird? - D.h. Frage--würde die Reiserücktrittsversicherung für EINE Person, die krank ist, greifen oder müssten beide zu Hause bleiben? Ich frage deshalb, weil ich weiß, dass nur "schwere Erkrankungen" für die Reiserücktrittsversicherung relevant sind. D.h. bei einer normalen Sommergrippe ist es fraglich, ob die Reiserücktrittsversicherung ÜBERHAUPT zahlt, deshalb würde ich sagen, der Gesunde sollte unbedingt reisen, wenn die Versicherung gar nicht zahlt, ist wenigstens nicht alles verloren, aber die Frage ist eben, was ist besser?. - Könnte man jemanden anderes mit nehmen und wäre so etwas auch kurzfristig möglich? Die Grippe würde sich ja nicht tagelang vorher ankündigen.
@Steini- TV-Beitrag-ui- das hätte ich nicht gedacht!
4 Antworten
- coolcat2307Lv 7vor 8 JahrenBeste Antwort
Das kann pauschal hier nicht beantwortet werden, da jeder Veranstalter andere Konditionen, bzw. AGB hat und auch die Kosten sind jeweils verschieden. Sicherheit bezüglich dieser Frage erlangst Du nur beim Reiseveranstalter selbst.
Eigentlich kann das ja nicht so schwer sein, denn wenn man einen Ersatz-Reisenden mitnimmt, ändert sich ja nichts außer dem Namen. Diese Änderung kostet bei der Unterkunft, soviel ich weiß, nichts, Fluggesellschaften nehmen aber alle Gebühren für Namensänderungen, allerdings wird das immer günstiger sein, als wenn man eine ganze Reise verfallen läßt.
Also kontakte den Reiseveranstalter, dann bekommst Du auch eine Antwort, auf die Du Dich verlassen kannst. Viel Glück!
- Lisa PLv 7vor 8 Jahren
Vergiss Steinis Eintrag mal, der ist nämlich fast komplett Schrott.
Wenn 2 Personen fahren und 1 durch Unfall oder Krankheit ect. nicht mehr Reisefähig ist, können natürlich beide stornieren und die Versicherung übernimmt die Stornokosten auch für beide, auch wenn diese nur Freunde sind.
Will die 2. Person stattdessen trotzdem fahren, ist dies natürlich auch möglich und die Versicherung übernimmt in den häufigsten Fällen die Mehrkosten für ein Einzelzimmer (was ja nun nötig wäre), wenn diese günstiger wären, als wenn die 2. Person auch stornieren würde.
Und wie Collcat schon sagt, musst du wegen einer Umbuchung auf einen anderen Namen in den Geschäftsbedingungen des Veranstalters gucken, da diese verschieden sind, aber häufig ist eine andere Person zu einem geringen Umbuchungsbetrag möglich.
- vor 8 Jahren
Hey,
eine Person die krank ist und deshalb nicht fliegen kann, kann halt nicht fliegen. Die andere Person sollte fliegen, falls diese nicht auch krank ist. Ansonsten greift die Versicherung nur auf die Person, die auch ein ärztliches Attest nachweisen kann. Kurzfristige Ãnderungen sind bis vor dem Tag der Abreise möglich. Es kommt natürlich auf deine Versicherung an. http://www.reiseversicherung24.org/ratgeber/reisev... Du solltest dir die Tarifbedingung der Versicherung durchlesen. Auf der Homepage ist das möglich. ;)
Quelle(n): http://www.reiseversicherung24.org/ - Steini PlatteLv 7vor 8 Jahren
Wenn einer krank ist, kann der andere auch alleine fliegen.
Eine "Ersatzperson" kann zwar einspringen. Hierbei muss aber beim Veranstalter dies hinterlegt werden, da Hotel, Flugzeugplatz etc. für den Vorgänger reserviert sind.
Dies ist dann nur mit hohen Kosten verbunden.
Alleine kann der "Zweite" natürlich fliegen und das Doppelzimmer auch alleine "bewohnen".
Das spielt keine Rolle. Hauptsache, die Rechnung wird bezahlt.
Man kann sicherlich einen anderen dann mitnehmen, dies muss allerdings ZWINGEND beim Veranstalter hinterlegt werden (der informiert auch die Fluggesellschaft, das Hotel etc.).
Hier fallen sicherlich Spesen und Gebühren an. (z. B. Umbuchung des Flugtickets)
Die Reiserücktrittsversicherung zahlt nur für den "Erkrankten", wenn er also reiseunfähig ist.
Hat z. B. ein Ehepaar eine Reise gebucht, und zwei Tage zuvor haben die beiden einen (unverschuldeten) Autounfall - der Ehemann unverletzt, die Ehefrau verletzt und im Krankenhaus... zahlt die Reiserücktrittsversicherung auch nur den Ausfall der Verletzten. Der Ehemann kann hier kein Geld verlangen. (Das kam mal in den 80ern im ZDF - Verkehrsgericht.
Da ist der Ehemann, der nicht verletzt war, nicht gereist und bei seiner Verletzten Frau geblieben.
Ggf. kann er dann die versäumte Reise über einen Anwalt beim Unfallgegener einklagen.