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Wer haftet im fall eines Scheiben Bruches?

Ein Freund meines Kindes hat von meinem Hof die Scheibe des nachbarns mit einem Ball kaputt geschossen. Die Eltern des Kindes sind noch einige zeit im Urlaub und jetzt will der Nachbar mich anzeigen weil er meint das es von meinem Hof aus passiert ist. Ich kann mir nicht vorstellen das ich jetzt haften muss aber ich kenne mich da nicht aus. Ich weiß auch net wie man ein Kind so lange alleine lassen kann aber naja

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Die Eltern des Kindes haften, unabhängig davon, ob sie im Urlaub sind oder nicht.

    Ist das Kind des Fragestellers der Übeltäter, haftet der Fragesteller.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Das hängt vom Alter des Kindes ab. Wenn es unter sieben Jahren ist, haftet das Kind grundsätzlich nicht, darüber tendenziell schon. Eventuell können die Eltern haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Du hingegen haftest in der beschriebenen Situation ganz gewiss nicht.

  • vor 8 Jahren

    Tja Moral und Gesetz...........

    Es kommt auf das Alter der Kinder an, ob sie schon öfter Mist verzapft haben (Deine Aufsichtspflicht).

    Dann wirst du sicher auch keine Versicherung finden, die dafür einspringt. (kinder sind Schuldunfähig oder eingeschränkt schuldfähig)

    Dein Verhältnis zu Deinem Nachbarn wir sicher unter dieser Haltung etwas Leiden.

    Wäre aber auch ganz nett, wenn die "netten Herrschaften" auf Krawall gebürstet sind, etwas auflaufen zu lassen.

    Ansonsten empfehle ich neue Scheibe besorgen und einsetzen lassen (irgendwas um 100 Euro rum -thermo 2 glasig- plus einbau und Anfahrt und Einbau etwa 10 Minuten) Also nicht wirklich ein Problem.

    Die Anfertigung dauert meist ein bis 2 Tage, je nach Auslastung der Hersteller.

    Doch wenn der Nachbar ein Fenster zu Deinem Hof hat, könnte das auch schon unzulässig sein. (Brandschutz beachten)

    Kinder haben eine eigene Verantwortung, die per Erziehung zu Anstand und Moral geprägt sein soll.

    Damit sind Wertebildung und Gewohnheiten gemeint. Die Erziehung sollte zur selbstständigen Anwendung dieser Werte führen. Deswegen gehen viele Gerichte mitlerweile davon aus, daß Kinder je nach Alter und Einsichtsfähigkeit auch zeitweise ohne ständige Kontolle spielen und leben dürfen.

    So wie von einem Auto eine Betriebsgefahr ausgeht, die per Versicherung getragen werden muss, so gehen auch von Kindern gewisse Ungeschicklichkeiten aus, die allerdings jedem zugemutet werden dürfen. Wenn du Urteile dazu suchst, Goggle bitte selbst.

    Der Ausbildungberater an der Handwerkskammer kann Dir dazu auch viel Theorie geben.

    pit

  • vor 8 Jahren

    Du bist aus dem Schneider.

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  • vor 8 Jahren

    Witzige Idee schreib einen netten Brief und Verweise den Nachbarn darauf das er deinen Hof und nicht dich verklagen muss. Nein im ernst das ist Unfug.

    Das Alter des Kindes ist wichtig, der Nachbar hat sich im Zweifel an die Eltern des Freundes zu wenden. Haften tun diese aber auch nur wenn eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt und das ist je bach Alter fast unmöglich nachzuweisen.

    Wenn der Nachweis nicht erbracht werden kann, dann ist das halt höhere Gewalt, denn Kinder selbst haften nicht.

  • cat
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Wieder mal eine unglaubwürdige Geschichte !

    Sind die Synapsen schon verbrannt !?!

    LG cat !

  • vor 8 Jahren

    Im Zeifelsfall haftet der Ball, in dem ihm die Luft abgelassen wird. Ist das Kind noch klein, gibt es auch keine elterliche Haftung. Dich geht das ohnehin nichts an, da es nicht dein Kind ist.

  • Marita
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Die Eltern des Kindes haften für den Schaden egal ob sie da sind oder

    nicht. Dein Nachbar kann von Dir garnichts verlangen.

    LG

    Quelle(n): sowas weiß man
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