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betriebsrentenanspruch nach scheidung?
bin 86 nach 16 ehejahren geschieden worden,erst seit 2000 wird die betriebsrente berücksichtigt bei scheidungen.nun meine frage wenn ich sie über einen anwalt einfordere werden mir die jahre angerechnet oder ausbezahlt?danke im vorraus
klaus auch der geschiedene partner hat anspruch auf die betriebsrente seit 2000 wird es auch gerichtlich festgelegt genau wie die normalen rentenanspüche aufgerechnet werden
2 Antworten
- Anonymvor 8 JahrenBeste Antwort
All das was wärend der Ehe gemeinsam erwirtschaftet wurde, muss geteilt werden, dazu gehört auch die Betriebsrente. Zumindest anteilsmäßig bis zur Scheidung.
Zugewinnausgleich zum 1. September 2009 in Kraft. Die geänderten Vorschriften sollen die Aufteilung von Renten und Pensionen (bzw. den Ansprüchen auf diese Leistungen) bei einer Ehescheidung einfacher, transparenter und gerechter machen. Das Recht zum Versorgungsausgleich sieht vor, dass jedes in der Ehe aufgebaute Versorgungsanrecht gesondert zwischen den Ehegatten geteilt wird. Grundsatz: Alle erworbenen Ansprüche an eine Altersversorgung werden grundsätzlich je zur Hälfte geteilt.
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/familie/versorgungsa...
tm
- Klaus LLv 6vor 8 Jahren
Ich glaube wohl eher, dass diejenige Person Anspruch auf die Betriebsrente hat, die das damals im Betrieb abgeschlossen hat. Der geschiedene Partner hat Anspruch auf die Hälfte des vorhandenen Vermögens und evt. Unterhaltsanspruch, welcher aus den Einkünften des Ex. bezahlt werden muss. Das wird aber vom Scheidungsrichter festgelegt.