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Mahnbescheid Widerspruch eingelegt - Was jetzt?
Ich habe gegen ein Mahnbescheid Widerspruch eingelegt, bis jetzt habe ich nur ein SChreiben vom Gericht bekommen, dass alles beim zuständigen Gericht jetzt geführt wird, dass ganze ist jetzt auch wieder 3 Wochen her, meine Frage daher, was passiert als nächstes?
Muss der Antragsteller (In dem Fall Ex-Vermieter) nun reagieren und seine "unberechtigten" Forderungen begründen? Oder was passiert jetzt?
Die sind nicht berechtigt. Gibt es hierzu eine Frist die er einhalten muss?
Aber was ist wenn er nicht mehr reagiert? Kann er dann selbst im nachhinein erneut eine Forderung gegen mich geltend machen?
8 Antworten
- sparrowLv 7vor 8 JahrenBeste Antwort
Ja, vor Gericht muss er seine Forderung nachweisen. Er kann vor Gericht gehen, muss aber nicht.
- CatanLv 6vor 8 Jahren
Als nächstes kommt es zum Prozess. Zumindest, wenn dein Vermieter dies jetzt möchte. Er kann auch davon absehen und es beruhen lassen. Klagen kann er auch später immer wieder. Solange die Sache nicht verjährt ist oder rechtskräftig entschieden, kann gegen dich vorgegangen werden. Falls dir das nicht gefällt, kannst du selber durch eine Feststellungsklage ein Gericht entscheiden lassen, ob der Anspruch gegen dich besteht oder nicht.
- coolcat2307Lv 7vor 8 Jahren
In meinem Fall hat der Weg von einem Gericht zum zuständigen Gericht innerhalb Berlins 10!!! Monate gedauert. Dann bekommt man Post vom zuständigen Gericht und kann (muss aber nicht) noch einmal sein Anliegen schildern, das gleiche Recht hat die Gegenpartei. Kann schriftlich keine Einigung erzielt werden, wird ein Gerichtstermin anberaumt, der dann nach ca. insgesamt 1 Jahr stattfindet.
Dein Ex-Vermieter hat keine unberechtigten Forderungen, sondern er sieht seine Forderungen als berechtigt an. Dann kommt das Knifflichste am ganzen Fall: die Beweislage, nach der der Richter urteilen muss.
Bei mir war es so, dass ich zwar eigentlich im Recht war, dies aber nicht beweisen konnte, obwohl das ganze Internet voll von den Betrügereien war. Die Richterin hat mir durchaus Glauben geschenkt, sie konnte aber nicht anders urteilen. Fazit: AuÃer Spesen nichts gewesen, aus einer Summe von 34,18 € sind auf die schnelle Weise mal 278,60 € geworden, die ich letztens einem freundlichen Gerichtsvollzieher überwiesen habe. Es wäre noch teuerer geworden, hätte ich nicht auf den Rat der Richterin gehört und alles zurückgezogen.
Ich drücke Dir die Daumen, dass es bei Dir anders läuft, aber höre gut hin und achte auf den Rat eines Richters, dass kann Dir viel Geld sparen, auch wenn es einem überhaupt nicht paÃt, gefällt oder was auch immer. Ich muÃte das Geld als "Lehrgeld" verbuchen und weià dafür das nächste Mal aber ganz genau Bescheid, auf was ich achten muÃ. Also, viel Glück!
- SprendlingerLv 7vor 8 Jahren
Er muss ein gerichtliches Verfahren verlangen. Ob die Forderung unberechtigt ist stellt erst das Gericht fest. Er kann bei seinen Forderungen ohne Gericht bleiben, sie aber nicht durchsetzen.
Bis es zu einem Verfahren kommt kann es sehr lange dauern, da die Gericht bei Mietangelegenheiten sehr lange brauchen bis es zu einem Termin kommt. . Nebenbei die Verhandlungen enden in der Regel mit einem Vergleich, da ja der Vermieter bestimmt etwas in der Hand hat, sonst würde er nicht klagen.
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- exzenterLv 5vor 8 Jahren
Der bearbeitende Richter wird beide Seiten auffordern zu der Sache schriftlich Stellung zu nehmen. und nach Vorliegen der Schriftsätze einen Verhandlungstermin anberaumen, bei dem dann die Sache entschieden wird. Das kann dauern.
- idril_arienLv 7vor 8 Jahren
Er muà nun die zweite Gerichtskostenhälfte einbezahlen und seine Forderung begründen. Das Gericht setzt ihm dafür eine Frist. Zwei bis vier Wochen. Dann bekommst du die Klagebegründung zugestellt.
- marko bremerLv 4vor 8 Jahren
ich weiss nur, bei mahnbescheid hat man drei möglichkeiten (steht aber im schreiben drin)
a) forderung ist gerechtfertigt.
b) zum teil gerechtfertigt,
c) nicht gerechtfertigt.
wer leichtsinnig falsche angabe macht, der wird ein problem haben undzwar ein sehr mächtiges.
du solltest lieber hoffen, dass dein kreuz an der richtigen stelle plaziert ist.