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Darf ich einen Teaser zur Notwehr dabei haben?
Hallo, ich hab etwas panische Angst auf dem Heimweg Nachts, ich hab auch schon Reizgas von meinem Vater bekommen, aber ich hätte gerne noch einen Teaser zur Sicherheit, darf ich das überhaupt legal als Notwehrwaffe dabei haben?
Ich greife ja niemanden damit an, würde es natürlich nur ausgeschaltet bei mir tragen, als Sicherheit.
(Wollte nur noch erwähnen, dass ich schon einmal Nachts verfolgt wurde, also er ist mir wirklich hinterher gerannt)
Q.M. : ich hab das nicht gemacht xD ich bin seit 3 jahren nicht auf lvl 2 xD
10 Antworten
- Anonymvor 8 JahrenBeste Antwort
Du meinst wohl einen Taser. Und wenn Du ihn ausgeschaltet hast, nutzt er Dir ja nichts, weil Du im Ernstfall nicht schnell genug bist. Und am Ende stehst vielleicht DU unter Strom und nicht der Angreifer. Anderenfalls kann es sein, dass Du Ärger bekommst, weil der Angreifer vielleicht herzkrank ist und durch die Stromstöße stirbt.
Zudem kann ich mir nicht vorstellen, dass der richtige Taser überhaupt frei verkäuflich ist, weil ich ihn nur als Polizeiwaffe kenne. Erfunden wurde er ja für die flight marshals nach dem 11.September, weil in einem Flugzeug selbstverständlich nicht mit Kugeln geschossen werden darf. Wahrscheinlich gibt es den Taser (hierzulande) überhaupt nicht im Handel, aber zumindest wirst Du einen Waffenschein dafür brauchen.
- John DDLv 7vor 8 Jahren
Ein Teaser ist ein kurzer Filmzusammenschnitt als Werbung für den Kinobesuch.
Wahrscheinlich meinst du einen Taser.
Taser durften in Deutschland bis 1. April 2008 zwar ab einem Alter von 18 Jahren erworben werden, jedoch wurde zum Führen dieser Waffen (mit Kartusche) ein (großer) Waffenschein benötigt. Seit 1. April 2008 unterliegen Taser den Verbotsbestimmungen der Anlage 2, Abschnitt 1, Nr. 1.3.6. WaffG. Jeglicher Umgang (Erwerb, Besitz, Führen) mit einem Distanz-Elektroimpulsgerät ist seitdem verboten. Für den Handel mit verbotenen Waffen ist nach dem Waffengesetz eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
- Anonymvor 8 Jahren
Ein Elektroschockgerät mit der PTB Kennzeichnung darf man legal bei sich tragen. Solch ein Gerät schützt einen in Notfällen und ist besonders bei Frauen sehr beliebt. Es verursacht beim Angreifer folgende Wirkungen:
◾1 bis 2 Sekunden: Ein kurzer Schlag, der dem Angreifer einen Muskelkrampf und Schrecken verursacht.
◾1 bis 3 Sekunden: Ein mittlerer Schlag, der beim Angreifer eine seelische Erschütterung und einen Schock verursacht. Er könnte auch zu einem Sturz des Angreifers führen (Wobei dieser dann unmittelbar wieder aufstehen kann).
◾4 bis 5 Sekunden: Ein voller Schlag, der dem Angreifer einen Verlust der Orientierung und einen Schock für einige Minuten verursacht
- ?Lv 5vor 8 Jahren
Nein, Besitz ist in Deutschland verboten.
Nachtrag:
ja und?
Warum "DR"?
Ich bin doch nicht der Gesetzgeber.
2.Nachtrag:
ich stelle mir gerade vor, wie Fragestellerin nachts auf einer dunklen Strasse überfallen wird:
Sie, zum (vermeintlichen) Angreifer: "Moment! Ich muß erst meinen Teaser aus dem Handtäschken kramen!"
Der (vermeintliche) Angreifer: "Selbstverständlich, Gnädigste, soviel Zeit muß sein. Sie sagen Bescheid, wenn Sie soweit sind."
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- ԩᴾԬLv 5vor 8 Jahren
taser und reizgas könnten dir schädlicher sein als du jetzt denkst.
bei panischer angst, solltest du in behandlung gehen. denn panik ist nicht angebracht, vorsicht schon.
ein teaser ist etwas ganz anderes.
- annaLv 5vor 8 Jahren
um himmels willen - das ding kann tödlich sein und ist glücklicherweise nicht für privatporsonen zugelassen.
außerdem: mir erzählte mal ein mann, daß eine frau, die er auf dem weg zur frühschicht überholte, ihm plötzlich ihr schlüsselbund ins gesicht geschlagen hat - situationen sind nicht immer eindeutig.
wenn Dir das reizgas nicht reicht: mach einen kursus in selbstverteidigung, dann kannst Du Dich auch sicherer fühlen.
fg
- Anonymvor 6 Jahren
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- kaelonLv 7vor 8 Jahren
ich nehme an du meinst Taser^^...
Taser zählen in Deutschland zu den verbotenen Waffen allein der Besitz ist strafbar, solltest du in eine Polizeikontrolle damit geraten hast du richtige Probleme sowie eine Strafanzeige und natürlich darfst du ihn nicht dabei haben, denn sogar der Besitz ist strafbar.
hier zur übersicht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Elektroschockpistole
@QMwie kannst du blos die richtige Antwort geben pfui schäm Dich ^^ manchmal würde ich gerne wissen was die DR Fraktion so denkt...
@tuxedo es geht nicht um Elektroshocker sondern um Taser und die sind nunmal verboten
- ascalon2607Lv 7vor 8 Jahren
Seit 1. April 2008 unterliegen Taser den Verbotsbestimmungen der Anlage 2, Abschnitt 1, Nr. 1.3.6. WaffG. Jeglicher Umgang (Erwerb, Besitz, Führen) mit einem Distanz-Elektroimpulsgerät ist seitdem verboten.
@ Tuxedomoon
Du solltest die Frage lesen,nachdenken und ...vielleicht kommt dir dann die Erleuchtung.
Es wurde nach einem TASER gefragt .
Seit 2012 sind ELEKTROSCHOCKER mit PTB erlaubt - ein Elektroschocker ist eine Kontakt-Elektroimpulswaffe mit geringer Reichweite (max.Armlänge).
Ein Taser ist eine Distanz-Elektroimpulswaffe mit bis zu 10m Reichweite und damit eine verbotene Waffe nach Verbotsbestimmungen der Anlage 2, Abschnitt 1, Nr. 1.3.6. WaffG.