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Zwangweise Abmeldung bei der zuständigen Kfz – Zulassungsstelle durch die Auto – Haftpflicht – Versicherung?
Die Auto – Haftpflicht – Versicherung hat eine Abbuchungsvollmacht
vom stets solventen Girokonto, bucht den Jahres – Beitrag ab.
Nach zwei Monaten kommt eine Meldung:
„Sie haben ihre Versicherungsprämie nicht bezahlt, ihr bisher bei uns
versicherter PKW wurde von uns abgemeldet.
Damit kein Schaden entstehen kann, überweist Du
nochmals manuell denselben Versicherungsbetrag?
Doch der Sachbearbeiter der Versicherung beharrt auf seinem Standpunkt der Abmeldung,
schickt Dir sogar die Polizei, um das Auto zwangsweise still zu legen.
Wie reagierst Du auf so einen Vorgang?
Es wurde 12 Jahre ohne Auffälligkeit abgebucht.
Das war die Fahrlässigkeit einer Schlaftablette von Sachbearbeiter.
Ein solventes Konto ist immer gedeckt.
Welcher Anwalt arbeitet umsonst?
Die Kosten der Abmeldung sind € 50,00.
Was ich nicht wusste, wenn das Steueramt wegen dieser € 50,00 einen Mahnbescheid
gegen mich veranlasst, hat das die Folge, es wird bei der Schufa registriert.
Was wirklich in der Deutschen Justiz schlimm geworden ist,
ein Mahnbescheid lässt sich nicht mehr widersprechen.
Erst muss bezahlt werden, ob berechtigt - oder >>>nicht berechtigt die Forderung ist.
Dann ist der Klageweg zu nehmen.
8 Antworten
- newuser2007Lv 7vor 8 JahrenBeste Antwort
Du hast doch einen Kontoauszug,wo die Abbuchung,Betrag ,Verwendungszweck Datum alles drauf steht.
Sprich mit deinem Versicherungsagenten und zeig ihm den Kontoauszug.
Notfalls kannst Du dich auch an die Versicherungsaufsicht in Berlin wenden,
wenn Du 100% sicher bist das die Versicherung den Beitrag pünktlich erhalten hat.
Ich würde die Versicherung sofort wechseln.
@Nachtrag
Habe gerade festgestellt das die Behörde seit 2000 in Bonn und nicht mehr in Berlin ihren Sitz hat.
Adresse und Telefon im Link
- SecretsLv 6vor 8 Jahren
Wurde in der Vergangenheit von diesem Konto abgebucht?`
Gab es in der Vergangenheit eine Rücklastschrift, dann sind vorliegende Einzugsermächtigungen
hinfällig und müssen Neu erteilt werden.
Man bekommt erstmal eine Mahnung, wie hast Du drauf reagiert, oder gar nicht?
Keine Versicherung meldet sofort ab, da kommt noch einiges dazwischen.
Wenn es so war, wie Du es schilderst, würde ich sofort einen Anwalt einschalten,
insbesondere weil hier evtl auch ein Schadensersatz zum Tragen kommen kann.
Aber ich kann mir kaum vorstellen, das wir hier den gesamten Ablauf geschildert bekommen
haben.
Nachtrag:
Wenn es so ist wie Du schilderst, dann ist der Anwalt für Dich umsonst, weil die Versicherung die Kosten tragen muss, weil Sie diesen Zustand verschuldet haben und ohne Anwalt eine Klärung offenbar nicht möglich ist.
- VerenaLv 6vor 8 Jahren
Sorry, aber ich nehme Dir die Geschichte so nicht ganz ab..
Nur weil ein Versicherungsvertreter eine bestimmte Meinung hat, Deine Zahlungen aber erfolgt sind, wird Dir nicht das Auto abgemeldet!
Wahrscheinlich hast Du nicht bemerkt, oder nicht bemerken wollen, dass aufgrund fehlender Kontendeckung die Zahlungen zurückgebucht wurden.
Anders kann es nicht sein.
Wenn doch, musst Du eine Strafanzeige gegen die Versicherung machen!
Die Ergänzung zu Deiner Frage ist ein dermaÃen hanebüchener Unsinn, dass ich meine Meinung bestätigt sehe, Du würdest eine ganze Menge Unsinn erzählen. Aber nicht den tatsächlichen Sachverhalt.
- vor 7 Jahren
Guten Tag,
die Versicherung ist im diesem Fall leider im Recht. Denn sie muss handeln, wenn das Fahrzeug nicht versichert ist. Zu viele Fahrzeuge haben unversichert schon Schäden verursacht. Der Anwalt kann leider auch nicht mehr weiterhelfen, da die Abmeldung und Stilllegung schon vollzogen wurde.
Es ist ratsam, hier den Ombudsmann der Versicherung anzuschreiben. Denn aus Sicht des Kundenservices und der Freundlichkeit, hat der Versicherer übertrieben gehandelt. Eine Mahnung oder eine Zahlerinnerung hätte es ja auch getan.
Um beim nächsten Anbieter nicht den gleichen Fehler zu begehen, sollten Verbraucher sich die Vertragsbedingungen und die Konditionen der Police besser anschauen und vergleichen. Nur durch die Gegenüberstellung der Tarife, kann das beste Preis-Leistungs-Verhältnis ermittelt werden. Mehr Informationen zu den Besonderheiten einer KFZ-Versicherung gibt es auf der Seite http://www.vergleichs-berichte.de/autoversicherung... .
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- Anonymvor 8 Jahren
Zunächst einmal hätte ich ganz sicher nicht einen bereits gezahlten Beitrag nochmal überwiesen, und dann hätte ich die Versicherung aufgefordert, ihren Fehler zu korrigieren und den entstandenen Schaden zu ersetzen.
Deine Aussage "ein Mahnbescheid lässt sich nicht mehr widersprechen" ist so falsch. Was du bekommen hast, ist wohl ein Gebührenbescheid.
- SprendlingerLv 7vor 8 Jahren
Die Versicherung will Dich nicht mehr. Sofort bei einer anderen Versicherung die Deckungskarte holen und das Auto wieder anmelden
- Brian W. AshedLv 7vor 8 Jahren
Irgendwie fehlt mir da eine entscheidende Information.
Hast du auf deinen Kontoauszug geschaut?
Wenn abgebucht wurde - und keine Rückbelastung erfolgte, ab zum Anwalt.
Aber eben diese Information fehlt.
Wenn keine Abbuchung erfolgte, weil DEINE Bank die Zahlung verweigerte, wurdest du von deiner Bank darüber informiert.
Wenn die Versicherung nicht abgebucht hat - warum hat sie nicht abgebucht?
Der Begriff "Abbuchungsvollmacht" ist ungebräuchlich. Entweder handelt es sich um eine Einzugsermächtigung - oder um einen Abbuchungsauftrag. Letzterer wird der Bank und nicht dem Zahlungsempfänger erteilt...
Wer hier Hilfe erwartet, der sollte auch die vollständigen Fakten nennen!
WICHTIG:
Eine neue Deckungskarte zu bekommen wird schwierig werden, weil die Kündigung deiner alten Versicherung der neuen Versicherung mitgeteilt werden wird. Das wirkt sich erheblich auf den Tarif aus, wahrscheinlich wirst du auch keine Kaskoversicherung mehr bekommen!
- ALv 5vor 8 Jahren
Kontoauszüge vergleichen und von der Abbuchung eine eingescannte Kopie der Versicherung schicken, um das zu klären.
Nachsehen, ob irgendwas zurückgebucht wurde.
Die weitere Vorgehensweise falls die Versicherung fehlenden Haftpflichtschutz an die Zulassungsstelle meldet wäre (kenne es halt in München), dass du einen schrieb von der Zulassungsstelle kriegst dass du eine Versicherungsbestätigung vorlegst, das Auto selbst abmeldest oder es von der Polizei für rd. 250€ Gebühr stillgelegt wird. (und du gegen die Kosten, die der Brief kostet von 42€ nur klagen kannst was ich auch machen würde wenn der Fehler absolut sicher bei der Versicherung liegt).
Also, vergleiche nochmal sicher dass abgebucht wurde, nichts zurückgebucht wurde und schick denen ne Kopie um sicherzugehen, dass sie Datum und Verwendungszweck vergleichen können. Ich denke mal wenn du wenig Schäden fabrizierst werden die auch eher dich als Kunden behalten wollen und falls du viele Schäden hast sollen sie "normal" im Schadenfall kündigen.