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ist eine H- zulassung möglich ?

Hallo,

Ich habe einen Porsche 924 bj.1981 der tüv wurde gerade neu gemacht jetzt will ich bei dem Auto H -Zulassung machen aber an paar stellen an der Karosserie sind Farbe abgeblendet und der Glanz verloren gegangen das passiert bei roter Farbe immer . Der linke Kotflügel vorne wurde neu gemacht und mit einer Spray Dose von der gleichen Farbe Lackiert im Innenraum ist der Teppich bisschen weg gegangen es ist nicht so schön aber auch nicht so schlecht ah und wenn ich den rückwärtsgang mache gibt das Getriebe etwas geräusche was denkt ihr bekomme ich mit meinem Porsche trotz diesen Schönheitsfehler eine H-Zulassung ?

Vielen Dank für eure Antworten

3 Antworten

Bewertung
  • k l
    Lv 5
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Fahrzeug muss Bedingungen des Anforderungskatalogs erfüllen

    Soweit die Vorteile der seit 1997 geltenden Regelung, doch bevor ein H das Nummernschild ziert, muss das Auto die TÜV-Hürde nehmen, um als Oldtimer zugelassen zu werden. Die Sachverständigen-Organisation hat zusammen mit dem Bundesverband Deutscher Motorveteranen-Clubs e.V. (DEUVET) einen Anforderungskatalog entwickelt. Darin ist festgehalten, welche Bedingungen der mindestens 30 Jahre alte Wagen erfüllen muss, um als schützenswertes historisches Kulturgut anerkannt zu werden.

    Autos mit starken Gebrauchsspuren haben da kaum eine Chance, oder in Bewertungsstufen ausgedrückt: Unter Zustand drei geht nichts. Darunter versteht man ein Auto, das normale Verschleiß- und Alterungsspuren aufweisen darf. Es gilt das Motto: nicht schön, aber fahrbereit.

    Welches Auto ist nach 30 Jahren noch im Originalzustand?

    Kleinere Mängel sind kein Manko, Durchrostungen hingegen schon. Ist dieser Punkt erfüllt, wird es jedoch schwieriger. Klar ist: Ein Auto im Originalzustand nimmt die Hürde mit Leichtigkeit, doch welches Auto blieb 30 Jahre lang unangetastet? Folglich gibt es Spielräume, die der TÜV Süd im Anforderungskatalog (Download unter www.tuev-sued.de ) zusammengefasst hat.

    Erlaubt sind zum Beispiel zeitgenössische Umbauten inklusive Tuning. Darunter fällt der Umbau eines MG B, bei dem die späteren Gummi-Prallflächen durch die früheren Chromstoßstangen ersetzt wurden. Ebenfalls zulässig sind Umbauten, die mindestens 20 Jahre zurückliegen. Tolerant reagieren die Prüfer auf eine Modernisierung der Bremsen bei Vorkriegsmodellen von Seilzug- auf Hydraulik-Systeme oder von Ein- auf Zweikreisbremsanlagen.

    Entscheidung oft von einzelnem Gutachter abhängig

    Ebenso darf die elektrische Versorgung von den früher üblichen sechs auf zwölf Volt umgestellt werden. Trotz der scheinbar eindeutigen Vorgaben entdecken Oldtimer-Fans jedoch immer wieder Klassiker, deren Ausstattung zumindest Zweifel an der Rechtmäßigkeit ihres H-Status aufkommen lassen. Harald Henninger vom Oldtimer-Spezialisten Arthur Bechtel im Stuttgarter Meilenwerk moniert, dass "meist nur die Kompetenz des Gutachters darüber entscheidet, ob Veränderungen akzeptiert werden".

    Oft trägt aber auch so manche zumindest optisch fragwürdige Erscheinung das "H" zu Recht. So sind abweichende Farbtöne – abgesehen von Effektlacken und Airbrush – kein Manko, auch Farb- und Materialwahl innen sind weitgehend frei. Selbst der Austausch von Sitzen gegen andere des Herstellers aus einem jüngeren Modell ist möglich.

    Doch was passiert, wenn die Oldtimer-Zulassung offensichtlich zu Unrecht erteilt wurde? Spätestens bei der alle zwei Jahre anstehenden Hauptuntersuchung kann das zum Problem werden, so Philip Puls, stellvertretender technischer Leiter beim TÜV Süd: "Eine AC Cobra mit der Achse eines BMW Dreier E36 ist definitiv nicht original und somit ein erheblicher Mangel, der behoben werden muss. Das dürfte schwer sein." Die H-Zulassung ist man so jedenfalls los.

    Freie Hand beim Radio

    So schön der Motorensound im Klassiker auch sein mag: Auf Verkehrsmeldungen oder Musik möchten nur wenige Oldtimerfans verzichten. Wer statt eines zeitgenössischen Radios ein modernes Gerät oder gar Navigationssystem einbauen will, kann auf die Einwilligung der Sachverständigen hoffen. Es spricht also nichts gegen den Einbau eines aktuellen Modells, abgesehen von der optischen Erscheinung. Immerhin: Porsche-Fahrer haben die Möglichkeit, ein auf alt getrimmtes Gerät zu erwerben. Alle anderen verstecken es ohnehin meist dezent im Handschuhfach.

  • vor 8 Jahren

    H-Zulassung - Voraussetzungen H-Zulassung

    Es gibt verschiedene Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Fahrzeug eine H-Zulassung bekommen kann.

    Zunächst orientieren wir uns einmal wieder an der Gesetzgebung (Näheres im Link „Gesetze), die inhaltlich besagt, dass nur erhaltungswürdige, ältere Fahrzeuge in Betracht kommen. Das Fahrzeug, das die H-Zulassung erlangen soll, muss zum Zeitpunkt der technischen Abnahme mindestens 30 Jahre alt sein.

    Darüber hinaus ist Voraussetzung für H-Zulassung die absolute Originalität des Fahrzeuges.

    Ein technisch einwandfreies Fahrzeug ist eine weitere Bedingung für H-Zulassung. Laienhaft ausgedrückt: das Fahrzeug muss – ähnlich wie bei jedem anderen Fahrzeug auch – die technische Voraussetzung bieten, „über den TÜV“ zu kommen. Hier wird meistens jedoch etwas genauer hingesehen – auch werden evtl. Reparaturen genauer unter die Lupe genommen – wie schon gesagt, das Fahrzeug soll ja weitestgehend „original“ sein.

    Sind die wesentlichen Bedingungen für H-Zulasung erfüllt, bleibt zu guter Letzt die eigentliche Technische Abnahme für die H-Zulassung – man muss sich das Vorstellen, wie eine so genannte „Vollabnahme“ – auch werden entsprechende Änderungen im Fzg-Brief vorgenommen.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    das wird nur bei einem sehr tolerantem Prüfer gehen. Früher wurde für die H-Zulassung min. ein Zustand in Note 3 gefordert, das ist zwar nach neuer Regelung entfallen, aber jetzt ist Bedingung ein "guter Pflege- und Erhaltungszustand". Das läßt zwar etwas Spielraum für den Prüfer, aber mit zerfledderten Teppich und Karosserieteilen die mit der Dose "lackiert" sind sehe ich da keine Chance.

    Und ehrlich gesagt finde ich das auch richtig, die H-Nummer sollte auch weiterhin nur für restaurierte und erhaltungswürdige Oldtimer vergeben werden und nicht für rollendes Altmetall...

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