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Philipp fragte in Freunde & FamilieFamilie · vor 8 Jahren

Kann ich als Vater einer unehelichen Tochter das Sorgerecht bekommen?

Wie ihr vielleicht von einer der Fragen wisst, hat sich meine Anna nun leider doch entschlossen, mit Jenny eine Zukunft aufzubauen. Damit hab ich echt nicht gerechnet. Die zwei turteln und lieben sich tatsächlich. Nun war ich mit Anna nicht verheiratet und will unsere gemeinsame Tochter Steffi nicht bei zwei Frauen lassen. Nicht weil sie Lesben sind oder es entdeckt haben, aber habe ich überhaupt eine Chance, dass Steffi, sie ist neun, bei mir bleiben kann? Sie selbst will es auch. Anna ist aber nun mal die Mutter und das Recht, unsere Tochter mitzunehmen.

Oder muss ich das über einen Anwalt laufen lassen? Ich will ja keinen "Rosenkrieg".

Danke für ernst gemeinte Antworten.

7 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Aus eigener Erfahrung (uneheliches Kind, Trennung usw.) kann ich dir nur raten, die Sache in die Hände eines erfahrenen RA und an das Familiengericht zu geben.

    Da liegen dann Urteile oder Beschlüsse vor, die für beide Seiten bindend und nötigerweise auch durchsetzbar sind. Somit kommt es erst gar nicht zu irgendwelchen "Spielchen" die auf dem Rücken eures Kindes ausgetragen werden.

    Damit bist Du auf der sicheren Seite, sollte es zu Verstimmungen zwischen dir und deiner Ex kommen.

    Das gilt natürlich reziprok.

    tm

  • vor 8 Jahren

    Die Väter haben jetzt mehrere Rechte, alles weitere steht hier: http://www.google.de/url?q=http://www.eltern.de/be...

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Zwei Frauen sind nicht schlimm ,,davon gibt es viele Paare .

    Du kannst hier unbesorgt sein , ein Stiefvater ist viel schlimmer , weil der mit Dir in Stille Konkurrenz tritt .

    Frauen -Paare sind nach meiner Erfahrung wesentlich angenehmer als Heteros , ehrlich .

    Ich bin hetero , kenne aber lesbische Paare mit Kinder .

    Du bist ein guter Vater , daher denke ich das ihr drei eine friedlichen Weg finden werdet.

    Eine Rechtsberatung solltest Du dennoch machen , ohne der Frau mit Anwalt zu drohen,

    Nein ganz in Ruhe nur für Dich ,,beraten lassen ist OK .

    Sollte sie sich also komplett sperren und gegen einen Kontakt sein und liebevolles reden , nichts bringen, dann musst du erst klagen.

  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Einen Anwalt brauchst du nicht. Setze dich mit dem Jugendamt in Verbindung. Die können dir sagen, wie's funktioniert und geben letztlich ihre Empfehlung an den Richter.

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  • vor 8 Jahren

    ja sicher

    gehe zum familiengericht und beantrage das sorgerecht

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Warum jetzt Prrobleme chaffen wo keine sind. Es ist doch 9 Jahre gutgegngen. Warum die Harmonie mit Anwälten, Jugendam usw. zerstören

  • vor 8 Jahren

    Wenn Du keinen Rosenkrieg möchtest - dann rede erstmal mit den ,,beiden,, Frauen über Dein Vorhaben und die Kleine soll auch ehrlich sagen warum sie bei Dir leben möchte-aber der Grund, Mami ist lesbisch - ist kein Grund

    Und Dein Grund ist auch kein Grund- wilst sie nicht bei zwei frauen wohnen lassen - warum nicht?

    Das ist ein Grund mit Vorurteilen und gleich geschlechtlichen Beziehungen sind vom Staat anerkannt

    Nun stelle Dich nicht so an und hetze nicht die Tochter gegen ihrer Mutter mit Deiner Einstellung - dann hast Du wirklich den Rosenkrieg

    Auf das gemeinsame Sorgerecht kannst Du pochen - da stellst Du einfach einen Antrag beim Jugendamt - fals Du dass schon hast - hast Du ja auch mitsprache Recht wenn es um Eure Tochter geht

    Mein Tip - mache Anna nicht zu Deiner feindin denke an das kind sie ist die leidende, wenn die Eltern sich nicht mehr verstehen und nur durch guten Kontakt zu Anna, kannst Du auch mehr über Dein Kind erfahren, wie es ihr in der Lesbenbeziehung der Mutter geht

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