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MisterPi fragte in TiereHunde · vor 8 Jahren

Gefährlicher Hund - Haltung in Wohnblock?

Hallo Leute, ich brauche mal Euren Rat. Folgende Situation in Kurzform: Ich wohne in einem 30-Parteien-Haus (Eigentumswohnung), einer der Bewohner (Mieter) hat einen Dobermann-Mischling (kann auch irgendetwas anderes in der Art sein, dürfte aber von Größe, Gewicht und Aussehen zumindest nicht ganz falsch sein). Diesen Hund lässt der Mieter regelmäßig hinter dem Haus auf dem Rasen frei laufen (ohne Leine, ohne Maulkorb). Hinter dem Haus verläuft auch der direkte Weg vom Haus zu den Garagen, so dass dieser Bereich von den Bewohnern (mich eingeschlossen) mindestens 2x am Tag benutzt wird. Wir (einige andere Hausbewohner und ich) leben in ständiger Angst, diesen Weg zu benutzen und Gefahr zu laufen, von dem Hund angefallen zu werden (ist bisher noch nicht passiert, aber ich muss ja nicht warten, bis es soweit ist ...). Spricht man den Hundebesitzer darauf an, erhält man als Antwort das übliche Hundebesitzer-Gelaber: "Och, der tut doch nichts, der spielt nur", etc. etc.

Meine Frage: Was ist zu tun? Miete kürzen kann ich nicht, weil ich Eigentümer meiner Wohnung bin, kann ich der Verwaltung die Umlage kürzen? Verwaltung anschreiben? Direkt zum Anwalt und Rechtsweg beschreiten? Oder hat jemand noch andere Ideen?

Vielen Dank schon einmal im voraus für Eure Rückmeldungen.

Update:

@Janet M u.a.: Die Hundeverordnung NRW (wo ich wohne) sieht für Hunde dieser Größe und diesen Gewichts Leinen- und Maulkorbzwang vor. In unserer Hausordnung sind zwar grundsätzlich Hunde erlaubt, aber mit Leinenzwang auf dem Grundstück, und "Kampfhundehaltung" ist lt. Hausordnung generell verboten (bleibt natürlich ein Ermessensspielraum, weil ein Dobermann ist zwar ein Kampfhund, aber was für eine Rasse das jetzt konkret ist, weiß ich leider nicht (sieht eben nur so aus wie ein Dobermannmischling).

Der Tipp mit dem Ordnungsamt ist super, danke schön, ich denke das werde ich jetzt mal in Angriff nehmen ...

24 Antworten

Bewertung
  • özlem
    Lv 6
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Ich bin selbst Hundehalterin und finde, dass man als Hundehalter Rücksicht vor Menschen nehmen sollte, die schlicht Angst vor Hunden haben.

    Einen Maulkorb empfinde ich persönlich für übertrieben. Das kann je nach Charakter des Tieres sogar erst zu Problemen führen. Auch Tiere können Frust aufbauen. Dobermänner sind sehr sensible Hunde, die man schnell kaputt machen kann. In der Regel werden sie dann aber sehr ängstlich.

    Ich weiß auch, dass in NRW ein Leinen- und Maulkorbzwang für Hunde ab bestimmter Größe und Gewicht herrscht. Diesen Zwang kann man aber (wenn ich jetzt nicht irre) umgehen, wenn das Tier einen Wesenstest bestanden hat.

    Allerdings gilt diese gesetzliche Verordnung nur für öffentliche Flächen. Gilt eine Gemeinschaftsgarten oder das gemeinschaftliche Grundstück als öffentliche Fläche? Das könnte ein Streitpunkt werden.

    Ich würde zunächst empfehlen, mit dem Vermieter des Mieters zu sprechen.

    Sinnvoll wäre vielleicht auch ein gemeinsames Gespräch. Eine Eigentümerversammlung, wo evtl. auch der betroffene Mieter zu Wort kommt. Es wäre aber gut, wenn hier nicht alle auf einen einstürmen, sondern ein schlichtendes und konstruktives Gespräch statt finden könnte.

    Klar kann man den Mann zwingen, sein Tier anzuleinen oder ähnliches. Aber ich denke, da man nunmal gemeinsam unter einem Dach lebt, sollte man doch versuchen, möglichst miteinander klar zu kommen.

    Im Übrigen kann dem Mieter nicht aufgezwungen werden, das Tier zu verlassen. Sofern keine tatsächliche Gefahr von dem Tier ausgeht (und dazu bedarf es nicht, dass das Tier einer bestimmten Rasse oder Mischung angehört), kann die Haltung nachträglich nicht verboten werden!

    Also die Hausordnung ändern bringt auch nichts. Die würde höchstens für zukünftige Tierhaltung gelten. Wobei auch das strittig ist, wenn man den aktuellen Richterspruch bezüglich Haustierhaltung in Mietwohnungen/-häusern des OLG betrachtet.

    Mein Tipp also: versucht eine Einigung zu finden. Mit Zwang und ähnlichem kommt ihr nicht sehr weit. Das bringt nur böses Blut und Nervenaufreibung ohne Ende....

    Wenn der Hundehalter völlig uneinsichtig sein sollte, würde ich mich bei einem Anwalt informieren. Da dies aber Geld kostet, würde ich es erst mal auf dem gütlichen Weg versuchen....

    Viel Erfolg!

  • vor 8 Jahren

    Herrscht in eurer Gegend Leinenzwang?

    Dann hilft dir sicher das Ordnungsamt.

  • Verena
    Lv 6
    vor 8 Jahren

    Ein Dobermann gehört nicht zu den Kampfhunden, ergo besteht auch keine Maulkorbpflicht.

    Solange Du also nicht weißt, was für ein Hund es genau ist, kannst Du den Maulkorb demnach nicht verlangen.

    Rottweiler z.B. sind als Kampfhunde eingestuft.

    Ich empfehle ein ruhiges Gespräch mit dem Hundebesitzer, bei dem ALLE, die sich von dem Hund gestört fühlen und gar Angst vor ihm haben, anwesend sind.

    @Jossip oder wie auch immer er sich jetzt nennt: Halte Dich von Tierthemen fern, Du störst hier nur! Niemand will Deinen Quark ernstnehmen..

  • vor 8 Jahren

    Hallooooo! Man muss davon ausgehen, dass dieser Hund ungefährlich ist. Dann ist es ratsam, sich den Hund zum Freund zu machen, so ist allen geholfen. Geh am Besten zum Hundebesitzer und frage ihn, ob du zusammen mit ihm und den Hund etwas zum Kennenlernen unternehmen könntet. Damit hast Du dann einen neuen Freund gefunden und dem Hund wird seine Freiheit gelassen ;0).

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  • willou
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Spontan fällt mir eine Überprüfung durchs

    Ordnungsamt Deiner Stadt/Gemeinde ein.

    Also die Klärung der Frage, ob es für bestimmte

    Hunderassen Maulkorbzwang gibt - und ggfs.

    konkret die Nachfrage, ob ein solcher Dober-

    mann-Mischling sich auf einem Gemeinschafts-

    grundstück frei - also ohne Leinenzwang -

    bewegen darf.

    Mit dem aktuellen Wohneigentumsrecht - auch

    Rechtsprechung - kenne ich mich leider nicht

    aus - hier wäre halt die Frage, ob die

    Eigentümergemeinschaft mit Mehrheit

    festlegen kann, dass in den Gemeinschafts-

    bereichen Hunde nur an der Leine und

    ggfs. mit Maulkorb sein dürfen.

  • vor 8 Jahren

    So leute wie du sind doch echt das letzte. Der hund hat euch nichts getan! Du hast keine ahnung was für eine rasse es tatsächlich ist und auch wenn. Eine hund lässt sich nicht darauf reduzieren! Es klingt mehr so, das der besitzer sein tier im griff hat und draussen mit ihm spielt. geh doch in deine wohnung und schliess dich ein und komm nie wieder raus. So viel ich weiss können hunde keine türen öffnen...

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Innerhalb geschlossener Ortschaften herrscht Leinenzwang selbst für eine kleine "Fußhupe".

    In Rheinland-Pfalz zählt der für Dobermann - Rottweiler usw. keinen Maulkorb.

    Außerhalb von Ortschaften darf man Hunde ohne Leine laufen lassen. Kommt jemand hat man den Hund anzuleinen.

    Für so etwas ist das Ordnungsamt zuständig.

    Vielleicht hat der Hundebesitzer auch keine Erlaubnis den Hund zu halten?! Da würde sich auch anbieten den Eigentümer des Hauses zu fragen

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Und wieso ist der Hund gefährlich? Wenn ich bei uns in der Siedlung laufe, sehe ich in den Vorgärten jedes Mal mehrere Hunde.....

  • Bolle
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Warum glauben immer noch nicht Hundebesitzer,das gleich alle Hunde bissig sind?Warum soll der Mensch auf seinen Hund verzichten,nur weil einige Angst haben?Dobermänner,sind keine Listenhunde und Kampfhunde,gibt es nicht.

  • vor 8 Jahren

    Sicherlich gibt es Kampfhunde, aber die bekommt bestimmt niemand zu sehen, da sie hinter verschlossenen Türen unter erbärmlichen Bedingungen gehalten und nur zu "Kampfzwecken" - für Geld - heraus geholt werden. Von den Leiden und Qualen solcher Tiere, kriegt kein Aussenstehender etwas mit.

    Als ich noch in NRW wohnte, sollte ich sogar meiner Kleinpudelhündin einen Maulkorb umbinden, nur weil sie eine Widerristhöhe von 42cm hatte. Ich habe die Welt nicht mehr verstanden. Mittlerweile wohne ich in Nordhessen, Waldeck Frankenberg. In der Gemeinde, in der ich wohne, gibt es gar keinen Leinenzwang. Finde ich nicht ganz in Ordnung. Ausserhalb einer geschlossenen Ortschaft okay, da lasse ich meine Hunde auch frei laufen, aber innerhalb einer Ortschaft generell nicht.

    Ich hatte viele Jahre Angst vor großen Hunden (ich selbst habe immer nur kleine). Aber es gibt auch genügend Leute, die Angst vor jegliche Art Hund haben. Vielleicht gehörst Du auch dazu.

    Ich habe mal allen Mut zusammen genommen und den Besitzer einer Rottweiler-Mix-Hündin, die "sehr gefährlich" aussah, angesprochen. Ganz langsam hat er mich an seine Hündin geführt. Hand reichen und schnuppern lassen. Das hat mir meine Angst genommen, denn diese Hündin war tatsächlich lammfromm.

    Sprich noch mal mit dem Besitzer. Es wäre schade, würdest Du den direkten Weg zum Ordnungsamt nehmen. Das Resultat könnte sein, dass das Tier eventuell irgendwann im Tierheim landet. Damit wäre niemandem gedient, am wenigsten dem Tier, denn unsere Tierheime sind voll. Versuch es auf dem Weg des gegenseitigen Verstehens. Vielleicht ist ja auch der Hund in Deinem Haus lammfromm. Finde es heraus.

    LG Mecki

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