Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Ist der Vermieter eines kl. Mehrfamilienhaus verpflichtet alle paar Jahre die Regenrinne in 15Meter höhe?

zu reinigen oder kann er das vergammeln lassen , so das es wie jetzt schon bei mir vor der Tür zu Wasserfallartigen ergüssen kommt :( , (Vermieter weiß bescheid)

danke

Update:

edit : danke an Alle, heute war der Klempner da :) ,nur hatte er keine lange Leiter dabei; er meint das wäre sicherer über eine Leiter als auf Flachdach zusteigen,,muhahahaa ,,na viel spas

7 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Er muss das richten.

  • vor 8 Jahren

    Es gibt keine turnusmäßige Reinigungspflicht für Regenrinnen. Zur Pflicht für den Vermieter wird das erst, wenn die vertragsmäßige Nutzung deiner Wohnung, wozu auch der Zugang gehört, eingeschränkt ist. Und genau das scheint bei dir der Fall zu sein.

  • vor 8 Jahren

    Auf Hinweis muss der Vermieter tätig werden. Sonst stellt dies ein Mangel dar.

    Sind auch solche Kosten im Mietvertrag vereinbart (es handelt sich hier um Betriebskosten), darf der Vermieter diese Kosten auf die Mieter umlegen.

    Ist lediglich ein Hinweis auf die Betriebskostenverordnung im Mietvertrag eingetragen, dann kann er die Kosten nicht auf die Mieter umlegen.

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Wasserfälle bei Regen sind ein Mietmangel. Warum stellt der Vermieter sich so an? Dachrinnenreinigung ist auf die Mieter bei der Betriebskostenabrechnung (siehe Quelle)umlegbar und nicht machen bedeutet eine Schädigung des Gebäudes.

  • Marita
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Der Vermieter ist dazu verpflichtet nicht alle paar Jahre, sondern jedes

    Jahr die Regnrinne zu reinigen. Dann tretet Ihn mal gehörig auf die Füsse.

    LG

  • vor 8 Jahren

    Soweit es nicht direkt vereinbart ist sollte es Dir klar sein, dass dies Wartungskosten sind die umgelegt werden können Also, musst Du sie im Endeffekt zahlen. Also hole jemanden ind zahle selbst

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.