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zulassungsstelle will auto nicht abmelden ? trotz polizei anzeige?

ich habe polizei online anzeige gemacht da der käufer , vermutlich mit falschem ausweis ein auto bei mir gekauft hat und ich hab ihm die schilder überlassen. die zulassungsstelle meint das kann jetzt unendlich so weiterlaufen lol und ich kann ihn nicht abmelden..

kann mal bitte jemand sagen wie ich da reagieren soll - auch die versicherung läuft weiter

8 Antworten

Bewertung
  • Raik
    Lv 7
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    kündige die Versicherung. Diese wird die Zulassungsstelle informieren, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht und dann wird das Auto zwangsabgemeldet. Für Versicherung und Steuern musst Du aber noch eine gewisse Zeit (max. ein Jahr) haften.

  • vor 8 Jahren

    Das war nicht so clever,wa?

    Der Typ hat jetzt deine Fahrzeugpapiere und du kannst das Auto nicht mehr bei der Zulassungsstelle abmelden.

    Schleunigst zu deiner Versicherung gehen, die Lage erklären und sofort kündigen.

    Nicht das der Käufer noch einen Unfall baut und du die Kosten tragen musst,weil es noch auf deinem Namen läuft. Dann hast du die Arschkarte! das wird teuer!

    Es könnte noch schlimmer kommen! Dein Auto wird bei einem Überfall benutzt....okay, malen wir den Teufel nicht an die Wand.

    Also ab zur Versicherung, Auto dort kündigen und die meldet es weiter zur Zulassungsstelle und es wird dort abgemeldet.

  • vor 8 Jahren

    du kannst ihn nicht abmelden, weil du die papiere und schilder nicht mehr hast

    aber das ist nicht mehr dein problem

    aber sofort an die zulassungstelle schreiben

    wann und an wen du verkaufst hast

    und bei der polizei den sachverhalt angeben

    am besten persönlich nicht online

    deine versicherung kannst du aber problemlos kündigen

    in dem fall erstmal da anrufen

    die erzählen dir dann schon was du genau machen sollst

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Musst eine Anzeige machen!

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  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Kenn ich, hatte ich so ähnlich auch mal. Es gibt eine gewisse Wartefrist, bis man abmelden kann. Weiss aber nicht mehr, wie lange es gedauert hat. Jedenfalls war's furchtbar kompliziert. Meine Versicherung hat meine Kündigung akzeptiert und ohne Versicherungsschutz musste das Auto Zwangsstillgelegt werden, ohne Kennzeichen. Viel Glück

  • A
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    So abmelden kannst du ihn nicht mehr; es läge am Käufer das Fahrzeug auf sich umzumelden und zu versichern (wird manchmal bei Autokäufen so gemacht, dass der Käufer Nummernschilder, Auto und Papiere kriegt und das Auto auf sich ummeldet - reine Vertrauenssache). Normal schreibt man dann in den Vertrag, dass der Käufer das Auto binnen z.B. 5 Tagen auf sich ummeldet. Es kann natürlich noch etwas dauern, bis du z.B. von der Versicherung mitgeteilt kriegst dass dein Vertrag aufgehoben wurde.

    Wenn das länger her ist (paar Wochen) kannst du höchstens den Käufer anschreiben (warum gehst du von nem gefälschten Ausweis aus?) und dies anmahnen und ggf. androhen, "weitere Schritte" einzuleiten, sprich zur Polizei gehen und fragen welche Möglichkeiten du hast bzw. ob das Auto zur Fahndung ausgeschrieben und sichergestellt werden kann o.ä.

    Ob es eine gute Idee ist, die Versicherung jetzt zu kündigen weiß ich nicht, da die eigtl. erst zum Ende des Versicherungszeitraums gemacht werden kann (oder bei ummeldung, was bisher wohl nicht passiert ist) und du stehst erstmal weiter als Halter in den Fahrzeugapieren, d.h. wenn der Käufer wirklich einen gefälschten Ausweis hatte, einen Unfall macht und Fahrerflucht begeht könnte es sein dass es doch auf dich zurückfällt.

    Aber ziemlich genau das ist der Grund, ein Auto abgemeldet zu übergeben. Was du jetzt hauptsächlich machen könntest ist, eine Kopie vom Kaufvertrag an die Zulassungsstelle zu schicken ( http://www.kreis-unna.de/fileadmin/user_upload/Kre... als Orientierung was drinstehen sollte) und ich denk mal 2 Wochen kann man Zeit lassen bevor man davon ausgeht dass was nicht stimmt.

  • vor 8 Jahren

    Setz dich mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht in Verbindung, da offensichtlich hier

    auch Schadensersatzansprüche vorliegen.

    Quelle(n): STGB BGB VVG (Versicherungsvertragsgesetz)
  • vor 8 Jahren

    Eine schriftliche Mitteilung an Versicherung und Zulassungsstelle unter Beilage einer Vertragskopie erstellen, dass du am, um, an dein Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen xy verkauft hast.

    Dann wenden sich beide an den neuen Halter.

    Gleichzeitig solltest du weitere Abbuchungen seitens Versicherungsgesellschaft und Finanzkasse stornieren.

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