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'Veröffentlichte Schulden sind bezahlte Schulden.' - Was bedeutet das genau?

Mein ehem. Hausmeister hat erst meine Mutter, dann meine Schwägerin auf meinen Miet-Rückstand angesprochen.

'Da er dies in der Öffentlichkeit tat, habe sich meine Zahlungsverpflichtung erübrigt und die mit jenem Mietrückstand begründete fristlose Kündigung sie dadurch nichtig' - erwiderte daraufhin eine Nachbarin, mit der ich befreundet bin.

Stimmt das wirklich so? Wenn ja, wie habe ich mich dann jetzt weiter vorzugehen?

Update:

Bis 2009 bezog ich noch Hartz-IV und hatte bis zum Ende des Leistungsbezugs einen Sicherungsschein, der danach seine Gültigkeit verlor, da ich nun volle Erwerbsminderungsrente beziehe, die unterhalb des sog. Existenz-Minimums liegt. Dass dadurch ein neuer Sichrungs-Schein bzw. das Bezahlen dieser Kaution zu erfolgen hat, wurde mir jedoch erstmalig zu Beginn diesen Monats, alleinig in mündlicher Form durch den neuen Wohnungsbesitzer (laut Eigentümerwechsel am 01.06.2013) mitgeteilt.

Ist diese Forderung überhaupt noch nach dem Verstreichen eines solch langem Zeitraums noch zulälllig?

Update 2:

Das erklärt dann auch, weshalb die Kaution lediglich mündlich gefordert wurde, jedoch in dem Schreiben über die fristlose Kündigung diese Position nicht aufgeführt ist.

Dieses Kündigungsschreiben wurde mir zwar am Sonntag, dem 09.06.2013 in schriftlicher Form ausgehändigt, meinem Noch-Lebensgefährten hingegen allerdings nicht.

Da jedoch wir beide als Mieter im Mietvertrag aufgeführt sind, kann eine solche Kündigung nach meinem logischen Verständnis nur dann wirksam sein, wenn das Kündigungsschreiben nachweislich uns beiden vorliegt (eine Ausfertigung für mich, eine weitere für ihn) ... ?

Unser Zahlungsrückstand beläuft sich auf die exakte Höhe von zwei Monatsmieten.

Angenommen - ich würde meine Zahlungsbereitschaft durch eine Anzahlung (gegen Quittung) über einen Betrag von fünf bis zehn Euro, zeigen... Würde sich dadurch mein Zeitfenster für die Wohnungssuche etwas vergrößern?

5 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Richte deiner Nachbarin ein schönen Gruß von mir aus und sag ihr dann, dass sie außergewöhnlich dummes Zeug redet, denn das ist völliger Quatsch.

    @StandByMe:

    Du musst die Nachbarin sein ... von Recht und Gesetz hast du genau so wenig Ahnung. Die Polizei wird sich über den Versuch einer Anzeige totlachen und den Zivilprozess wird er mit Pauken & Trompeten verlieren. Im übrigen: http://www.meineimmobilie.de/vermieten-verwalten/m...

  • vor 8 Jahren

    wenn die Schulden öffentlich gemacht werden, ist es den Schuldnern meistens peinlich und dann bezahlen sie ihre Schulden. Es heißt aber nicht das dir durch das öffentlich machen deine Mietschulden hinfällig sind du mußt sie deshalb auch immer noch bezahlen und die fristlose Kündigung bleibt auch bestehen.

  • vor 8 Jahren

    Werden öffentlich Behauptungen aufgestellt müssen sie der Wahrheit entsprechen.

    Das bei einer Veröffentlichung dann die Forderung gelöscht sind, ist mir neu. Bei so einer Regelung würde das Wirtschaftssystem dann schnell zum erliegen kommen.

    Die Forderung aus 2009 ist am 01.01.2013 verjährt - siehe §§ 195,199 BGB.

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
  • vor 8 Jahren

    Albert Einstein hat einmal gesagt:

    "Das Universum und die menschliche Dummheit sind grenzenlos. Aber beim Universum bin ich mir ganz sicher".

    Dieser Betrachtung schließe ich mich an.

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  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Das bedeutet, dass er persönliche Daten öffentlich preisgegeben hat, und somit deine Persönlichkeitsrechte verletzt hat.Du kannst ihn anzeigen und Schmerzensgeld verlangen in der Höhe deiner Schulden. Im Schach heißt diese Stellung: patt

    Du kannst ihn bei der Polizei anzeigen und eine Zivilrechtsklage mit Schmerzensgeldforderungen einreichen. Wenn er dich als Mieter loswerden will, muss er einen anderen Weg gehen. Mietschulden ist kein Grund mehr

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