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? fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 8 Jahren

Wohngeld ja oder ja? Wer zahlt das Wohngeld, wenn vom Wohngeld ausgeschlossen?

§ 40 Einkommen bei anderen Sozialleistungen (WoGG)

Das einer vom Wohngeld ausgeschlossenen wohngeldberechtigten Person bewilligte Wohngeld ist bei Sozialleistungen nicht als deren Einkommen zu berücksichtigen.

Wenn man vom Wohngeld ausgeschlossen ist, wie kann man dann Wohngeld bewilligt bekommen?

Hat ein User hier Links oder Querverweise die juristisch belastbar sind (Urteile oder dergleichen)?

Danke an alle.

Pit

3 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Wenn man vom Wohngeld ausgeschlossen ist dann bekommt man kein Wohngeld!

    "vom Wohngeld ausgeschlossenen wohngeldberechtigten Person bewilligte Wohngeld" --- Dieser Satz ist extrem Widersprüchlich. Wie kann jemandem Wohngeld bewilligt werden wenn derjenige vom Wohngeld ausgeschlossen wurde???? ---- Typisches Beamtendeutsch - wer soll denn so was verstehen?

    Solche Fragen solltest du von einem Anwalt klären lassen falls es dich betrifft!

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    ?!?!??????!?......

    Es ist schwer Fragen zu stellen, stimmts?

    Dafür ist es umso einfacher eine Frage zu beantworten, die sehr subjektiv ist.

    ....Objektivität ?!?!

    ....Toleranz ???!!!!

    ....Bescheidenheit ???!!!

    (ich weiß, dass du seeeeehr vieles verstehst aber lass das nicht immer so raushängen)

    bringt dir und den anderen nichts...

  • vor 8 Jahren

    Das klingt wie eine juristische Absicherung , falls das Wohngeld doch irgendwie bewilligt wurde. Ebenso gibt es auf der Basis der Grundsicherung andere Zahlungen, als das Wohngeld. Diese fallen wahrscheinlich dann unter " ...andere Sozialleistungen ". Somit ist die Wohnung bezahlbar und es wird nichts vom Verdienst abgezogen.

    Quelle(n): Meine eigenes Leben
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