Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

1 Monat Führerschein abgeben - was ist mit dem Postweg?

Servus,

ist wohl eher eine Rechtsfrage, aber ich packe sie hier mal hin:

Ich muss für 1 Monat meine Fahrerlaubnis abgeben. Man muss sie ja zu der Behörde schicken, mit der man das Malheur hatte. Also gibt es einen Postweg von mind. 1 Tag und/oder Wochenende.

Wenn ich mein Fahrverbot zum Montag, 24. Juni beginnen will, muss ich den Lappen ja am Freitag abschicken (der Monat zähl ab Erhalt(!) der Fahrerlaubnis in der Behörde). Das Wochenende bis zum Post öffnen am Montag (oder ab Montag 00:00 h) habe ich zwar keinen Lappen mehr aber die Frist ist ja noch nicht angelaufen.

Ich muss von dem Freitag bis Samstag noch eine Dienstfahrt machen (ab Sonntag abend fahr ich natürlich nicht mehr!!)

Frage 1: Kann ich das?

Der Freund & Helfer hat ja noch nichts davon in seinem Computer, wenn er mich anhält.

Frage 2: Kann ich ihm das dann so erklären oder ist das ungeschickt?

Danke im voraus

Update:

@Gänseblümchen: Ein äußerst guter Hinweis, dem ich sogleich nachgehen werde. Der Schrieb und der Beamte der bußgeldversendenden Behörde meinten: muss in der Behörde vorliegen.

Danke Dir!

Update 2:

@Tetrazepam: Bisken spät, weil der Krempel bereits rechtskräftig ist. Aber klingt irgendwie gut und dem Vorschlag wohnt ein Hauch 68er inne.

Update 3:

@all: So, Freunde des gepflegten Fahrsports. Habe soeben mit der Polente in meinem Bundesland Niedersachen gesprochen, der schon nach einem halben Satz wusste was ich wollte: Das ging bei uns bis vor 2 Monaten auch aber jetzt nicht mehr. Bestenfalls macht soetwas die Stadtverwaltung bla bla bla.

anyway, ich schick das Papier zur erstgenannten Behörde und Termin habe ich auch einen neuen gefunden, der alle Parteien zufrieden stellt.

Danke Euch und machtet joot!

7 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    In Bayern ist das so:

    http://www.polizei.bayern.de/verkehr/verstoesse/in...

    Das heißt also, dass Du den Führerschein bei der für Deinen Wohnsitz zuständigen Polizei abgibst. Dort kannst Du doch persönlich hingehen, Lappen abgeben, und dort auch wieder abholen.

    Gern geschehen, und viel Glück!

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Ich würde diese Forderung seitens der "Behörde" z u r ü c k w e i s e n, da seit 2007 das OWIG ersatzlos gestrichen wurde.

    Aufhebung des Ordnungswidrigkeitengesetzes

    Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG) wurde exakt am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jedem Tag das Einführungsgsetz für das OWIG rückwirkend aufgehoben wurde. Damit existiert seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 29.11.2007 für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage, ist auch im EGOWi § 1 der Geltungsbereich weggefallen. Das Gericht/Behörde wird gerügt, sich auf Gesetze zu berufen, welche nicht mehr gültig sind und zum Schaden der Bürger sich von diesen ungerechtfertigt zu bereichern. Plünderung im besetzten Gebiet!

    Zum Geltungsbereich einer Vorschrift bzw. Gesetz legt das Bundesverwaltungsgericht folgendes fest (diese Urteile haben in „Deutschland“ Gesetzeskraft): „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können.

    Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192=DVBI 1964, 147).

    Das OVG Lüneburg 3 K 21/89 sowie das VG - Hannover 2001 hat diesen Sachverhalt ebenfalls bestätigt.

    Also nicht den Widerspruch führen, da man damit anerkennt das das was ist, zu dem man Widersruch führt, sondern wegen fehlender Rechtsgrundlage das Angebot Z u r ü c k w e i s e n.

    http://www.der-runde-tisch-berlin.info/download/Re...

    Bei mir hat es geklappt, 4 OWIGS wurden eingestellt.

    tm

  • Mike M
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Wenn du ohne FS fährst kannst du eine Verwarnung kriegen (also du hast noch eine Fahrerlaubnis aber das Papier nicht mit).

    Warum fragst du nicht einfach bei der Polizei nach ? Evtl reicht ja eine Kopie Sinn.

  • Raik
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Das Fahrverbot beginnt zu laufen wenn der FS bei der Bußgeldstelle eingetroffen ist. So lange kannst Du noch fahren. Wenn Du angehalten wirst, kannst Du zwar das Dokument Führerschein nicht vorweisen, dass ist aber nur eine kleine Ordnungswidrigkeit, die 10.- € kostet.

    Ab Montag darfst Du dann offiziell nicht mehr fahren. Es ist auch möglich, der Behörde schriftlich mitzuteilen, dass das Fahrverbot erst an einem bestimmten Tag beginnen soll, dann verliert man durch den Postweg keine Zeit, weil man so lange noch fahren darf.

    Abgeben bei der Polizei geht übrigens tatsächlich nur in Bayern und auch dann nur, wenn der Bußgeldbescheid von der zentralen Bußgeldstelle in Viechtach stammt.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Fred
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Wenn du noch unbedingt eine Dienstfahrt machen musst, schicke doch den Führerschein erst Montag ab. Dann trifft er eben einen Tag später ein. Ein Monat hat so wie so etwas mehr als 4 Wochen. Da kommt es auf den einen Tag auch nicht drauf an.

  • Marita
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Mach nicht so ein Pallaver gib Dein Schein bei der Polizei ab und

    fertig!

    LG

  • vor 8 Jahren

    Keine Ahnung

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.