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1 Monat Führerschein abgeben - was ist mit dem Postweg?
Servus,
ist wohl eher eine Rechtsfrage, aber ich packe sie hier mal hin:
Ich muss für 1 Monat meine Fahrerlaubnis abgeben. Man muss sie ja zu der Behörde schicken, mit der man das Malheur hatte. Also gibt es einen Postweg von mind. 1 Tag und/oder Wochenende.
Wenn ich mein Fahrverbot zum Montag, 24. Juni beginnen will, muss ich den Lappen ja am Freitag abschicken (der Monat zähl ab Erhalt(!) der Fahrerlaubnis in der Behörde). Das Wochenende bis zum Post öffnen am Montag (oder ab Montag 00:00 h) habe ich zwar keinen Lappen mehr aber die Frist ist ja noch nicht angelaufen.
Ich muss von dem Freitag bis Samstag noch eine Dienstfahrt machen (ab Sonntag abend fahr ich natürlich nicht mehr!!)
Frage 1: Kann ich das?
Der Freund & Helfer hat ja noch nichts davon in seinem Computer, wenn er mich anhält.
Frage 2: Kann ich ihm das dann so erklären oder ist das ungeschickt?
Danke im voraus
@Gänseblümchen: Ein äußerst guter Hinweis, dem ich sogleich nachgehen werde. Der Schrieb und der Beamte der bußgeldversendenden Behörde meinten: muss in der Behörde vorliegen.
Danke Dir!
@Tetrazepam: Bisken spät, weil der Krempel bereits rechtskräftig ist. Aber klingt irgendwie gut und dem Vorschlag wohnt ein Hauch 68er inne.
@all: So, Freunde des gepflegten Fahrsports. Habe soeben mit der Polente in meinem Bundesland Niedersachen gesprochen, der schon nach einem halben Satz wusste was ich wollte: Das ging bei uns bis vor 2 Monaten auch aber jetzt nicht mehr. Bestenfalls macht soetwas die Stadtverwaltung bla bla bla.
anyway, ich schick das Papier zur erstgenannten Behörde und Termin habe ich auch einen neuen gefunden, der alle Parteien zufrieden stellt.
Danke Euch und machtet joot!
7 Antworten
- GänseblümchenLv 4vor 8 JahrenBeste Antwort
In Bayern ist das so:
http://www.polizei.bayern.de/verkehr/verstoesse/in...
Das heißt also, dass Du den Führerschein bei der für Deinen Wohnsitz zuständigen Polizei abgibst. Dort kannst Du doch persönlich hingehen, Lappen abgeben, und dort auch wieder abholen.
Gern geschehen, und viel Glück!
- Anonymvor 8 Jahren
Ich würde diese Forderung seitens der "Behörde" z u r ü c k w e i s e n, da seit 2007 das OWIG ersatzlos gestrichen wurde.
Aufhebung des Ordnungswidrigkeitengesetzes
Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG) wurde exakt am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jedem Tag das Einführungsgsetz für das OWIG rückwirkend aufgehoben wurde. Damit existiert seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 29.11.2007 für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage, ist auch im EGOWi § 1 der Geltungsbereich weggefallen. Das Gericht/Behörde wird gerügt, sich auf Gesetze zu berufen, welche nicht mehr gültig sind und zum Schaden der Bürger sich von diesen ungerechtfertigt zu bereichern. Plünderung im besetzten Gebiet!
Zum Geltungsbereich einer Vorschrift bzw. Gesetz legt das Bundesverwaltungsgericht folgendes fest (diese Urteile haben in „Deutschland“ Gesetzeskraft): „Jedermann muÃ, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können.
Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen VerstoÃes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192=DVBI 1964, 147).
Das OVG Lüneburg 3 K 21/89 sowie das VG - Hannover 2001 hat diesen Sachverhalt ebenfalls bestätigt.
Also nicht den Widerspruch führen, da man damit anerkennt das das was ist, zu dem man Widersruch führt, sondern wegen fehlender Rechtsgrundlage das Angebot Z u r ü c k w e i s e n.
http://www.der-runde-tisch-berlin.info/download/Re...
Bei mir hat es geklappt, 4 OWIGS wurden eingestellt.
tm
- Mike MLv 7vor 8 Jahren
Wenn du ohne FS fährst kannst du eine Verwarnung kriegen (also du hast noch eine Fahrerlaubnis aber das Papier nicht mit).
Warum fragst du nicht einfach bei der Polizei nach ? Evtl reicht ja eine Kopie Sinn.
- RaikLv 7vor 8 Jahren
Das Fahrverbot beginnt zu laufen wenn der FS bei der BuÃgeldstelle eingetroffen ist. So lange kannst Du noch fahren. Wenn Du angehalten wirst, kannst Du zwar das Dokument Führerschein nicht vorweisen, dass ist aber nur eine kleine Ordnungswidrigkeit, die 10.- € kostet.
Ab Montag darfst Du dann offiziell nicht mehr fahren. Es ist auch möglich, der Behörde schriftlich mitzuteilen, dass das Fahrverbot erst an einem bestimmten Tag beginnen soll, dann verliert man durch den Postweg keine Zeit, weil man so lange noch fahren darf.
Abgeben bei der Polizei geht übrigens tatsächlich nur in Bayern und auch dann nur, wenn der BuÃgeldbescheid von der zentralen BuÃgeldstelle in Viechtach stammt.
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- FredLv 7vor 8 Jahren
Wenn du noch unbedingt eine Dienstfahrt machen musst, schicke doch den Führerschein erst Montag ab. Dann trifft er eben einen Tag später ein. Ein Monat hat so wie so etwas mehr als 4 Wochen. Da kommt es auf den einen Tag auch nicht drauf an.