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Gibt es eine Art Fristverlängerung bei einer Klageerwiderung im Krankheitsfall?

nach der Bekanntgabe, dass man sich gegen die eingereichte Klage verteidigen wird. Die schriftliche Klageerwiderung wird durch meine chronische Lyme Borreliose behindert. Wie sind eure Erfahrungen; wenn sich die Symptome nicht bessern, wollte ich Montag bei Gericht fernmündlich anfragen, dann schriftlich beantragen.

3 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Ja, aber nur auf Antrag. Anrufen. (Vorfrist) und eine Verlängerung mündlich und schriftlich nachreichen

    Durch die Verteidigungsankündigung ist der Verteidigungswille ja schon zum Ausdruck gebracht und eine schwerwiegende gesundheitliche Einschränkung führt zum ruhen.

    Zum ruhen des Verfahrens führen grundsätzlich 3 Wege zum einen durch Einigung der Parteien, durch richterlichen Beschluss und durch Unmöglichkeit der Gerichtsbarkeit.

    Desswegen ist es wichtig den Antrag vor Frist zu stellen weil sonst die Unmöglichkeit der Gerichtsbarkeit nachgewiesen werden muss. Vorfristig kann dies jedoch durch Gerichtsbeschluss erfolgen.

    Erfahrungsgemäß erwarten die Richter vernünftige Gründe für das Ruhen und ersetzen dann die Einigung in der Regel auch durch einen Beschluss.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Deine Borelliose ist also für alles verantwortlich....So kann man mit der chronischen Krankheit schön durchs Leben gehen, Du hast mich mal unberechtigt beleidigt, vermutlich wegen deiner Krankheit...Red dich nicht damit raus, das ist nicht fair. Eine Straftat konntest du ja vermutlich auch mit deiner "schlimmen " Krankheit begehen.

  • willou
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Der User @ ? scheint zwar von Selbstzweifeln gepeinigt,

    weil er sich selbst per Fragezeichen in Frage stellt.

    Aber: Viel besser kann man diese Frage nicht beantworten.

    Also Note 1 für User @ ? - und für mich jetzt schon die

    beste aller Antworten.

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