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2 Rechnungen, Gleiche Rechnungsnummern,verschiedene Endsummen?
Also ich habe von der Firma XYZ zwei Rechnungen vorliegen.
Beide Rechnungen haben genau die gleiche Rechnungsnummer und genau das gleiche Datum. Die Endsummen unterscheiden sich aber erheblich.
Ich habe mehrfach versucht bei der Firma anzurufen nachdem die zweite Rechnung kam (1 Tag nach der ersten), ohne Erfolg. Meine bitten um Rückruf (auf AB) blieben unbeantwortet.
Jetzt habe ich heute die erste Mahnung erhalten.
Wie soll ich da jetzt vorgehen? Gleich zum Anwalt laufen möchte ich nicht.
Es sind keine Vergessene Posten die nur bei der zweiten Rechnung hinzugefügt wurden. Es sind auf einmal Ersatzteile doppelt so teuer, die Stundensätze sind erhöht (was als Brutto vereinbart war wird jetzt als Netto gerechnet). Die Erhöhungen machen alles 30% mehr.
3 Antworten
- Anonymvor 8 JahrenBeste Antwort
Aus Sicht des Finanzamtes darf es keine 2 unterschiedlichen Rechnungen mit derselben Rechnungsnummer geben. Ist eine versandte Rechnung fehlerhaft, dann muss diese mit einer Gutschrift ausgeglichen und eine neue Rechnung mit einer anderen Rechnungsnummer erstellt werden.
Natürlich solltest Du wissen, welche Leistung Du in Anspruch genommen hast und welcher Betrag dafür vereinbart wurde bzw. ausgezeichnet war. Wenn da Unklarheiten bestehen, und Du diese Firma nicht telefonisch erreichen kannst, dann würde ich zunächst die niedrigere Rechnung begleichen und per Einschreiben (ggf. mit Rückschein) auf den Formfehler mit Bitte um Klärung hinweisen. Das kostet allerdings ein paar Euro.
- SprendlingerLv 7vor 8 Jahren
Auf der Mahnung steht ja, welcher Betrag der richtige ist. Warum hast Du so lange gewartet bis eine Mahnung kam. Ich hätte gleich den geringeren Betrag überwiesen
- Anonymvor 8 Jahren
Wenn du eine Rechnung erhalten hast, wirst du auch wissen, welche Leistungen du vom Rechnungssteller bezogen hast.
Aus dem Blickwinkel der Firma XYZ sieht die Sache so aus: Ein Sachbearbeiter hat die Rechnung erstellt und versandfertig gemacht. Später am Tag fällt ihm auf, dass er vergessen hat, einen oder mehrere Posten abzurechnen. Also nimmt er sich die Rechnung noch mal vor und korrigiert sie, indem er die vergessenen Posten einsetzt. Ausdrucken, abschicken, fertig.
Zum guten Ton hätte gehört, ein Anschreiben beizulegen, dass dir die Ungültigkeit der ersten Rechnung erklärt - das ist hier wohl nicht geschehen.
Es könnte natürlich auch andersrum sein: In der ersten Version der Rechnung sind Posten aufgetaucht, die gar nicht reingehörten.
Das ist keine Sache für den Anwalt. Schreib die Firma an, erkläre ihr deine Zahlungsbereitschaft und weise darauf hin, dass du dir nicht sicher bist, welche Version der Rechnung denn nun die richtige ist. Dann bist du schon mal aus dem Schneider und hast einen Zahlungsaufschub, bis die Sache geklärt ist.
- wackelzahnLv 7vor 8 Jahren
komisch .............. hab ich noch nicht erlebt ...........
aber würde ........... wenn dann ............ die niedrigere Rechnung begleichen