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Kalt oder Warmmiete bei Rückforderung von Mietzahlungen?

Folgendes,

meine Nebenkostenabrechnung hat mich dazu veranlasst, mal meine Wohnung genau zu messen.

Fakt ist, sie ist 17% kleiner als im Mietvertrag angegeben.

Laut Seite vom Mieterschutzbund, kann man wenn eine Wohnung 15% kleiner ist, 15% der gezahlten Mieten zurück verlangen.

Frage: Bezieht sich das auf die Warmmiete oder auf die Kaltmiete?

Fristlos kündigen kann ich auch, und werde ich auch machen, da ich zum Glück eine neue Wohnung gefunden habe.

Update:

Noch eine Frage,

bringt es was, wenn ich so ein Rückforderungsschreiben selber aufsetze, oder muss man einen Anwalt einschalten?

4 Antworten

Bewertung
  • willou
    Lv 7
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Zwei von zwei Antworten sinnvoll - eine ungewöhnlich

    positive Quote für unsere geliebte Heimat - das Cleverland.

    Ergänzend und viell. zusammefassend sei noch

    hinzugefügt:

    Im Schreiben an den Vermieter forderst Du im

    ersten Schritt 15% der gezahlten Kaltmiete

    zurück. Über einen Zeitraum von insgesamt

    vier Jahren (falls Du so lange dort wohnst -

    ein längerer Zeitraum geht m.W. wg. Ver-

    jährungsbestimmungen nicht).

    Im nächsten Absatz und also zweiten Schritt

    forderst Du den Vermieter auf, die Neben-

    kostenabrechnungen der letzten vier

    Jahre neu zu erstellen und dort, wo Kosten

    auf den Quadratmeter ausgerichtet sind,

    eine entsprechende Neuberechnung

    vorzunehmen. Die hat mit den 15% nichts zu

    tun - stattdessen forderst Du eben, dass

    Du nur für jene Quadratmeter Nebenkosten

    bezahlst, die tatsächlich auch vorhanden

    sind.

    Nicht vergessen, eine entsprechende Frist

    zu setzen und auf die mietrechtliche

    Beratung hinzuweisen, die Du bisher in

    Anspruch genommen hast.

    Ggfs. damit ergänzen, dass Du nach frucht-

    losem Fristablauf gewillt bist, die Angelegen-

    heit ohne weitere Fristsetzung einem

    Rechtsanwalt weiterzugeben.

  • vor 8 Jahren

    Schaue dir deine Nebenkostenabrechnung an, einige Posten werden auch nach Wohnfläche berechnet, diese kannst du also auch zurückfordern. Andere Dinge wie Strom zum Beispiel (falls der in deiner Warmiete inbegriffen ist) oder Müllgebühren usw. haben mit der Wohnungsgröße in der Regel nichts zu tun, diese kannst du also nicht zurückfordern.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Die Kaltmiete wird normalerweise auf den Quadratmeter Wohnfläche bezogen, die kannst Du also auf jeden Fall zu 17% zurück fordern.

    Bei den Nebenkosten kommt es auf die Berechnungsweise der einzelnen Positionen an: Wenn zum Beispiel bei den Heizkosten Deine Verbrauch in kWh gemessen wurde, bleibt es richtig. Wenn zum Beispiel andere Kosten wie Flurbeleuchtung oder Grundsteuer auf den Quadratmeter Wohnfläche umgelegt wurden, kannst Du auch da die Berechnung nachträglich korrigieren lassen.

  • vor 8 Jahren

    Anwalt ist notwendig.

    Das eine ist die Nettokaltmiete, die Betriebskosten ergeben sich aus Umlage auf die m2, andere werden nach Wohneinheit umgelegt. Man wird das aufbröseln müssen. Evtl. rückwirkend aufrechnen müssen was die Betriebs/Warmwasser/Heizungskosten angeht.

    Es gibt unterschiedliche Rechtssprechungen, dabei kann nur ein Anwalt helfen. Mietrechtsanwalt. Evtl. Mieterverein.

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