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Vertrauenmissbrauch und Gesetz ?

Herr A. erzählt Herrn B bei der Arbeit etwas über seine Arbeit , dass A sich selbständig macht und B erzählt weiter und seinem Chef.

Dem A werden dadurch Schaden verursacht und Probleme mit dem Chef verursacht.

Kann A dem anzeigen , weil B Vertrauen missbraucht hat ?

Kann A Schaden von B verlangen.

Danke für Antwort

7 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Nein, es gibt kein Recht auf Vertrauensschutz. Wer etwas erzählt, muß immer damit rechnen, daß es weitererzählt wird.

  • vor 8 Jahren

    Nein. A kann B nicht anzeigen!

    A hätte damit rechnen müssen dass B das nicht für sich behält! A ist also selber schuld wenn er Pläne über seine berufliche Zukunft ausplaudert. Solche Sachen sollte man immer für sich behalten denn gerade bei solchen Sachen kann und darf man vor allem Arbeitskollegen nicht vertrauen!

  • Raik
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    welcher Schaden soll das denn überhaupt sein? Da man schon diesen gar nicht benennen, geschweige denn in Geld ausdrücken kann kann man schon deswegen keinen Ersatz verlangen.

  • vor 8 Jahren

    Ich glaube kaum, dass Herr A. von Herrn B. Schadenersatz verlangen kann. Wer so dumm ist und seinem Arbeitskollegen etwas über die geheimen Zukunftspläne erzählt, muss damit rechnen, dass diese Pläne nicht lange geheim bleiben. Schließlich hat man als Arbeitnehmer auch eine gewisse Loyialität gegenüber der Firma bzw. dem Arbeitgeber. Ich würde meinen Arbeitskollegen bestimmt nicht erzählen, wenn ich so etwas vor hätte. Ich würde viel mehr alle Kollegen einladen zur Geschäftseröffnung, wenn alles schon fertig ist und ich auf meine Arbeitsstelle nicht mehr angewiesen bin.

    Quelle(n): Realschule
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  • Anonym
    vor 4 Jahren

    Am herftigsten finde ich ja die Reaktion von Joschka Fischer, der sich durch seine Visa-Affäre jahrelang strafbar gemacht hat!Der will hier became von ethical und Schwäche erzählen??^^ Naja, Politiker halt...

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Jeder kann jeden anzeigen, jederzeit.

    Mangels einschlägigen Gesetzes ist aber eine Strafbarkeit nicht gegeben, so dass die Anzeige ins Leere laufen wird.

    Auch für eine Schadensersatzklage sehe ich keine Handhabe.

  • vor 8 Jahren

    wenn a einen guten Anwalt hat > kann b nichts machen > doch mehr Ruhe in alle Angelegenheiten bringen > hilft Zeit und Nerven zu sparen > vor allem für c.

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